: Die Alternativen zum Kabelfernsehen

von Cornelia Petereit
30.01.2024 | 06:00 Uhr
Ab Juli dürfen Vermieter die Kosten für Kabelanschlüsse nicht mehr weitergeben. Ob Smart-TV, Satellitenempfang oder neuer Kabel-Vertrag: Das sind die Möglichkeiten für Mieter.

Wenn das Nebenkostenprivileg für Kabelgebühren am 1. Juli wegfällt, müssen sich Mieter eigenständig darum kümmern, wie sie zukünftig Fernsehen empfangen möchten.

16.01.2024 | 02:39 min
Am 30.6.2024 endet das sogenannte Nebenkostenprivileg. Also die Möglichkeit für den Vermieter, sich die Kosten für Kabelanschlüsse über die Nebenkostenabrechnung zurückzuholen. Für Mieterinnen und Mieter ändern sich Angebot und Möglichkeiten für TV- und Telefonanschluss.

Nebenkostenprivileg - was bedeutet das?

Als Nebenkostenprivileg bezeichnet man die Umlagefähigkeit des Kabelanschlusses in der Betriebskostenabrechnung. Gesetzlich ist diese Regelung in §2 Nr. 15 der Betriebskostenverordnung (BetrKV) geregelt. Die Änderung der Regelung für Fernseh-, Kabel-, Internet- oder Telefonabschlüsse trat schon zum 1. Dezember 2021 in Kraft, bis zum 30.6.2024 gilt aber noch eine Übergangsregelung.

Kabelanschluss keine Pflicht mehr: Welche Möglichkeiten haben Mieter?

Bislang gibt es meist rabattierte Sammelverträge zwischen der Hauseigentümergemeinschaft oder der Hausverwaltung und den Kabelnetzbetreibern. Die anteiligen Kosten für den Kabelanschluss werden dann über die Nebenkostenabrechnung abgerechnet. Damit ist ab Juli Schluss.

Kabelfernsehen als veraltete Technik

Kabelanschlüsse sind die Dinosaurier unter den verschiedenen Möglichkeiten, Fernsehprogramme empfangen zu können. Bei der Einführung des Kabelfernsehens vor 40 Jahren war es eine Neuerung: Bis zu 30 analoge Programme gab es auf einmal statt nur drei bis fünf.

Das ist längst überholt: Die Fernsehübertragung läuft komplett digital, Zuschauer können unter mehreren hundert auswählen und auch die Verbreitungswege sind vielfältig. "Da Kabelnetz eine veraltete Technik ist, ist das Nebenkostenprivileg nicht mehr zeitgemäß", sagt Telekommunikations-Experte Michael Gundall.

Welche Alternativen gibt es zum Kabelanschluss?

Alternativen zum Kabelanschluss gibt es viele. Zum Beispiel DVB-T2 HD über Antenne. Ungefähr 40 Sender sind in vielen Regionen mit einer einfachen Zimmerantenne oder der alten Dachantenne in hochauflösender Qualität (HDTV) zu empfangen.
Wenn der Fernseher internetfähig ist oder es einen internetfähigen Receiver gibt, kommen weitere Sender über das Internet hinzu. Kosten: für Privatsender ca. acht Euro im Monat, die öffentlich-rechtlichen Fernsehsender sind kostenfrei.
Auch Fernsehempfang per Internet (IPTV) ist möglich. Klassisch über den Internetanschluss, meist in Kombinationen mit dem VDSL-Anschluss. Das kostet allein für den Fernsehempfang ca. fünf Euro im Monat. Der Empfang kann über einen IPTV-Receiver erfolgen, den man beim Anbieter kaufen oder mieten kann.

Änderungen beim TV-Empfang: Telekommunikationsexperte Michael Gundall erläutert die Vor- und Nachteile für Mieter.

16.01.2024 | 06:17 min

Smart-TV: Streaming statt Kabelanschluss

Fernsehen geht auch per Streaming. Zum Beispiel mit einem Smart-TV, bei dem verschiedene Apps bereits installiert sind. Smart-TV oder auch Hybrid-TV-Geräte sind Fernseher mit der Funktion eines Computers. Sie verfügen über zusätzliche Schnittstellen für USB-Ports, Netzwerk- oder Speicherkarten-Slots. Damit lässt sich das Gerät über das reine TV-Programm hinaus nutzen: Surfen im Internet, Gaming, Streamen von Onlinevideoangeboten sowie die Nutzung von weiteren Video-, Musik oder Bilddateien. Benötigt wird ein Internetanschluss per Kabel oder WLAN.

Was beim Kauf eines Smart-TV zu beachten ist

Mindestens eine HDMI-Schnittstelle ist ein Muss. Auch beim Energieverbrauch gibt es Unterschiede: Sparsame Modelle gibt es in den Effizienzklassen A und B. Außerdem spielt die Bildqualität eine Rolle (HD, Full HD, 4 oder 8K), die Bildwiedergabe (LED, QLED oder OLED), Audiowiedergabe (Dolby, DTS oder THX) sowie die Flachbildschirmgröße (zwischen 15 und 80 Zoll Bildschirmdiagonale). Kleine Smart-TV-Geräte gibt es zwischen 100 und 200 Euro. Ein Ultra-HD-Gerät mit rund 40 Zoll Bildschirmgröße kostet um 400 Euro. Wer mehr investiert, bekommt nicht nur Smart TVs mit HDR, Dolby oder Bluetooth, sondern auch Bildschirme zwischen 50 und 55 Zoll. Jedes weitere Zoll kostet mehr.
Günstiger ist, einen älteren Fernseher mit einem Streaming-Player aufzurüsten. Finden sich im Hauptmenü Punkte wie "NetTV", "Internet", "HybridTV" oder ähnliche, lässt sich das vorhandene Gerät in ein Smart-TV verwandeln. Voraussetzung ist allerdings eine schnelle Internetverbindung (Breitband oder Glasfaser). Und: Das Gerät muss die HDMI-Version eines Streaming-Sticks unterstützen.

