: Was die Ampel bei der Migrationspolitik plant

20.12.2023 | 19:25 Uhr
Die Ampel-Koalition hat sich bei den Gesetzentwürfen zu Abschiebungen und Einbürgerungen auf Kompromisse geeinigt. Das plant die Bundesregierung bei der Migrationspolitik.
Nach den Plänen der Ampel-Koalition sollen Zuwanderer zukünftig schneller in Deutschland eingebürgert werden können.Quelle: dpa
Abschiebungen sollen leichter werden, Einbürgerungen auch: Die Ampel-Koalition hat sich doch noch auf einen Kompromiss zu den beiden entsprechenden Gesetzentwürfen geeinigt. Das geht aus einer knappen Erklärung der Bundestagsfraktionen von SPD, Grünen und FDP hervor, die nun veröffentlicht wurde.
Sowohl die Reform des Staatsangehörigkeitsrechts als auch das "Gesetz zur Verbesserung der Rückführung" könnten damit im Januar vom Bundestag beschlossen werden. In der gemeinsamen Mitteilung ist mit Blick auf die beiden Vorhaben von einer "modernen Einwanderungsgesellschaft und den Prinzipien von Humanität und Ordnung" die Rede. Auch die EU-Staaten und das Europaparlament einigten sich nach jahrelangen Verhandlungen in Brüssel auf eine umfassende Reform des europäischen Asylsystems.

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Auf was sich die Ampel bei der Migrationspolitik geeinigt hat

In dem Gesetzentwurf der Bundesregierung ist nun Folgendes geplant:
  • Zuwanderer sollen bereits nach fünf Jahren Aufenthalt in Deutschland Staatsbürger werden können, vorausgesetzt sie können ihren Lebensunterhalt ohne staatliche Hilfe bestreiten. Bisher müssen sie mindestens acht Jahre im Land leben. Bei guten Leistungen in Schule oder Job, guten Sprachkenntnissen oder ehrenamtlichem Engagement soll die Einbürgerung schon nach drei Jahren möglich sein.
  • Wer einen deutschen Pass haben möchte, soll den alten dafür nicht mehr aufgeben müssen. Das gilt jetzt schon für EU-Bürger und einige Sonderfälle, aber beispielsweise nicht für Menschen aus der Türkei.
  • Außerdem will die Ampel mit Verfahrensvereinfachungen dafür sorgen, dass mehr Menschen ohne Bleiberecht abgeschoben werden. Bislang scheitern Abschiebungen oft im letzten Moment, etwa weil Betroffene nicht auffindbar sind.
  • Die Höchstdauer des Ausreisegewahrsams soll künftig von bislang zehn Tagen auf 28 Tage verlängert werden.
  • Außerdem sollen Behördenvertreter in Gemeinschaftsunterkünften auch andere Räume als das Zimmer des Abzuschiebenden betreten dürfen.
Die beiden Vorhaben, auf die sich die Ampel-Fraktionen nun verständigt haben, waren noch in der vergangenen Woche nicht wie ursprünglich geplant zur abschließenden Beratung und Abstimmung auf die Tagesordnung des Bundestags gesetzt worden. Grund dafür war, dass vor allem die Grünen noch Nachbesserungen wollten, die von der FDP abgelehnt wurden.

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Bundesregierung schließt Kompromisse bei Streitpunkten

Beim Anspruch auf Einbürgerung wird es keine Ausnahmen geben, wie es nun in Koalitionskreisen hieß. "Aber es wird weiterhin möglich sein, dass Personen mit Behinderungen oder andere Menschen, die es schwer haben, ihren Lebensunterhalt selber zu verdienen, über die Härtefallklausel im Ermessen eingebürgert werden", sagte die FDP-Innenpolitikerin Ann-Veruschka Jurisch.
Bei Abschiebungen oder Ausreisegewahrsam solle dann, wenn es im betreffenden Fall noch keinen Rechtsbeistand gab, ein Rechtsanwalt beigeordnet werden. Dies solle allerdings erst geschehen, wenn der Betreffende in Gewahrsam beziehungsweise Haft genommen worden sei.

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Von Notz: Mussten "schmerzhafte Kompromisse eingehen"

Der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Grünen, Konstantin von Notz, räumte ein: "Bei der Reform der gesetzlichen Regelungen zu Rückführungen mussten wir durchaus schmerzhafte Kompromisse eingehen, die auch neue Härten für die betroffene Menschen bedeuten können."
Die Koalitionäre hätten sich zudem verständigt, gesetzlich klarzustellen, dass die Seenotrettung von Geflüchteten auch in Zukunft nicht kriminalisiert werde.
Quelle: dpa

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