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: Austausch von Heizungen: Was nun gelten soll

01.04.2023 | 07:00 Uhr
Die Bundesregierung hat sich beim umstrittenen Gebäudeenergiegesetz zum Austausch von Gas- und Ölheizungen geeinigt. Was jetzt gelten soll und welche Ausnahmen geplant sind.
Nach den Beschlüssen des Koalitionsausschusses hat sich die Ampel-Koalition auf das umstrittene Gesetz zum Austausch von Öl- und Gas-Heizungen verständigt. Die wichtigsten Fragen und was dazu bereits bekannt ist:

Ab wann gilt das neue Gesetz?

Im Kern bleibt es dabei, dass ab dem 1. Januar 2024 jede neu eingebaute Heizung zu 65 Prozent mit Erneuerbaren Energien betrieben werden muss. Der von allen drei Parteien getragene Gesetzentwurf soll jetzt zeitnah in die Länder- und Verbändeanhörung und anschließend ins Kabinett gehen. Dann muss der Bundestag zustimmen.

Muss ich mich jetzt sofort um eine neue Heizung kümmern?

Nicht unbedingt. Der Gesetzentwurf verzichtet auf die ursprünglich vorgesehene Austauschpflicht für funktionierende Öl- und Gasheizungen.
Bereits nach bisheriger Gesetzeslage müssen alte Heizungen nach 30 Jahren ausgetauscht werden. Beim Neueinbau würden dann die neuen Vorgaben gelten. Ein- und Zweifamilienhäuser sind davon ausgenommen.

Könnte man eine neue Öl- oder Gasheizung einbauen?

Der Einbau von Gas- und Ölheizungen ist ab kommendem Jahr nur noch in Ausnahmefällen möglich. Gehen alte Heizungen nach 2024 irreparabel kaputt, gibt es Übergangsfristen. Zum Beispiel kann dann kurzfristig wieder ein Öl- oder Gaskessel eingebaut werden, um beispielsweise bei einem Ausfall im Winter nicht wochenlang frieren zu müssen. Allerdings muss die Anlage dann nach spätestens drei Jahren konform des 65-Prozent-Ziels umgerüstet werden.

Gibt es Ausnahmen von der 65-Prozent-Regel?

Die Regel für den Einbau neuer Heizungen gilt nicht für Hausbesitzer, die über 80 Jahre alt sind. Erst wenn deren Haus vererbt oder verkauft wird, greift das neue Recht - mit einer Übergangsfrist von zwei Jahren.
Eine Härtefallausnahme soll auch die Wirtschaftlichkeit sein, wenn Gebäudewert und Investitionssummen in einem nicht angemessenen Verhältnis stehen.

Muss es eine Wärmepumpe sein?

Grundsätzlich gilt Technologieoffenheit. Auf eine Festlegung auf Wärmepumpen als Alternative zu Öl- und Gasheizungen wird verzichtet. So könnte zum Beispiel eine Gasheizung eingebaut werden, die auch mit Wasserstoff betrieben werden kann. Allerdings muss als Voraussetzung dafür auch der Plan für das nötige Wasserstoffnetz zur Versorgung mit dem Brennstoff vorliegen. Das ist bislang nur in wenigen Gegenden in Deutschland der Fall.
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Welche Förderung gibt es vom Staat?

Die geplante finanzielle Unterstützung der Verbraucher muss noch geklärt werden. "Niemand wird vor eine unlösbare Aufgabe gestellt", versicherte Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD). Gefördert werden soll der Umbau von Heizungen mit Mitteln aus dem Klima- und Transformationsfonds.
Das wird alles sehr pragmatisch sein, sehr orientiert an den Handlungsmöglichkeiten, die die Bürgerinnen und Bürger haben.
Bundeskanzler Olaf Scholz

Warum kommt das Gebäudeenergiegesetz?

Deutschland hat sich gesetzlich verpflichtet, bis spätestens 2045 treibhausgasneutral zu werden. Dafür soll bis spätestens 2045 der Einsatz fossiler Energieträger für die Gebäudewärme ganz beendet werden.
Derzeit wird der Wärmebedarf noch zu mehr als 80 Prozent durch das Verbrennen fossiler Energieträger gedeckt. Von den rund 41 Millionen Haushalten in Deutschland heizt fast jeder zweite mit Erdgas und fast jeder vierte mit Heizöl.
Quelle: dpa, Reuters, AFP, ZDF

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