: Impfschäden: Verhandlung überraschend vertagt

12.06.2023 | 08:37 Uhr
In Rekordzeit hatte Biontech einen Corona-Impfstoff entwickelt. Einige Menschen beklagten Impfschäden. Ein erster Prozesstermin deswegen wurde nun überraschend abgesagt.
Biontech-Gebäude in MainzQuelle: epa
Ein Prozesstermin um einen möglichen Impfschaden durch den Corona-Impfstoff des Herstellers Biontech ist vom Landgericht Hamburg am Montag überraschend abgesagt worden. Grund sei ein Befangenheitsantrag des Anwalts der Klägerin gegen den Richter, sagte ein Gerichtssprecher.
Der Anwalt habe moniert, dass der Termin vor einem Einzelrichter und nicht vor einer Kammer verhandelt werden solle. Nun muss die Kammer ohne den Einzelrichter über den Antrag entscheiden. Das könne einige Tage dauern, sagte der Sprecher.
Eine Klägerin fordere wegen eines mutmaßlichen Impfschadens ein Schmerzensgeld von mindestens 150.000 Euro, teilte das Landgericht Hamburg mit. Die Frau, die nicht namentlich genannt werden möchte, leide nach eigenen Angaben seit der Covid-19-Impfung unter anderem an Schmerzen im Oberkörper, Schwellungen der Extremitäten sowie Erschöpfung, Müdigkeit und Schlafstörungen.

Biontech weist die Vorwürfe zurück

"Wir haben die von der Klägerin dargestellten gesundheitlichen Beeinträchtigungen auf der Grundlage aller zur Verfügung gestellten Informationen sorgfältig geprüft und sind zu dem Ergebnis gekommen, dass die Klage unbegründet ist", erklärte das Mainzer Unternehmen.

Dauerhafte Impfschäden sind extrem selten, aber es gibt sie. Bei der Corona-Impfung sind vor allem Thrombosen, Herzmuskelentzündungen und Gehirnentzündungen zu nennen.

03.07.2023 | 06:13 min
In den kommenden Wochen und Monate stehen in Deutschland potenziell Hunderte solche Klagen gegen verschiedene Impfstoffhersteller an. Zu den Beklagten gehören neben Biontech auch Hersteller wie Moderna.

Hunderte Klagen warten auf die Gerichte

Bisher seien von seiner Kanzlei in 250 Fällen Klagen vor Gericht eingereicht worden, sagte der Anwalt der Klägerin, Tobias Ulbrich, von der Kanzlei Rogert & Ulbrich. Die Anwaltskanzlei Cäsar-Preller vertritt nach eigenen Angaben 100 ähnliche Fälle. Damit sei der Großteil der Kläger in diesem Themenkomplex durch einer der beiden Kanzleien vertreten, teilten die beiden Kanzleien mit.
In Deutschland sind Hersteller von Medikamenten oder Impfstoffen laut Gesetz dann für Nebenwirkungen schadensersatzpflichtig, wenn wissenschaftlich belegt wird, dass die entsprechende Produkte im Vergleich zu ihrem Nutzen einen unverhältnismäßig großen Schaden verursachen. Genau dies solle vor Gericht dargestellt werden, sagte Ulbrich.
Konkret wolle er die Einschätzung der deutschen Behörden und der Europäischen Union anfechten, dass die Biontech-Impfung ein positives Nutzen-Risiko-Profil aufweise. Zu diesem Zweck sollten Gutachten vorgelegt werden, die die lebensrettende Wirkung sowie die positive Sicherheitsbeurteilung der Impfkampagne in Zweifel ziehen.

Biontech prüft Fälle auch selbst

Biontech erklärte, bei den bisher durch das Unternehmen geprüften Fällen gehe es um gesundheitliche Beeinträchtigungen, bei denen es sich entweder um bekannte in den Fach- und Gebrauchsinformationen angegebene mögliche Nebenwirkungen handelt - vor allem temporäre Impfreaktionen wie Kopfschmerzen oder Fieber.
Oder es handele sich um gesundheitliche Beeinträchtigungen, für die nach dem Stand der Wissenschaft und im Austausch mit den zuständigen Behörden bis dato kein impfstoffassoziierter Zusammenhang festgestellt wurde.

Finanzielle Haftung von Biontech ist unklar

Selbst wenn Biontech vor Gericht verliert, könnte der Konzern Schadenersatzzahlungen wohl vermeiden. So sollen Impfstoffhersteller mehreren Insidern zufolge zu Beginn der Corona-Pandemie mit der EU vereinbart haben, dass die EU-Staaten und nicht sie für die finanzielle Entschädigung bei möglichen Nebenwirkungen aufkommen.
Auch Biontech und Pfizer, die bei der Herstellung des Comirnaty-Impfstoffs außerhalb Chinas zusammenarbeiten, gehören den Insidern zufolge zu diesen Firmen. Unklar bleibt, ob die anhängigen Kosten vollständig oder teilweise übernommen werden sollen.

Arzneimittelbehörde: Millionen Menschenleben durch Impfstoffe gerettet

Nach einer Comirnaty-Impfung bestehe vor allem bei jungen Männern ein sehr seltenes Risiko von Herzmuskelentzündungen (Myokarditis) und Herzbeutelentzündungen (Perikarditis), hatte die Europäische Arzneimittelbehörde (EMA) festgestellt.
Die EMA bekräftigte den Nutzen aller von ihr zugelassenen Corona-Impfstoffe, zu denen auch das Biontech-Pfizer-Präparat gehört. So seien im ersten Jahr der Pandemie schätzungsweise fast 20 Millionen Menschenleben weltweit durch Corona-Impfstoffe gerettet worden.
Quelle: Reuters, dpa

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