So funktionieren Streaming-Stick und -Box

Stick: Mobile Sticks werden in die HDMI-Schnittstelle des Flachbildschirms gesteckt, mit dem Stromnetz verbunden und streamen Video und Audio per (W)LAN. Vorteil: Sie sind kaum größer als USB-Sticks und können auch auf Reisen mitgenommen werden, außerdem sind sie etwas stromsparender.

Box: Funktioniert nach dem gleichen Prinzip, ist aber etwas größer. Vorteil: Boxen verfügen über mehr Schnittstellen, wie zum Beispiel USB- oder weitere HDMI-Anschlüsse. Üblich ist hier LAN, das die Internetverbindung stabiler macht. Außerdem gibt es Modelle mit Sprachsteuerung.

Größtes Angebot mit einer Satellitenschüssel

Satellitenempfang bietet die größte Programmvielfalt. Mit einer Satellitenschüssel sind alle gängigen Fernsehprogramme frei und unverschlüsselt empfänglich. Allerdings muss der Vermieter einer eigenen Satellitenschüssel zustimmen.

Wird das Kabelfernsehen jetzt teurer?

Neben all den Alternativen besteht für Mieter auch nach Ende des Nebenkostenprivilegs die Möglichkeit, einen Kabelanschluss zu nutzen.
Mieter müssen auf jeden Fall einen Einzelnutzervertrag abschließen, wenn sie weiter über den Kabelanschluss Fernsehprogramme empfangen wollen.
Michael Gundall, Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz
Der wird zwar mit acht bis zehn Euro pro Monat etwas teurer als die bisherigen Sammelverträge. Warnungen der Netzbetreiber, die Kosten könnten auf monatlich 20 Euro und mehr ansteigen, hätten sich aber als übertrieben herausgestellt, sagt Verbraucherschützer Gundall. Es gelte wie fast immer: Angebot und Nachfrage regeln den Preis. Bei Vertragsangeboten zu Einzelabschlüssen sei Vorsicht geboten, wenn Druck ausgeübt oder mit Abschaltung gedroht wird.

Mieter müssen oft Nachzahlungen leisten, viele Forderungen sind überhöht. "Oft hat der Vermieter zu niedrige Vorauszahlungen eingestellt", so der Berliner Mietverein.

23.01.2024 | 05:03 min

Was passiert mit dem Kabelanschluss, wenn er nicht genutzt wird?

Ein ungenutzter Kabelanschluss wird durch den Anbieter gesperrt. Entweder über das sogenannte "Sternnetz", für jede einzelne Wohnung zentral vom Keller aus. Oder bei älteren Anlagen über die "Baumstruktur", das heißt in der Wohnung wird eine entsprechende Sperrdose angebracht. Internet oder Telefon können auch weiter über Kabel bezogen werden, dann wird eine Filterdose installiert.
Mieter können sich beruhigt zurücklehnen und abwarten.
Michael Gundall, Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz
Kündigen müssten in jedem Fall die Vermieter und sich rechtzeitig an die Mieter wenden. Und für den gilt: Ab 1. Juli 2024 dürfen die Kosten für Fernseh-Kabelanschluss nicht mehr in der Nebenkostenabrechnung auftauchen.

Sonderregelungen

Wohnungseigentümer

Für Besitzerinnen und Besitzer von Eigentumswohnungen gilt nach wie vor der Beschluss der Eigentümergemeinschaft. Zum 30. Juni 2024 gilt aber auch da ein Sonderkündigungsrecht, mit dem laufende Mehrnutzerverträge per Beschluss der Eigentümergemeinschaft beendet werden können. Unternimmt die Eigentümergemeinschaft jedoch nichts oder entscheidet sich gegen eine Kündigung, laufen die Verträge weiter. Dann müssen Wohnungseigentümer zwar die Kosten für den TV-Empfang über das Hausgeld bezahlen, dürfen es aber nicht mehr über die Nebenkosten mit ihren Mieter abrechnen. Für ältere Eigentümer oder solche, die nicht über Internet fernsehen, empfiehlt sich ebenfalls ein Einzelvertrag.

ALG-II-Empfänger

Nach der noch geltenden gesetzlichen Regelung bekommen Arbeitslosengeld-II-Empfänger (ALG-II) den Kabelanschluss nur dann bezahlt, wenn er über die Nebenkostenabrechnung abgerechnet wird. Besteht kein Sammelanschluss, so muss der ALG-II-Empfänger die Kosten aus dem Regelsatz bezahlen. Diese Regelung benachteiligt daher bislang ALG-II-Empfänger, deren Kabelanschluss nicht über die Nebenkosten abgerechnet wird.
Cornelia Petereit ist Redakteurin der ZDF-Sendung "Volle Kanne - Service täglich".

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