: Arbeitspflicht für Asylbewerber? Heil offen

29.02.2024 | 05:32 Uhr
Flüchtlinge zur Arbeit zu verpflichten hält Hubertus Heil "im Einzelfall" für sinnvoll. Der Arbeitsminister reagierte auf eine entsprechende Forderung des Deutschen Landkreistages.
Viele Flüchtlinge in Deutschland wollen arbeiten - leicht gemacht wird ihnen das nicht.Quelle: dpa
Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) hat sich in die Debatte um eine Arbeitspflicht für Asylbewerber eingeschaltet. "Dass die Kommunen Asylbewerber, die in Gemeinschaftsunterkünften leben, zu gemeinnütziger Arbeit verpflichten können, ist geltendes Recht", sagte Heil der "Bild"-Zeitung von diesem Donnerstag.
Im Einzelfall mag es auch sinnvoll sein, Menschen während der mitunter langen Wartezeit in Sammelunterkünften zu beschäftigen.
Hubertus Heil, Arbeitsminister
Als erster Landkreis in Deutschland hatte der Saale-Orla-Kreis in Thüringen eine entsprechende Initiative beschlossen. Am Mittwoch forderte auch der Deutsche Landkreistag eine Arbeitspflicht für alle Asylbewerber. Laut Verbandspräsident Reinhard Sager geht es dabei "nicht so sehr um den Mehrwert der Arbeit für die Gesellschaft, sondern um das Signal, das man sendet". 

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Der Arbeitsminister hält die Wirkung einer solchen Arbeitspflicht jedoch für begrenzt. "Eine nachhaltige Arbeitsmarktintegration wird so allerdings nicht gelingen", erklärte Heil. Sein Ziel sei es daher, anerkannte Flüchtlinge "dauerhaft in sozialversicherungspflichtige Arbeit zu bringen".
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Der Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt ist für neu ankommende Geflüchtete stark eingeschränkt. Nach geltender Rechtslage dürfen Asylbewerber grundsätzlich erst nach drei Monaten einer Arbeit nachgehen - wer in einer Aufnahmeeinrichtung leben muss und kein minderjähriges Kind hat, sogar erst nach neun Monaten.

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Geduldete oder Geflüchtete in einer Aufnahmeeinrichtung mit minderjährigem Kind dürfen nach sechs Monaten arbeiten. Asylbewerber aus sogenannten sicheren Herkunftsstaaten, die nach August 2015 ihren Asylantrag gestellt haben, haben grundsätzlich keinen Zugang zum Arbeitsmarkt.
Quelle: AFP

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