: Kabinett für schnelleren Windkraft-Ausbau

30.01.2023 | 20:36 Uhr
Windräder sollen in Deutschland künftig schneller genehmigt werden. Das Bundeskabinett hat die Anpassung an EU-Regeln beschlossen: Damit fallen bisherige Prüfverfahren weg.
Die Genehmigung von Windrädern und Stromleitungen in Deutschland soll künftig deutlich schneller gehen. Das Bundeskabinett brachte dafür am Montag die Umsetzung neuer EU-Regeln auf den Weg. Damit entfallen Prüfungsverfahren, die für den Bau bisher notwendig waren.

Teilweise automatische Genehmigung nach kurzer Frist

Auch Solaranlagen und Wärmepumpen sollen künftig innerhalb von drei Monaten gebaut werden. Ganz kleine Solaranlagen bis 50 Kilowatt sollen sogar automatisch als genehmigt gelten, wenn nicht binnen kurzer Frist eine Absage vom Amt kommt.
Die Bundesregierung hat heute einen Windausbau-Beschleuniger auf den Weg gebracht, wie wir ihn noch nicht hatten.
Robert Habeck, Bundeswirtschaftsminister
Die Neuerung werde einen entscheidenden Fortschritt bei der Geschwindigkeit von Genehmigungsverfahren bringen, so Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) weiter. Damit bekämen Bundesländer und Behörden die Grundlage, den Windkraftausbau mit voller Kraft voranzutreiben.

Bundestag muss dem Entwurf noch zustimmen

Habecks Entwurf geht zunächst an den Bundestag. Nach Angaben des Wirtschaftsministers geht es vor allem um Windräder, aber auch um Stromnetze, die größer sind als 110 Kilovolt. "Diese Projekte können, wenn sie bis zum 30. Juni des nächsten Jahres in die Planung gehen, verkürzt genehmigt werden", sagte Habeck am Montagabend in Kiel.
Künftige gebe es verkürzte umwelt- und artenschutzrechtliche Genehmigungsverfahren auf ausgewiesenen Gebieten, die sich besonders für Windkraft und Stromtrassen eignen.
Solaranlagen sollen in drei Monaten genehmigt werden. Wenn sie auf künstlichen Strukturen errichtet werden, soll die bisherige Umweltverträglichkeitsprüfung ganz wegfallen. Die Baugenehmigung für Wärmepumpen soll in Zukunft innerhalb eines Monats erfolgen, erklärte Habeck.

Prüfverfahren entfallen in ausgewiesenen Gebieten

Auf EU-Ebene war bereits im Dezember eine sogenannte Notfallverordnung vereinbart worden. Zentraler Punkt: Gibt es in einem für Windkraft oder Stromleitungen ausgewiesenen Gebiet schon eine strategische Umweltprüfung (SUP), kann im Genehmigungsverfahren die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) und die artenschutzrechtliche Prüfung bei der Genehmigung einzelner Anlagen entfallen.
Um den Artenschutz zu wahren, sollen die zuständigen Behörden darauf achten, dass Betreiber "angemessene und verhältnismäßige Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen" vornehmen. Gibt es solche Maßnahmen nicht, müssen die Betreiber zahlen, etwa für ein "Artenhilfsprogramm", so Habeck.

Bis zu sieben Jahre Wartezeit für ein Windrad

Bis zum Jahr 2030 will die Bundesregierung die Windkraft an Land von 58 Gigawatt im Jahr 2022 auf 115 Gigawatt verdoppeln. Derzeit dauern Planung, Genehmigung und Bau eines Windrads im Schnitt fünf bis sieben Jahre.
Habeck rechnet nun mit deutlich mehr Tempo. Er erwarte, dass die Bundesländer nun das ihre täten, um den Ausbau der erneuerbaren Energien voranzutreiben.
Quelle: dpa

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