FAQ

: Diese Rechte haben Mieter bei Schimmel

von Samuel Kirsch
27.02.2024 | 05:56 Uhr
Schimmel in Wohnungen ist ein Massenphänomen und führt oft zu Streit zwischen Mietern und Vermietern. Wie sollten Mieter reagieren und wer kommt für die Beseitigung auf?

So können Sie die Entstehung vermeiden

27.02.2024 | 02:20 min
Bevor der Frühling im Garten die Krokusse sprießen lässt, sind während des nass-kalten Winters in einigen Wohnungen ganz andere Organismen gewachsen: Schimmelsporen an der Decke, in Ecken oder am Fensterrahmen.
In Mietwohnungen haben sowohl Mieter als auch Vermieter ein Interesse daran, dass der Schimmel entfernt wird. Doch die Frage, wer verantwortlich ist, führt immer wieder zu Streit.

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Mietminderung statt Schadensersatz

Taucht Schimmel auf, bekommt meist der Mieter zuerst davon mit. Er ist verpflichtet, den Vermieter unverzüglich zu informieren - möglichst schriftlich, um die Meldung im Streitfall beweisen zu können.
Verpasst der Mieter es, den Schimmel beim Vermieter anzuzeigen, kann das dazu führen, dass er Rechte wie das Recht zur Mietminderung verliert oder Schadensersatz zahlen muss, wenn sich der Schimmel weiter ausbreitet, weil der Vermieter erst verspätet Gegenmaßnahmen ergreifen kann.
Die Pflicht zur Anzeige beim Vermieter besteht nicht bei geringfügigem Schimmel. Wenn etwa nur eine Fuge der Duschkabine mit leichtem Schimmel bedeckt ist, hat der Vermieter kein Interesse daran einzugreifen.

Mietrecht bei Schimmel in der Wohnung

Grundsätzlich ist der Vermieter dafür verantwortlich, die Wohnung vom Schimmel zu befreien. Mieter haben also einen "Beseitigungsanspruch".
Weigert sich der Vermieter trotz Aufforderung, etwas gegen den Schimmel zu tun, kann der Mieter selbst für die Beseitigung sorgen. Er kann beispielsweise, wenn nötig, eine Fachfirma beauftragen - und die Kosten dafür vom Vermieter verlangen. Dafür muss der Mieter jedoch in Vorleistung gehen.
Um Druck auszuüben, haben Mieter auch das Recht, die Miete zu mindern. Dabei ist allerdings Vorsicht geboten. Denn wie viel Miete einbehalten werden darf, hängt vom Ausmaß des Schimmelbefalls und einem möglichen Mitverschulden des Mieters ab. Es besteht das Risiko für Mieter, zu viel Miete zurückzuhalten und daraufhin wegen Mietrückstands gekündigt zu werden.
Mieter, die auf Nummer sicher gehen wollen, bezahlen die ganze Miete, allerdings einen Anteil wegen der Schimmelschäden nur unter Vorbehalt. Dieser kann dann gegebenenfalls zurückgefordert werden.

Das müssen Mieter und Vermieter beachten

27.02.2024 | 06:12 min

Wann es vor Gericht geht und einen Gutachter braucht

Hat der Mieter selbst durch sein Verhalten die Schimmelbildung verschuldet, weil er zu wenig gelüftet oder die Räume dauerhaft unterkühlt gelassen hat, kann wiederum der Vermieter dem Mieter die Kosten für die Schimmelbeseitigung in Rechnung stellen.
Deswegen lautet die zentrale Streitfrage: Was ist die Ursache für den Schimmel - das Mieterverhalten oder die vom Vermieter zu verantwortende Bausubstanz, also etwa Lücken in der Wärmedämmung, undichte Fenster oder eine defekte Heizung?

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Geht ein Fall vor Gericht, muss der Vermieter zunächst darlegen, dass keine Mängel am Gebäude vorliegen und es den Baunormen aus der Zeit der Errichtung entspricht. Dann liegt der Ball im Feld des Mieters. Der muss aufzeigen, ausreichend geheizt und gelüftet zu haben. Um dies zu beweisen, können Mieter etwa ein Lüft- und Heiz-Protokoll führen, Thermometer regelmäßig abfotografieren oder auch Zeugen benennen.
Meist muss ein Bausachverständiger die Ursache mit einem Gutachten klären. Kommt dieses zu dem Ergebnis, dass sowohl bauliche Mängel als auch das Mieterverhalten zu dem Schimmel beigetragen haben, kann der Vermieter die Kosten für die Beseitigung im Umfang des Mitverschuldens vom Mieter verlangen.

Wie lange lüften, um Schimmel zu vermeiden?

Um Schimmel in Innenräumen zu vermeiden, darf die Luftfeuchtigkeit nicht zu hoch sein. Deswegen sind gewisse Raumtemperaturen und regelmäßiges Lüften, um Feuchtigkeit auszustoßen, wichtig. Wie stark geheizt werden muss und wie häufig gelüftet, hängt von der Wohnung und ihrer Nutzung ab: Eine Wohnung, in der sich eine mehrköpfige Familie über viele Stunden am Tag aufhält, muss häufiger gelüftet werden als ein Single-Haushalt, dessen Bewohner tagsüber außer Haus ist.
Grob orientieren können sich Mieter an folgenden Richtwerten für eine Standard-Beheizung und Belüftung: Zweimal täglich 10 bis 15 Minuten Stoßlüften, Raumtemperaturen nicht unter 18 bis 20 Grad, im Schlafzimmer nicht unter 16 Grad. Außerdem sollte nach feuchtigkeitsintensiven Tätigkeiten wie Duschen und Kochen sofort gelüftet werden.
Samuel Kirsch ist Redakteur der ZDF-Fachredaktion Recht und Justiz.

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