: Wer der neue Verfassungsrichter Frank ist

von Christoph Schneider
24.11.2023 | 19:03 Uhr
Lange wurde diskutiert, wer Nachfolger von Verfassungsrichter Peter Müller im Zweiten Senat des Bundesverfassungsgerichts wird. Im Bundesrat wurde die Personalie nun entschieden.
Der Bundesrat hat Generalbundesanwalt Peter Frank zum neuen Richter am Bundesverfassungsgericht gewählt. Quelle: dpa
Eigentlich war der Tagesordnungspunkt 68 "Wahl eines Richters des Bundesverfassungsgerichts" in der 1.038. Bundesratssitzung für den Mittag vorgesehen. Doch mit einer noch vor Sitzungsbeginn geänderten Tagesordnung vom frühen Vormittag wanderte der Punkt nach vorne.
Und bereits um 10:20 Uhr stand fest: Peter Frank, der oberste Ankläger der Republik, wird neuer Verfassungsrichter. Einstimmig votierte die Länderkammer für den herausragenden Juristen, der auch selbst in Berlin bei der Sitzung anwesend war.

Jurist mit Bestnoten in Karlsruhe

Frank legte seine beiden Examina 1992 und 1994 als jeweils bester Absolvent Bayerns ab, wurde anschließend in der bayerischen Justiz groß. Ob im Justizministerium, als Richter, oder bei der Staatsanwaltschaft - sein Karriereweg ging stets steil nach oben.
Nachdem er die Leitung der Generalstaatsanwaltschaft München übernommen hatte, wurde er im Oktober 2015 offiziell als Generalbundesanwalt in sein Amt eingeführt. Seit acht Jahren ist er der deutsche Chefankläger, versieht sein Amt effizient und unauffällig. Und er bleibt in Karlsruhe, wechselt lediglich von der Brauerstraße in den Schlossbezirk.

Diese Richterinnen und Richter schützten unsere Gesetze.

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Peter folgt auf Peter

Der 55-jährige Peter Frank tritt im Bundesverfassungsgericht das Erbe von Peter Müller im Zweiten Senat an. Einmal für zwölf Jahre gewählt.
Peter Müller hätte eigentlich schon Ende September aus dem Verfassungsgericht ausscheiden müssen, denn da vollendete er sein 68. Lebensjahr, hätte in den Ruhestand gehen müssen. Doch der für die Wahl zuständige Bundesrat konnte sich nicht rechtzeitig in der Personalie einigen. Und ein Verfassungsrichter bleibt so lange weiter im Amt, bis die Nachfolge geregelt ist.

Das ist das Bundesverfassungsgericht

Quelle: dpa
Die Wahl der Richterinnen und Richter für das Bundesverfassungsgericht ist im Bundesverfassungsgerichtsgesetz geregelt. Von den 16 Richterinnen und Richter, die in zwei Senaten mit je acht Richterinnen und Richter amtieren, werden acht vom Bundestag und acht vom Bundesrat mit Mehrheit gewählt.

Dabei haben SPD, CDU/CSU, sowie die Grünen und die FDP 2018 vor Jahren einen Verteilungsschlüssel abgesprochen. Der lautet 3-3-1-1, die beiden Senate des Gerichts setzen sich somit jeweils aus drei von der SPD, drei von der Union, einer von den Grünen und einer von der FDP vorgeschlagenen Jurapersönlichkeiten zusammen. Das bedeutet aber nicht, dass die Nominierten den jeweiligen Parteien auch angehören müssen.

Frühestens drei Monate vor dem Ablauf der Amtszeit der Vorgänger können die Nachfolger gewählt werden. Kommt innerhalb von zwei Monaten nach dem Ablauf der Amtszeit keine Wahl eines Nachfolgers zustande, so wird das Bundesverfassungsgericht vom Wahlausschuss des Bundestags, beziehungsweise dem Bundesratspräsident unverzüglich zur Nennung von Wahlvorschlägen aufgefordert - bei einem Nachfolger müssen drei, bei zwei Nachfolgern vier Namen genannt werden.

Voraussetzungen

Die Nominierten müssen das 40. Lebensjahr vollendet haben. Und drei Richterinnen und Richter in jedem Senat müssen länger an einem Bundesgericht, also Bundesgerichtshof, Bundesverwaltungsgericht, Bundesarbeitsgericht, Bundessozialgericht oder Bundesfinanzhof, tätig gewesen sein.

