: Wie viel Lärm darf es für Nachbarn sein?

von Samuel Kirsch
30.06.2023 | 07:33 Uhr
Der Hund bellt, der Hahn kräht: Ruhestörungen durch Tiere können für Streit mit Nachbarn sorgen und ernsthafte rechtliche Konsequenzen haben. Das müssen Tierhalter beachten.

Die Papageien von Nina Peters waren in einem Käfig auf dem Balkon untergebracht. Doch nun haben sich Nachbarn über die Lautstärke beschwert. Die Tiere müssen nun in der Wohnung bleiben. Wie ist die juristische Lage in diesem Fall?

30.06.2023 | 03:31 min
Nina Peters aus Lünen in Nordrhein-Westfalen hat zwei knallgrüne Sorgenkinder: Kira und Sunny heißen ihre Rotsteißpapageien. Gerne würde sie die beiden in einer geräumigen Voliere halten, draußen auf dem Balkon. Doch die Nachbarschaft macht nicht mit, fühlt sich von den Papageienrufen belästigt.
Papageien haben es schon vielfach vor deutsche Gerichte geschafft. Und die Linie der Richterinnen und Richter ist eher nicht papageienfreundlich: Die Tiere auf dem Balkon zu halten, ist nur sehr eingeschränkt zugelassen. Wenn Nachbarn in Hörweite sind und gestört werden, dürfen Papageien maximal wenige Stunden und nur außerhalb der Ruhezeiten in einer Außen-Voliere verbringen.

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01.05.2022 | 28:36 min

Je unüblicher das Geräusch, desto eher eine Belästigung

Denn die Tiere mit dem bunten Gefieder können sehr stimmgewaltig sein. Gleichzeitig gehört Papageiengezwitscher in deutschen Gefilden nicht zur üblichen Geräuschkulisse. Und es gilt ganz allgemein: Je ortsunüblicher ein lautes Geräusch, desto eher stellt es eine unzumutbare Belästigung für die Nachbarn dar.
Die Frage, wann ein Geräusch zur Belästigung wird, lässt sich nicht allgemein beantworten. Es kommt auf den Einzelfall an: Wie laut ist das Geräusch, wie oft ist es zu hören und zu welchen Zeiten? Dabei ist nicht das persönliche Empfinden der Nachbarn der relevante Maßstab, sondern dasjenige eines Durchschnittsbürgers.

In welchem Umfang müssen Nachbarn Geräusche und Gerüche von Haustieren akzeptieren? Welche rechtlichen Grundlagen gibt es? Und welche Rolle spielt dabei das Tierwohl? Samuel Kirsch von der ZDF-Redaktion Recht und Justiz dazu im Gespräch.

30.06.2023 | 05:52 min

Wie viel Hundegebell ist zulässig?

Die Interessen des Tierhalters müssen mit denen der Nachbarn abgewogen werden. Das gilt auch für bellende Hunde. Die Faustregel lautet hier: Gelegentliches Gebell ist okay und gehört zum üblichen Gebrauch einer Mietwohnung. Aber länger anhaltendes Bellen und Bellen zur Unzeit, also zum Beispiel spätabends, nachts oder frühmorgens, stört den Hausfrieden und muss unterbunden werden.
Falls man mal Lärm mit Ohrstöpseln entkommen muss oder will:

Wann darf ein Hahn krähen?

Ein weiteres Tier, dessen Ruf legendär ist, ist der Hahn. Für die Frage, wie viel Krähen die Nachbarn dulden müssen, kommt es entscheidend darauf an, wo und wann der Hahn kräht. In ländlichen Gebieten ist Hahnenkrähen üblicher als im innerstädtischen Bereich - und deswegen auch eher hinzunehmen. Allerdings gelten auch in ländlichen Gebieten Dezibel-Grenzwerte, besonders nachts. Wer einen Hahn hält, muss dann beispielsweise den Stall schallisolieren, damit Nachbarn nicht frühmorgens geweckt werden.

Sein Name ist Programm: Der Kosovo-Langkräher gilt als Hahn mit dem längsten Ruf seiner Art. Züchter sind darauf so stolz, dass das Tier nun als eigene Rasse anerkannt werden soll.

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Was droht bei Lärmbelästigung?

Verstoßen Mieter gegen die Regeln, droht ihnen zunächst eine Abmahnung durch den Vermieter und, wenn sich nichts ändert und der Hausfrieden weiterhin gestört ist, sogar eine fristlose Kündigung. Mieter, deren Wohnung einer Lärmbelästigung ausgesetzt ist, haben im Einzelfall außerdem die Möglichkeit, die Miete zu mindern, wenn der Lärm einen Mangel darstellt und der Vermieter trotz Hinweis nicht für Ruhe sorgt.
Außerdem können die Nachbarn direkt gegen den Tierhalter vorgehen und notfalls vor Gericht auf Unterlassung klagen. Das gilt nicht nur zwischen Nachbarn, die zur Miete wohnen, sondern auch für Eigentümer benachbarter Grundstücke.

Wir sprechen mit dem Kardiologen Thomas Münzel darüber, wieviel Lärm zu viel ist, und welche Auswirkungen die Lärmbelästigung durch den niemals ruhenden Verkehr auf uns hat.

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In einigen Bundesländern gelten neben den Regelungen des Nachbarrechts eigene Immissionsschutzgesetze, die vorschreiben, dass Tiere so zu halten sind, dass sie niemanden erheblich belästigen - weder akustisch noch durch Gerüche. Stellen Ordnungsämter Verstöße dagegen fest, können Gegenmaßnahmen angeordnet werden, bis hin zu einem Verbot, Tiere im Freien zu halten. Außerdem können die Behörden unnötige und unzumutbare Lärmbelästigungen im Einzelfall als Ordnungswidrigkeit mit Bußgeld von bis zu 5.000 Euro ahnden.

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Nicht nur Haustiere machen Lärm

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Rechtlich gilt zwischen Nachbarn, was auch der gesunde Menschenverstand nahelegt: das Gebot der Rücksichtnahme. Wo Menschen nah beieinander wohnen, müssen legitime Interessen ausgeglichen werden.

Nachtruhe ist heilig - auch beim Feiern

Für das Partymachen bedeutet das konkret: Feiern und geselliges Beisammensein im üblichen Rahmen ist zulässig. Wer feiert, muss aber immer auch an die Nachbarn denken. Heilig ist die Nachtruhe. Die beginnt um 22 Uhr. Bis dahin muss der Geräuschpegel so weit heruntergefahren sein, dass Nachbarn ungestört schlafen können. An Sonn- und Feiertagen gilt eine ganztägige Ruhezeit. Ausnahmsweise kann es auch dann mal lauter sein, wenn das - wie etwa an Silvester - gang und gäbe ist.
Kinderlärm wird übrigens vom Gesetzgeber privilegiert. Das bedeutet, dass Nachbarn von Kitas oder Spielplätzen das kindliche Krakelen und Toben dort im Normalfall hinnehmen müssen, ebenso wie übliche Kindergeräusche aus der Wohnung.
Samuel Kirsch ist Redakteur in der ZDF-Redaktion Recht und Justiz.

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