: Lauterbach will Cannabis-Gesetz retten

18.03.2024 | 15:03 Uhr
Bundesgesundheitsminister Lauterbach befürchtet ein Scheitern der Cannabis-Legalisierung. Der Bundesrat könnte den Vermittlungsausschuss anrufen und das Gesetz auf Eis legen.
Eine Mehrheit im Bundesrat könnte das Cannabis-Gesetz ausbremsen. Steht die Legalisierung nun vor dem Aus?Quelle: dpa
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach will ein mögliches Scheitern der Legalisierung von Cannabis zum 1. April abwenden. Er werde die gesamte Woche über dafür kämpfen, dass es eine Anrufung des Vermittlungsausschusses im Bundesrat an diesem Freitag nicht gebe, sagte der Politiker von der SPD am Montag in Berlin.
Er verwies auf Äußerungen unionsgeführter Länder wie Bayern und Sachsen, eine Befassung im Vermittlungsausschuss zu verzögern oder zu sabotieren. Das Gesetz würde dann dort letztlich sterben.
Dann würden wir die einmalige Gelegenheit verlieren, hier die gescheiterte Cannabispolitik zu reformieren. Das wäre aus meiner Sicht ein Triumph für den Schwarzmarkt.
Karl Lauterbach, Bundesgesundheitsminister (SPD)

Nach einer kontroversen Debatte hat der Bundestag die Freigabe von Cannabis ab April beschlossen. Seitens der Union und der AfD gibt es scharfe Kritik an der neuen Drogenpolitik.

23.02.2024 | 01:38 min

Lauterbach will den Ländern die Sorgen nehmen

Lauterbach kündigte an, dass auch eine Protokollerklärung der Ampel-Koalition für die Bundesratssitzung vorbereitet werde. Damit wolle man versuchen zu erreichen, dass "einige der Sorgen der Länder, die jetzt den Vermittlungsausschuss anrufen wollen, genommen werden können".
Vorgesehen waren demnach auch Beratungen mit den Ministerinnen und Ministern für Inneres, Justiz und Gesundheit der Ampel-Parteien.

Cannabis soll ab April legalisiert werden – sofern der Bundesrat kein Veto einlegt. Kritiker befürchten negative Auswirkungen beim Gesundheitsschutz.

23.02.2024 | 01:35 min

Bundesrat könnte Cannabis-Gesetz ausbremsen

Nach dem vom Bundestag beschlossenen Gesetz sollen Besitz und Anbau der Droge mit zahlreichen Vorgaben für Volljährige zum Eigenkonsum vom 1. April an erlaubt sein. Das Gesetz kommt an diesem Freitag noch abschließend in den Bundesrat.
Dort ist es nicht zustimmungsbedürftig, aber die Länderkammer könnte den gemeinsamen Vermittlungsausschuss mit dem Bundestag anrufen und das Verfahren damit abbremsen.

Die Legalisierung von Cannabis ist beschlossen. Dass die Freigabe rückwirkend gelten soll, stellt Strafbehörden vor ein Problem: Altfälle müssen juristisch geprüft werden.

13.03.2024 | 01:51 min

Amnestie für Altfälle: Lauterbach kontert Kritik der Länder

Bedenken sind aus den Ländern unter anderem gegen eine geplante Amnestie für Altfälle laut geworden, die nach dem neuen Recht nicht mehr strafbar wären. Befürchtet wird eine Überlastung der Justiz durch dadurch anfallende Fallprüfungen.
Lauterbach sagte, es entstehe dadurch eine einmalige Mehrbelastung. Den Behörden sei aber keine Frist gesetzt, so dass man die Fälle in der benötigten Zeit abarbeiten könne, ohne dass Schadenersatzansprüche entstünden. Er wies zudem auf eine Entlastung der Justiz hin, wenn 180.000 Verfahren pro Jahr zu Cannabis-Konsumdelikten künftig entfallen.
Quelle: dpa

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