Das Nominierungsverfahren

Eilig hat es die Politik regelmäßig nicht mit der rechtzeitigen Wahl neuer Verfassungsrichterinnen und -richter. Peter Müller, Gabriele Britz, Andreas Paulus, Johannes Masing und Michael Eichberger mussten rund drei Monate länger in Karlsruhe bleiben, ehe ihre Nachfolger Peter Frank, Miriam Meßling, Heinrich Wolff, Ines Härtel und Henning Radtke fest standen.

Nur zwei Monate verlängern mussten Monika Hermanns und Peter Huber, bis Rhona Fetzer und Thomas Offenloch ernannt wurden. Fast ein halbes Jahr blieb Ferdinand Kirchhof 2018 wegen Erreichens des Ruhestandsalters länger im Amt, ehe sich die Politik auf Stephan Harbarth als Nachfolger verständigte.

Fast zügig ging hingegen die Amtszeit von Andreas Voßkuhle zu Ende, der 2020 "nur" einen Monat länger amtieren musste, ehe Astrid Wallrabenstein seinen Richterstuhl übernahm. Und ausnahmsweise auch mal pünktlich konnte Verfassungsrichterin Susanne Baer zum 1. Februar ausscheiden, denn ihr Nachfolger Martin Eifert wurde bereits vorausschauend im Dezember 2022 vom Bundestag gewählt.

Quelle: ZDF

Kandidatensuche lag bei der CSU

Schon vorab war klar, dass das Vorschlagsrecht bei der Union liegt. Und drei Namen machten schnell die Runde: Günter Krings, Jurist und CDU-Bundestagsabgeordneter, Roman Poseck (CDU), der Justizminister von Hessen und Winfried Bausback (CSU), langjähriger bayerischer Justizminister, aktuell Landtagsabgeordneter in Bayern.
Weiter verständigten sich die Schwesterparteien kurzfristig darauf, dass das Vorschlagsrecht bei der CSU liegen sollte. Damit schien Bausback der geeignete Kandidat zu sein. Doch dann fiel seine Doktorarbeit aus dem Jahr 1998 auf, die sich mit dem Thema "Verfassungsrechtliche Grenzen des Wahlrechts zum Deutschen Bundestag" befasste.
Darin vertrat Bausback unter anderem die Position, dass Grundmandatsklauseln grundsätzlich verfassungswidrig sind. Besonders für die CSU eine schwierige Haltung, denn sowohl die bayerische Regierung als auch die CSU klagen aktuell vor dem Verfassungsgericht gegen die Abschaffung dieser Grundmandatsklausel.

Welche Tragweite die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts haben können, hat man vergangene Woche gesehen. Das Urteil stellte die gesamte Haushaltsplanung der Bundesregierung auf den Kopf.

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Kandidaten flogen aus dem Rennen

Hintergrund: Über diese Klausel kann eine Partei, die mindestens drei Direktmandate erreicht, auch dann den Einzug in den Bundestag schaffen, wenn sie bundesweit weniger als fünf Prozent der Zweitstimmen erhalten hat. Profiteure bei der vergangenen Wahl war die Partei "Die Linke".
So war dann auch Bausback aus dem Rennen. Und bei den Christsozialen erinnerte man sich an Peter Frank, Generalbundesanwalt seit 2015, Nachfolger von Harald Range - vorgeschlagen damals von der CSU. Und der wird nun als neuer Verfassungsrichter gewählt.

Eine Personalie noch offen

Damit ist im Zweiten Senat allerdings noch eine Personalie offen. Denn die Amtszeit von Verfassungsrichterin Sibylle Kessal-Wulf endet im Dezember. Für ihre Nachfolgeregelung ist erneut der Bundesrat zuständig, der zu seiner nächsten turnusmäßigen Sitzung erst am 15. Dezember zusammenkommt.
Ob da auch schon über konkrete Namen gesprochen wird - offen, denn die Tagesordnung liegt erst übernächste Woche vor. Kessal-Wulf jedenfalls muss bis zur Regelung ihrer Nachfolge weiter im Amt bleiben.

Christoph Schneider ist Redakteur in der Fachredaktion Recht & Justiz des ZDF.

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