: Urteil: Keine staatliche Finanzierung für NPD

von Samuel Kirsch
23.01.2024 | 10:01 Uhr
Die rechtsextreme NPD, die sich inzwischen "Die Heimat" nennt, wird von der staatlichen Parteienfinanzierung ausgeschlossen. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden.

Das Bundesverfassungsgericht hat im Urteil um die Finanzierung der NPD-Nachfolgepartei "Die Heimat" entschieden. Die Partei bekommt sechs Jahre lang keine staatlichen Gelder mehr.

23.01.2024 | 01:37 min
Mitten in die Diskussion um ein AfD-Verbot hinein hat das Bundesverfassungsgericht heute sein erstes Urteil zu einem anderen, neuen Instrument der wehrhaften Demokratie im Grundgesetz gesprochen. Die rechtsextreme NPD, die sich inzwischen "Die Heimat" nennt, wird von der staatlichen Parteienfinanzierung ausgeschlossen. 

So kam es dazu

Bereits zwei Mal sollte die NPD verboten werden. Der zweite Antrag scheiterte 2017. Das Bundesverfassungsgericht urteilte damals: Die Partei verfolge zwar verfassungsfeindliche Ziele, sei aber zu erfolglos, um verboten zu werden.

Welche Auswirkungen hat das Urteil zur Finanzierung der Partei "Die Heimat" für die AfD? Bundeskanzler Scholz erklärte, das müsse man jetzt prüfen.

23.01.2024 | 01:33 min
In der Folge profitierte die NPD weiter von der staatlichen Parteienfinanzierung und von Steuerbegünstigungen für Parteien. Um das künftig zu verhindern, änderten Bundestag und Bundesrat das Grundgesetz, schrieben die Möglichkeit, auch nicht verbotenen verfassungsfeindlichen Parteien die Finanzierung zu streichen, in die Verfassung.
Über den 2019 von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung gemeinsam gestellten Antrag, dies auf die NPD anzuwenden, hat das Karlsruher Gericht heute entschieden.

Die NPD-Nachfolgepartei "Die Heimat" wird für die kommenden sechs Jahre von der staatlichen Parteienfinanzierung ausgeschlossen - das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden.

23.01.2024 | 02:43 min

Was ist Voraussetzung für einen Ausschluss?

Um von der Finanzierung ausgeschlossen zu werden, muss eine Partei darauf ausgerichtet sein,
die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden.
Artikel 21 Absatz 3 Grundgesetz
Die Hürden für einen solchen Ausschluss liegen hoch. Denn Parteien sind besonders gegen staatliche Benachteiligung geschützt.

Die rechtsextreme NPD wurde 2017 nicht verboten: Das Bundesverfassungsgericht lehnte damals einen Antrag der Bundesländer dazu ab.

17.01.2017 | 00:30 min

Ist die "Heimat" verfassungsfeindlich?

Für die NPD hat das Bundesverfassungsgericht diese Frage 2017 bejaht und das unter anderem damit begründet, das Politikkonzept der Partei sei auf "Ausgrenzung, Verächtlichmachung und weitgehende Rechtlosstellung von gesellschaftlichen Gruppen" wie Migranten und Minderheiten gerichtet und verstoße gegen die Menschenwürde.

Reaktionen auf die Entscheidung

Die Heimat

Die Heimat zeigte sich vom Ausschluss von der staatlichen Parteienfinanzierung unbeeindruckt. "Ja, das ist nicht schön für uns", erklärte der Parteivorsitzende Frank Franz.

"Aber wer glaubt, das würde uns aus dem Spiel werfen und uns aufhalten, der täuscht sich gewaltig." Gestärkt durch die Unterstützung ihrer Mitglieder und Spender werde die Partei ihren Weg gehen, hieß es in der Stellungnahme.

Bundesinnenministerin Faeser

Bundesinnenministerin Nancy Faeser begrüßte die Entscheidung hingegen als Mittel gegen rechtsextremistische Kräfte insgesamt. "Auch wenn die verfassungsrechtlichen Hürden für künftige Verfahren hoch bleiben, haben wir jetzt ein weiteres Instrument zum Schutz unserer Demokratie", erklärte die SPD-Politikerin. "Von der heutigen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts geht ein klares Signal aus: Unser demokratischer Staat finanziert keine Verfassungsfeinde."

