: Mogelpackungen kennzeichnen

09.11.2023 | 09:01 Uhr
Verbraucherschützer fordern, sogenannte Mogelpackungen mit weniger Inhalt gut sichtbar zu kennzeichnen. Die versteckten Preiserhöhungen seien für die Kunden sonst kaum zu erkennen.
Beim Einkaufen greifen Kunden leicht zu Mogelpackungen mit weniger Inhalt, weil sie nicht gekennzeichnet sind, kritisieren Verbraucherschützer.Quelle: imago/Fotostand
Die Verbraucherzentrale Hamburg und die Organisation Foodwatch haben eine Kennzeichnung von Produkten gefordert, die trotz weniger Inhalts zum gleichen Preis verkauft werden.
Solche "versteckten Preiserhöhungen" seien für Verbraucherinnen und Verbraucher kaum zu erkennen, jedoch mittlerweile Alltag im Supermarkt, erklärte Foodwatch. In Zeiten steigender Lebenshaltungskosten führe dieses Vorgehen zu einer weiteren finanziellen Belastung der Menschen. 

Beispiel für Mogelpackung: Fencheltee von Aldi

Ein Beispiel für eine versteckte Preiserhöhung sei die aktuelle "Mogelpackung des Monats November" der Verbraucherzentrale Hamburg. Der Gutbio Fencheltee von Aldi sei auf den ersten Blick mit 1,19 statt 1,49 Euro zwar günstiger geworden, dafür seien in der Packung aber auch nur noch 20 statt 25 Teebeutel. Zusätzlich habe sich der Inhalt der jeweiligen Beutel verringert. Unter dem Strich betrage die Preiserhöhung somit 50 Prozent, führte Foodwatch aus.
Die Firma Danone habe derweil sowohl den Inhalt als auch die Verpackung einer Joghurt-Alternative verkleinert, den Preis dafür jedoch gleich gelassen. Im Geschäft sei der Unterschied einer 500 Gramm-Packung zu einer 400 Gramm-Packung kaum zu erkennen, bemängelte Foodwatch.

Die Auszeichnung "Mogelpackung des Jahres"

Die Verbraucherzentrale veranstaltet jedes Jahr die Wahl der "Mogelpackung des Jahres". Über die Vergabe des Negativpreises können Verbraucherinnen und Verbraucher online abstimmen. Das war das Ergebnis für das Jahr 2022:

Platz 1: Streichfett "Rama"

Das Streichfett des Herstellers Upfield wird seit 2022 mit 400 statt 500 Gramm Inhalt zum selben Preis in einer gleich großen Dose verkauft. Das Produkt wurde so um 25 Prozent teurer, kritisiert die Verbraucherzentrale Hamburg.

Platz 2: Scheibenkäse "Leerdammer"

Der Inhalt des Scheibenkäses schrumpfte von 160 auf 140 Gramm, obwohl "dauerhaft eine Scheibe mehr" versprochen war. Da gleichzeitig noch der Preis erhöht wurde, ergab sich insgesamt ein Kostenanstieg von bis zu 43 Prozent.

Platz 3: Wasserenthärter "Calgon"

Bei dem Wasserenthärter von Reckitt sind laut der Verbraucherzentrale Hamburg 42 Prozent mehr Pulver erforderlich, um laut Dosierempfehlung den gleichen Härtegrad zu erreichen wie zuvor.

Platz 4: "Goldbären" von Haribo

Der Inhalt der "Goldbären"-Packung von Haribo wurde von 200 Gramm auf 175 Gramm verringert. 

Platz 5: Snack-Packung "Pringles"

Kellogg verringerte den Inhalt seiner Snack-Packungen "Pringles" von 200 auf 185 Gramm.

(Quelle: AFP)

Manuel Wiemann von Foodwatch kritisierte:
Lebensmittelkonzerne und Handelsketten nutzen die Inflation aus, um ihre Profite zu steigern und Verbraucher:innen hinters Licht zu führen.
Manuel Wiemann, Foodwatch
Wiemann forderte Bundesverbraucherschutzministerin Steffi Lemke (Grüne) auf, dieser Praxis einen Riegel vorzuschieben und "die Menschen vor der geheimen Preis-Abzocke" zu schützen. 
Die Verbraucherzentrale Hamburg und Foodwatch pochen daher auf eine Kennzeichnung der betroffenen Produkte. Vorstellbar wäre zum Beispiel ein Hinweis für zwölf Monate auf der Vorderseite der Verpackung, um auf die Preiserhöhung aufmerksam zu machen. 

Was Konsumenten laut Verbraucherzentrale tun können:

  • Grundpreise vergleichen: Die Angaben zum Preis pro Kilogramm geben bessere Aufschlüsse darüber, wie teuer die Produkte wirklich sind.
  • Mengenangaben und Rezepturen merken: Bei Lebensmitteln, die öfter in der eigenen Küche landen, lohnt es sich, sich die Mengenangaben und Rezepturen zu merken oder zu notieren.
  • Innovationen prüfen: Vorsicht ist geboten, wenn der Hersteller mit neuen Sorten, Maxigrößen oder neuer Rezeptur lockt. Hier lohnt sich ein genauerer Blick, da Veränderung oft nicht zum Vorteil des Verbrauchers sind.
Quelle: AFP

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