: Scholz: Müssen "im großen Stil" abschieben

20.10.2023 | 15:47 Uhr
Bundeskanzler Olaf Scholz will härter gegen irreguläre Migration in Deutschland vorgehen. Diesbezüglich müsse man "im großen Stil" abschieben, mahnte der SPD-Politiker.

Die Unzufriedenheit in der Bevölkerung beschert der Ampel schlechte Umfragewerte. Welche Lehren will die Regierung nun daraus im Koalitionsausschuss ziehen? Theo Koll mit einer Einschätzung.

20.10.2023 | 01:06 min
Abschiebungen aus Deutschland sollen nach Worten von Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) künftig deutlich konsequenter durchgeführt werden. Dem "Spiegel" sagte der SPD-Politiker:
Wir müssen endlich im großen Stil diejenigen abschieben, die kein Recht haben, in Deutschland zu bleiben.
Olaf Scholz, Bundeskanzler
"Wer keine Bleibeperspektive in Deutschland hat, weil er sich nicht auf Schutzgründe berufen kann, muss zurückgehen", so Scholz. Bei einer unbegrenzten Zuwanderung könne der deutsche Sozialstaat bald nicht mehr aufrechterhalten werden. "Wir müssen mehr und schneller abschieben."

Abschiebungen: Ampel will schnellere Verfahren in Bundesländern schaffen

Die Bundesregierung habe dafür mehrere Maßnahmen geplant, so der Bundeskanzler. Wichtig sei es etwa, einheitliche und schnellere Verfahren in den Bundesländern zu schaffen. "In manchen Bundesländern braucht die erste Instanz in einem Abschiebungsverfahren 4 Monate, in anderen 39." Das müsse sich ändern.
Zudem solle die Arbeit der Ausländerämter vollständig digitalisiert und die Erreichbarkeit der Behörden rund um die Uhr ausgedehnt werden, damit sie Abschiebungen auch durchführen könnten.

Die Politik streitet, ob Sachleistungen oder Gutscheine für Geflüchtete sinnvoller sind als Bargeldzahlungen. So soll ein möglicher Anreiz, nach Deutschland zu kommen, wegfallen.

30.09.2023 | 02:25 min
Bundesländer, die die Anreize für irreguläre Migration etwa durch Sachleistungen statt Geld oder durch Bezahlkarten für Geflüchtete senken wollen, würden dabei von der Bundesregierung unterstützt, erklärte Scholz.
Außerdem finden wir es richtig, Asylsuchenden gemeinnützige Arbeit anzubieten.
Olaf Scholz, Bundeskanzler
So verläuft der Prozess der Abschiebung:

Ausreisegewahrsam

Im Ausreisegewahrsam befinden sich Ausreisepflichtige, wenn die Ausreisefrist abgelaufen ist und der Ausländer ein Verhalten gezeigt hat, das erwarten lässt, dass er die Abschiebung erschweren oder vereiteln wird. Hierunter fällt zum Beispiel, dass der Ausreisepflichtige über seine Identität oder seine Staatsangehörigkeit getäuscht hat. Es genügt aber auch, dass die Ausreisepflicht 30 Tage überschritten wurde. Den Ausreisegewahrsam muss ein Richter anordnen.

Ausweisung

Ausländer können aus dem Bundesgebiet ausgewiesen werden, sofern der Aufenthalt die öffentliche Sicherheit und Ordnung, die freiheitlich demokratische Grundordnung oder andere erhebliche öffentliche Interessen gefährdet. Die Ausländerbehörde muss aber, um eine Person auszuweisen, zuvor jeden einzelnen Fall prüfen und abwägen zwischen dem öffentlichen Interesse an der Ausreise und dem Bleibeinteresse des Betroffenen. Nur wenn das öffentliche Interesse überwiegt, kann ausgewiesen werden. Die Ausweisung führt zum Verlust des Aufenthaltsrechts und löst die Ausreisepflicht aus.

Abschiebung

Die Abschiebung ist die zwangsweise Durchsetzung der Ausreisepflicht eines Ausländers durch Entfernung aus dem Bundesgebiet. Die Abschiebung darf aber erst erfolgen, wenn die Ausreisepflicht vollziehbar ist. Dies ist etwa der Fall, wenn eine Person unerlaubt eingereist ist und nicht beabsichtigt einen Asylantrag zu stellen oder wenn die Erteilung eines Aufenthaltstitels unanfechtbar abgelehnt wurde, also keine Rechtsmittel mehr dagegen möglich sind.

Aufenthaltsgestattung

Eine Aufenthaltsgestattung erhalten Personen während eines Asylverfahrens, wenn der Asylantrag förmlich gestellt ist. Für die Dauer des Asylverfahrens dürfen die Betroffenen in Deutschland bleiben.

ZDF-Korrespondent: Scholz zählt schon bekannte Maßnahmen auf

"Der Ton ist deutlich schärfer", schätzt ZDF-Korrespondent Theo Koll die Aussagen von Scholz ein. Das sei ein "politisches Echo" der Landtagswahlen in Hessen und Bayern und der "dramatisch schlechten" Umfragewerte der Ampel-Koalition im ZDF-Politbarometer.
Die Unzufriedenheit der Wähler beim Thema Zuwanderung sei überdeutlich. Allerdings: "Die Maßnahmen, die er aufzählt, sind die schon bekannten - und die werden die Lage kurzfristig jedenfalls kaum verändern", so Koll.

Scholz: Stärkere Kontrollen an den Grenzen

Der Bundeskanzler kündigte auch stärkere Kontrollen an den Grenzen zu europäischen Nachbarstaaten an, um die irreguläre Migration nach Deutschland zu begrenzen. Dabei müsse unterschieden werden zwischen Zuwanderung von benötigten Arbeitskräften und Menschen die verfolgt würden und in Deutschland Asyl suchten.

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Fachkräfte sollten nicht nur arbeiten, sondern auch integriert werden, "sodass es ihr dringlicher Wunsch wird, deutsche Staatsbürgerin oder deutscher Staatsbürger zu werden", sagte der SPD-Politiker. Das dürfe auch "ruhig mit ein bisschen Pathos verbunden sein".
Zum Bündel der Maßnahmen gehöre auch der Schutz europäischer Außengrenzen, so Scholz weiter.

Kanzler: "All jenen Schutz bieten, die vor politischer Verfolgung flüchten"

Daneben bleibe es aber auch eine Verpflichtung der Bundesrepublik, "all jenen Schutz zu bieten, die vor politischer Verfolgung flüchten, die vor Krieg und dem Tod davonlaufen", erklärte Scholz und betonte dabei:
Wer weder zu der einen noch zu der anderen Gruppe gehört, kann nicht bei uns bleiben.
Olaf Scholz, Bundeskanzler
Auf internationaler Ebene wolle die Bundesregierung Vereinbarungen mit Herkunftsstaaten schließen, "damit sie ihre Bürger möglichst unbürokratisch zurücknehmen", sagte der Bundeskanzler.
"Im Gegenzug eröffnen wir reguläre Wege für Arbeitskräfte, die wir benötigen, zu uns zu kommen. Denn bisher scheitern viele Rückführungen an der fehlenden Kooperation der Herkunfts- und Transitstaaten."
Quelle: KNA, dpa

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