FAQ

: Wie Lauterbach das legale Kiffen retten will

von Dominik Rzepka
21.03.2024 | 12:57 Uhr
Wird Kiffen legal? Nach dem Bundestag entscheidet nun der Bundesrat. Dort wollen unionsgeführte Länder das Vorhaben ausbremsen - mit Erfolg? Wie will die Ampel Kritiker überzeugen?

Am 1. April soll das Cannabis-Gesetz in Kraft treten, nun sieht Gesundheitsminister Lauterbach das Vorhaben bedroht. Die Länder kritisieren vor allem die geplante Amnestieregel.

18.03.2024 | 01:57 min

Wie ist der Stand der Dinge?

Eigentlich soll Kiffen legal werden - und zwar schon ab dem 1. April. Der Bundestag hat die Cannabis-Legalisierung Ende Februar mit den Stimmen von SPD, Grünen, FDP und Linken beschlossen. Erwachsene dürfen künftig bis zu 25 Gramm besitzen und konsumieren.
Doch daran gibt es Kritik. Am Freitag ist das Gesetz im Bundesrat, also der Länderkammer. Dort sind vor allem CDU-regierte Bundesländer wie Sachsen-Anhalt oder Bayern dagegen.
Sie wollen das Gesetz aufhalten, indem sie es in den sogenannten Vermittlungsausschuss schicken. Das ist ein Gremium, das immer dann vermittelt, wenn sich Bundestag und Bundesrat bei einem Thema nicht einig sind.

ZDFheute live diskutiert mit Abgeordneten und erklärt die Hintergründe.

18.03.2024 | 20:18 min

Was genau kritisieren die Länder?

Unionsgeführte Länder sind grundsätzlich gegen die Cannabis-Legalisierung. Nordrhein-Westfalen etwa kritisiert, Kiffen schädige die Hirnentwicklung bei jungen Menschen. Auch CDU-Chef Friedrich Merz ist gegen die Legalisierung.
Kritik gibt es auch an der sogenannten Amnestieregelung. Demnach plant die Ampel einen Straferlass für noch nicht vollstreckte Strafen. Es könne nicht sein, dass jemand bestraft würde für ein Verhalten, das nach neuem Recht legal ist.
Die Länder halten eine Amnestie für Cannabis-Vergehen zum 1. April aber für zu kurzfristig. Außerdem befürchtet der Richterbund sehr viel Bürokratie. Denn es müssten dann mehr als 210.000 Strafakten überprüft werden.

Dass die Freigabe rückwirkend gelten soll, stellt Strafbehörden vor ein Problem: Altfälle müssen juristisch geprüft werden.

13.03.2024 | 01:51 min

Kann das Gesetz denn im Bundesrat gestoppt werden?

Eigentlich nicht. Denn die Cannabis-Legalisierung ist nicht zustimmungspflichtig. Denn: Das Gesetz ändert nicht die Verfassung und hat auch keine Auswirkungen auf die Finanzen der Länder. Nur dann könnte der Bundesrat das Gesetz stoppen.
Allerdings kann der Bundesrat mit einfacher Mehrheit Einspruch gegen das Gesetz einlegen und den Vermittlungsausschuss anrufen. Ob das am Freitag passiert, ist im Moment noch offen.
Der Bundestag könnte diesen Einspruch seinerseits aber wieder überstimmen - und zwar mit der Mehrheit der Ampel, der so genannten "Kanzlermehrheit". Ob das passiert, ist im Moment aber auch offen. Denn auch Teile der SPD sehen die Cannabis-Legalisierung eigentlich kritisch.

Ist die Legalisierung zum 1. April noch möglich?

Ja und zwar dann, wenn der Bundesrat keinen Einspruch einlegt. Tut er es doch, dann könnte die Cannabis-Legalisierung tot sein, sagt zumindest Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD). Er wirft den CDU-geführten Ländern vor, das Gesetz im Vermittlungsausschuss ausbremsen zu wollen.
Grund für diesen Vorwurf: Unions-Politiker sagen, ihr Ziel sei es, dass das Gesetz niemals wieder aus dem Vermittlungsausschuss herauskomme. So hatte sich zum Beispiel Sachsens Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU) geäußert.
Die Taktik der Union könnte sein, die Cannabis-Legalisierung im Vermittlungsausschuss ewig zu verzögern, indem das Gesetz dort nicht auf die Tagesordnung kommt. Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD) hält das aber für wenig erfolgsversprechend. Ein Gesetz auf diese Weise zu verzögern sei verfassungswidrig.

Bayern lehnt die Cannabis-Freigabe ab. Es gebe viele praktische Probleme – außerdem wolle man Drogengebrauch eindämmen, nicht fördern, so CSU-Innenminister Herrmann.

18.03.2024 | 01:20 min

Wie versucht Lauterbach, das Gesetz zu retten?

Indem er seinen eigenen Gesetzentwurf einigermaßen hektisch nachbessert. Am Mittwochabend, also zwei Tage vor der Abstimmung im Bundesrat, hat Lauterbach einen Zusatztext zu seinem Gesetz verschickt, eine so genannte Protokollerklärung. Sie liegt ZDFheute vor.
Darin verspricht Lauterbach langfristig mehrere Millionen Euro pro Jahr für Prävention. In der Protokollerklärung heißt es:
Der Ausbau der Präventionsangebote ist von herausragender Bedeutung für einen verbesserten Kinder- und Jugendschutz.
Außerdem sollen Cannabis-Anbauvereine nicht mehr jährlich durch die Länder kontrolliert werden. Die Rede ist jetzt nur noch von regelmäßigen Kontrollen. Die Bedenken der Länder bei der Amnestieregelung nehme man zwar ernst. Trotzdem will Lauterbach an ihnen festhalten.

Wie geht's weiter?

Das ist schwer zu sagen, weil darüber bis zuletzt zwischen Bund und Ländern verhandelt wird. Aber mit der Protokollnotiz stehen die Chancen der Ampel, die Cannabis-Legalisierung am Freitag durch den Bundesrat zu bekommen, wieder etwas besser.
Die Kritiker brauchen 35 der 69 Stimmen. Bayern wird mit seinen sechs Stimmen den Vermittlungsausschuss anrufen wollen. Das SPD-geführte Saarland mit seinen drei Stimmen interessanterweise auch. Aber Sachsen dürfte sich wohl enthalten. Zwar will die sächsische CDU den Vermittlungsausschuss anrufen, der Koalitionspartner SPD aber nicht.
Auch Landesregierungen mit Beteiligung der Grünen könnten sich wegen Uneinigkeit untereinander enthalten, also zum Beispiel NRW. Minister Lauterbach gibt sich vor der Abstimmung jedenfalls optimistisch:
Ich gehe davon aus, dass wir das am Freitag schaffen werden.
Karl Lauterbach, SPD

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