Faeser erklärte, Verfassungsfeinde dürften "keinen Cent an staatlichen Mitteln erhalten - weder direkt, noch indirekt durch steuerliche Begünstigungen". Zugleich betonte die Ministerin: "Wir machen von den Instrumenten unserer wehrhaften Demokratie Gebrauch." Die Entscheidung falle in eine Zeit, "die eines erneut zeigt: Der Rechtsextremismus ist die größte extremistische Bedrohung für unsere Demokratie - und für Menschen in unserem Land."

Quelle: Reuters, dpa

Steffen Kailitz, Rechtsextremismusforscher, der auch als Sachverständiger vom Bundesverfassungsgericht angehört wurde, bewertet die Ex-NPD "Heimat" unverändert als verfassungsfeindlich:
Die NPD verfolgt nach wie vor einen ethnischen Nationalismus, auf deren Grundlage sie ein Vertreibungsprogramm entwickelt hat, das Millionen Menschen aus Deutschland vertreiben würde, darunter auch Millionen mit deutschem Pass. Diese Positionierung ist eindeutig rechtsextremistisch und verfassungsfeindlich.
Steffen Kailitz, Rechtsextremismusforscher
Laut Verfassungsschutz konzentriert sich die Partei zunehmend auf "Arbeit im vorpolitischen Raum" und ist bestrebt, sich mit anderen Akteuren der rechtsextremistischen Szene zu vernetzen.

Wie viel Geld erhält die "Heimat" bislang?

Mangels Wahlerfolgen hat die "Heimat" seit 2021 bereits ohne einen Ausschluss keine staatlichen Gelder mehr erhalten. Sie profitierte aber weiterhin von für Parteien geltenden Steuerbegünstigungen und dem Privileg, dass Spenden an sie von der Steuer abgesetzt werden können. Dies fällt bei dem Ausschluss jetzt weg.

Parteiverbot und Ausschluss von staatlicher Finanzierung seien die zwei scharfen Schwerter des BVerfG gegen verfassungsfeindliche Parteien, so ZDF-Rechtsexpertin Sarah Tacke.

23.01.2024 | 01:50 min

Wie verhält sich die "Heimat" zum Verfahren?

Schriftlich hat die Partei vor Gericht geltend gemacht, die Vorschrift zum Finanzierungsausschluss auch für nicht verbotene Parteien sei "verfassungswidriges Verfassungsrecht".

Welche Bedeutung hat das Verfahren für die AfD?

Ganz grundsätzlich wäre auch für die AfD ein Verfahren denkbar, um diese von der Finanzierung auszuschließen, allerdings mit ungewissem Ausgang.
Die Erfolgsaussichten wären genauso fraglich wie bei einem Verbotsverfahren, denn die Voraussetzungen, die beim Verbot für die AfD problematisch sind, die müssen auch für einen Finanzierungsausschluss erfüllt sein – es sei denn das Bundesverfassungsgericht interpretiert die neue Grundgesetzvorschrift überraschend anders.
Sophie Schönberger, Staatsrechtlerin
So schätzt die Düsseldorfer Staatsrechtlerin Sophie Schönberger die Rechtslage ein. Die politische Debatte um eine Anwendung auf die AfD hat indes schon vor der Urteilsverkündung begonnen.

Nach Enthüllungen über ein Treffen von Rechtsextremisten mit AfD- und CDU-Mitgliedern rollt eine beispiellose Protestwelle gegen Rechtsextremismus und für Demokratie durchs Land.

22.01.2024 | 02:34 min
Ein Finanzierungsausschluss würde die AfD hart treffen. 2022 erhielt sie mehr als zehn Millionen Euro aus der staatlichen Finanzierung. Sollte sie bei den Landtagswahlen viele Stimmen bekommen, würde dieser Betrag noch wachsen.
Samuel Kirsch ist Redakteur in der ZDF- Fachredaktion Recht & Justiz.

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