: Combat 18: Bundesanwaltschaft erhebt Anklage

04.04.2024 | 09:50 Uhr
Wegen Verstoßes gegen das Vereinigungsverbot werden vier mutmaßliche Mitglieder der verbotenen Gruppierung "Combat 18 Deutschland" angeklagt. Die Gruppe wurde 2020 verboten.
Sichergestellte Waffen der Gruppe "Combat 18".(Archivbild) Quelle: dpa
Die Bundesanwaltschaft hat Anklage gegen vier mutmaßliche Rädelsführer des verbotenen rechtsextremistischen Vereins "Combat 18 Deutschland" erhoben. Wie die Karlsruher Behörde am Donnerstag mitteilte, sollen die Beschuldigten gegen ein Vereinigungsverbot verstoßen haben. Sie sollen als Rädelsführer den organisatorischen Zusammenhalt einer verbotenen Vereinigung aufrechterhalten haben.

Der Verfassungsschutz listet über 50 in Deutschland verbotene rechtsextreme Organisationen auf. Allein seit 2020 wurden neben der "Artgemeinschaft" sechs weitere Vereine verboten.

27.09.2023 | 00:21 min
Bei "Combat 18 Deutschland" handelt es sich der Bundesanwaltschaft zufolge um einen Ableger der in Großbritannien aktiven Gruppierung "Combat 18". Der deutsche Ableger ist demnach seit Oktober 2020 in Deutschland verboten. Dennoch hätten die Beschuldigten die Vereinigung mit anderen Mitgliedern bis mindestens Frühjahr 2022 weiter betrieben. Die vier Männer hätten dabei eine zentrale Rolle gespielt. Sie befinden sich auf freiem Fuß.
Quelle: dpa

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