: Bundesrat stimmt zu: Bürgergeld kommt 2023

25.11.2022 | 12:31 Uhr
Der Weg fürs Bürgergeld ist frei - nach dem Bundestag hat auch der Bundesrat dem ausgehandelten Kompromiss zugestimmt. Das Hartz-IV-System wird damit ab 2023 abgelöst.
Im kommenden Jahr wird in Deutschland das Bürgergeld eingeführt. Nach dem Bundestag stimmte am Freitag auch der Bundesrat der Sozialreform zu. Sie ist ein zentrales Projekt der Ampel-Koalition und soll das bisherige Hartz-IV-System ablösen.
Zum 1. Januar steigen die Bezüge in der Grundsicherung um mehr als 50 auf künftig 502 Euro pro Monat für alleinstehende Erwachsene. Wesentliche Teile der Reform treten zum 1. Juli in Kraft. Die Jobcenter sollen sich stärker um Arbeitslose kümmern können. Besser als bisher soll die Vermittlung in dauerhafte Arbeit anstatt in einfache Helferjobs gelingen.

Mehr und bessere Qualifizierung

Dazu sollen die Betroffenen in verstärktem Maß weiterqualifiziert werden oder eine Ausbildung oder Umschulung antreten. Gestrichen werden sollen viele sogenannte Rechtsfolgenbelehrungen, die Post vom Jobcenter bisher für viele abschreckend wirken ließ. Außerdem dürfen die Empfängerinnen und Empfänger der Grundsicherung künftig mehr hinzuverdienen - zum Beispiel mit einem Minijob.
Den Beschlüssen war ein Vermittlungsverfahren von Bundestag und Bundesrat vorausgegangen. Die Union hatte die ursprünglichen Pläne der Ampel-Koalition abgelehnt. CDU und CSU bemängelten, dass Arbeitslose zu wenig zu eigener Mitwirkung angehalten werden sollten. Die Balance von Fördern und Fordern sah die Union nicht mehr gewahrt. Im Bundesrat fiel das Bürgergeld deshalb zunächst durch.

Im aktuellen Politbarometer zeigt sich ein deutlicher Zuspruch zur Einigung des Bürgergeldes von 74 Prozent. Außerdem fordern 49 Prozent schärfere Kritik an den Menschenrechtsverletzungen des WM-Austragsland Katar.

25.11.2022 | 01:46 min

Ampel-Regierung und Union einig

Im Vergleich zum ursprünglichen Entwurf von Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) wurden auf Druck der Union die möglichen Sanktionen bei Pflichtverletzungen verschärft. Bereits ab Januar sind solche Kürzungen des Bürgergelds gestaffelt und in Höhe von maximal 30 Prozent möglich, wenn sich Arbeitslose entgegen den Absprachen nicht auf eine Stelle bewerben oder eine Maßnahme etwa zur Qualifizierung antreten. Die Betroffenen dürfen zudem künftig etwas weniger selbst angespartes Geld behalten als zunächst geplant.
Den Kompromiss ausgehandelt hatte eine informelle Runde von Ampel-Koalition und Union. Die AfD kritisierte das Vorgehen deshalb als nicht verfassungsgemäß.

Bundesagentur: Bürgergeld wird pünktlich ausgezahlt

Die Bundesagentur für Arbeit (BA) sicherte nach dem Beschluss eine pünktliche Auszahlung des Bürgergelds ab Januar zu. "Wir haben nun Klarheit und können loslegen. Die erhöhten Regelsätze werden wir pünktlich zum Jahreswechsel auszahlen", sagte die zuständige Vorständin der Bundesagentur, Vanessa Ahuja, am Freitag in Nürnberg.
Bundeskanzler Olaf Scholz sagte dem Magazin "Focus", das Bürgergeld sei eine sozialpolitische Zäsur. "Diese Reform ist ein Meilenstein der Sozialpolitik in Deutschland", so der SPD-Politiker.
Diese Reform stellt die Hilfe für ungelernte Langzeitarbeitslose in den Vordergrund.
Olaf Scholz, Bundeskanzler

Verband: Neuen Regelsätze unzureichend

Der Paritätische Wohlfahrtsverband kritisierte die neuen Regelsätze erneut als unzureichend. "Die Erhöhung des Regelsatzes um 52 Euro ist gerade einmal ein Ausgleich des inflationsbedingten Kaufkraftverlustes des letzten Jahres", sagte der Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes, Ulrich Schneider, den Zeitungen der Funke Mediengruppe.
Nach unseren Berechnungen müsste der Regelsatz statt auf 501 auf 725 Euro angehoben werden, um den Menschen tatsächlich das gesellschaftliche Existenzminimum sicherzustellen.
Ulrich Schneider, Paritätischer Wohlfahrtsverband
Quelle: dpa, Reuters

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