: Esken: Politische Bildung "nicht rasieren"

13.08.2023 | 15:27 Uhr
Politische Bildung stärken statt schwächen - dafür will sich SPD-Vorsitzende Saskia Esken im Bundestag einsetzen. Diese Themen dürften "nicht rasiert werden".
Sie werben fürs Wählen: Jungredakteure der Bundeszentrale für politische Bildung (Archivbild).Quelle: dpa
Die Vorsitzende der SPD, Saskia Esken, setzt darauf, dass sich geplante Kürzungen bei der politischen Bildung im parlamentarischen Verfahren noch abwenden lassen. Esken verwies in der ARD auf das "Königsrecht" des Parlaments: den Haushaltsbeschluss. Die SPD werde "ganz stark drauf achten, dass genau diese Themen nicht rasiert werden".

Esken: "Ich zähle auf die Stärke des Parlaments"

Dass der Etat der Bundeszentrale für politische Bildung (bpb) im nächsten Jahr um 20 Millionen auf 76 Millionen Euro gekürzt werden soll, kommentierte Esken mit den Worten: "Das tut natürlich weh." Man müsse vielmehr zusehen, wie man die Bundeszentrale stärken könne.
Der Gesetzentwurf zur Haushaltsfinanzierung:

Das Finanzministerium hat ein Haushaltsfinanzierungsgesetz vorgelegt. Um die Schuldenbremse einzuhalten, sind darin enge finanzielle Grenzen gesetzt, die auf Kritik stoßen.

12.08.2023 | 01:49 min
Es gebe aber auch andere Themen wie die Beratung von Migranten. "Ich zähle da auf die Stärke des Parlaments", betonte Esken. Auch geplante Kürzungen bei Langzeitarbeitslosen sieht die SPD-Chefin kritisch. Es sei wichtig, dass hier die notwendigen Mittel aufgebracht werden durch die Bundesagentur für Arbeit. Sie gehe davon aus, dass der Bundestag diese entsprechend ausstatte.
Der Bundestag startet in der ersten Septemberwoche mit den Beratungen über den Bundeshaushalt 2024.

Esken: Schuldenbremse schadet Investitionen

Esken hält auch eine Reform der Schuldenbremse für notwendig. Diese gehöre reformiert, weil sie derzeit investitionsfeindlich sei. Da werde man Konzepte entwickeln. Die SPD-Chefin räumte aber ein, dass eine solche Reform eher in der Ferne liege, weil eine Zwei-Drittel-Mehrheit in Bundestag und Bundesrat nötig wäre.
Die im Grundgesetz verankerte Schuldenbremse sieht vor, dass die Haushalte von Bund und Ländern grundsätzlich ohne Einnahmen aus Krediten auszugleichen sind. Es gibt allerdings einen Spielraum, der für den Bund höchstens 0,35 Prozent des Bruttoinlandsprodukts beträgt.
Bei Naturkatastrophen oder anderen Notsituationen kann die Schuldenbremse ausgesetzt werden, was 2020 und 2021 wegen der Corona-Pandemie geschehen ist.
Quelle: dpa

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