: So wird auf Second-Hand-Plattformen betrogen

von Kaja Adchayan
15.12.2023 | 06:51 Uhr
Second-Hand-Plattformen wie Vinted oder Kleinanzeigen sind beliebt - nicht nur bei Kundinnen und Kunden, sondern auch bei Betrügern. Vorsicht vor diesen Maschen.

Mit einer neuen Betrugsmasche auf kleinanzeigen.de. werden arglose Privatverkäufer ausgetrickst. Betrüger geben vor, Geld über das System "Sicheres Bezahlen" auf der Plattform zu überweisen - um an die Bankdaten von Verkäufern zu kommen.

11.12.2023 | 06:08 min
Manchmal sind sie zu schön, um wahr zu sein: die Angebote auf Second-Hand-Plattformen wie Vinted oder Kleinanzeigen. Die Marktplätze für gebrauchte Waren erfreuen sich großer Beliebtheit und sind deshalb auch ein Einfallstor für Betrüger.
Die Kriminellen überlegen sich immer neue Methoden - gut also, sie zu kennen. Vorsicht vor diesen drei Maschen:

Betrug trotz "Sicher bezahlen"

Auf der Plattform Kleinanzeigen gibt es seit einigen Jahren die Funktion "Sicher bezahlen". Eigentlich soll sie das Handeln auf dem Online-Marktplatz sicherer machen. Der Käufer zahlt den Kaufpreis für die Ware an eine Online-Plattform, die mit Kleinanzeigen zusammenarbeitet. Ist das Produkt bei ihm angekommen, wird das Geld an den Verkäufer ausgezahlt.
Das Problem: Nicht jeder ist mit der Funktion vertraut und weiß, wie sie funktioniert. Das nutzen Betrüger aus. Sie senden den Verkäufern einen Link, der sie zu einer externen Seite führt. Dort sollen die Verkäufer dann ihre Konto- und Kreditkartendaten eingeben, damit die vermeintlichen Käufer das Geld an sie zahlen können.
Bleiben Sie immer im Portal und klicken Sie nicht auf Links, die Sie auf andere Seiten führen.
Julia Rehberg, Verbraucherzentrale Hamburg
Denn: Die "Sicher bezahlen"-Funktion von Ebay wird zwar in Zusammenarbeit mit einer anderen Online-Plattform angeboten, das Portal muss man jedoch nicht verlassen, um die Bezahlmethode zu nutzen.

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Paypal-Käuferschutz: Wie sicher ist das?

Eine Funktion, die ebenfalls für mehr Sicherheit auf den verschiedenen Second-Hand-Plattformen sorgen soll: der Käuferschutz des Zahlungsdienstleisters Paypal. Wenn ein gekaufter Artikel nicht versendet wurde oder die gelieferte Ware erheblich von der Angebotsbeschreibung abweicht, kann der Käufer den Kaufpreis zurückverlangen.
Die Masche der Betrüger: Sie bestehen auf eine Zahlung ohne Käuferschutz. Stattdessen sollen Käufer die Option "Geld senden an Freunde und Familie" nutzen. Dadurch können Käufer das gesendete Geld nicht wieder zurückfordern, falls die Ware nicht angekommen ist oder nicht der Artikelbeschreibung entspricht. Die Verbraucherzentrale Hamburg ruft deshalb zu besonderer Vorsicht auf, wenn ein Verkäufer bei der Bezahlung auf die Option "Geld senden an Freunde und Familie" besteht.
Der Käuferschutz bei Paypal biete jedoch ohnehin keine absolute Sicherheit, betont Verbraucherschützerin Rehberg. "Im Endeffekt entscheidet Paypal, ob es eine Rückerstattung gibt oder nicht." In manchen Fällen sei es schwierig, ein Fremdverschulden nachzuweisen.

Dreiecks-Betrug: So funktioniert die Betrugsmasche

Beim Dreiecks-Betrug lässt sich der Verkäufer eine bei ihm bestellte Ware bezahlen. Wenn er das Geld erhalten hat, bestellt er das Produkt auf den Namen des Käufers bei einem Online-Händler und lässt es direkt zu ihm liefern.
Der Käufer erhält die neuwertige Ware zusammen mit einer offenen Rechnung des Online-Händlers. Er muss also doppelt zahlen. In manchen Fällen kommt der Betrug erst mit Zeitverzug ans Licht - nämlich dann, wenn man eine Mahnung des Online-Händlers erhält.

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Tipps, wie man sich vor Betrugsmaschen schützen kann

Julia Rehberg von der Verbraucherzentrale Hamburg rät Käufern, grundsätzlich nicht per Überweisung zu zahlen. Dann habe man nämlich kaum eine Chance, sein Geld zurückzubekommen. "Und wenn man sich doch für die Überweisung entscheidet, dann zahlt man am besten nur einen Betrag, bei dem es nicht wehtut, wenn er weg ist."
Wer selbst etwas verkaufen will, sollte keine Schecks als Zahlungsmittel annehmen und die Kommunikation sowie den Versand der Ware gut dokumentieren. Falls die Möglichkeit besteht, sollten Verkäufer und Käufer eine persönliche Übergabe vereinbaren. Dann kann die Ware vor Ort begutachtet und bezahlt werden.

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