: Blienert: Einschränkungen für Tabakindustrie

02.05.2023 | 08:30 Uhr
Burkhard Blienert, der Drogenbeauftragte der Bundesregierung, will süße Aromen für E-Zigaretten verbieten. Auch für Tabak-Werbung fordert er strengere Regeln.
Burkhard Blienert (SPD) ist seit Anfang 2022 Drogenbeauftragter der Bundesregierung, Quelle: dpa (Archiv)
Der Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Burkhard Blienert (SPD), ist für ein Verbot von süßen oder fruchtigen Aromen auch in E-Zigaretten. Derartige Aromen machten die E-Zigarette gerade für Jugendliche attraktiver, seien dabei aber auch selbst gesundheitsschädlich, sagte Blienert dem Redaktionsnetzwerk Deutschland.
Blienert sprach sich zudem dafür aus, die letzten Lücken bei der Werbung für Tabakprodukte und dem Sponsoring zu schließen. Werbung für Zigaretten, Erhitzer und E-Zigaretten an Verkaufsstellen solle ebenso untersagt werden wie die kostenlose Abgabe von Verdampfern zum Beispiel auf Festivals.

Sponsoring und Werbung einschränken

Auch dem Sponsoring durch Tabakhersteller will Blienert einen Riegel vorschieben. Die Tabakindustrie gebe noch ungefähr 250 Millionen Euro jährlich für Werbung und Sponsoring aus.
Das Ziel muss sein, diesen Betrag so weit wie möglich Richtung Null zu bringen.
Burkhard Blienert (SPD), Drogenbeauftragte der Bundesregierung
Überfällig seien zudem neutrale Verpackungen für Tabakprodukte. Zu allen Punkten sei er bereits mit dem zuständigen Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir (Grüne) im Gespräch, betonte der SPD-Politiker.

Bereits Verbot für Aromatabak

Für Tabakerhitzer hatte die Bundesregierung bereits Anfang April ein Verbot von Aromatabak auf den Weg gebracht. Davor galt das Verbot von Tabakerzeugnissen mit Aromastoffen nur für Zigaretten und Drehtabak. E-Zigaretten enthalten eine Flüssigkeit und keinen Tabak. Dem sogenannten Liquid sind oftmals Aromastoffe zugesetzt.

Thema

Mehr zum Thema