: So finden Mieter Fehler in der Abrechnung
Betriebskosten oder Nebenkosten?
Nebenkosten sind dagegen eine übergeordnete Kategorie. Sie bezeichnet alle Kosten, die der Vermieterseite rund um das Gebäude anfallen. Hierzu zählen etwa auch Kosten für die Instandhaltung und Instandsetzung, die zum Gebrauch der Wohnungen nötig sind. Solche Reparaturen dürfen nur bis zu einer festgelegten Summe je Reparatur (z.B. 150 Euro) und einem festgelegten Prozentsatz der jährlichen Kaltmiete insgesamt (z.B. sechs bis acht Prozent) auf die Mietpartei umgelegt werden - und das auch nur dann, wenn dies im Mietvertrag ausdrücklich vereinbart ist. Solche Nebenkosten sind also anders als die Betriebskosten nicht per se umlagefähig.
Quellen: Betriebskostenverordnung; Haus und Grund
Vorauszahlungen müssen richtig angerechnet werden
Mieter müssen oft Nachzahlungen leisten, viele Forderungen sind überhöht. "Oft hat der Vermieter zu niedrige Vorauszahlungen eingestellt", so der Berliner Mietverein.
23.01.2024 | 05:03 minVermieter muss Verbrauch des Mieters berücksichtigen
Legt der Vermieter nicht anteilig nach Verbrauch um, dann kann der Mieter die Position pauschal um 15 Prozent kürzen, also weniger zahlen.
Baustelle Bau - selten war die Lage so schlecht wie derzeit. Die Baugenehmigungen gehen drastisch zurück. Der Mieterbund fordert eine Investitionsoffensive.
28.12.2023 | 02:35 minWas gehört alles in die Betriebskostenabrechnung?
Dann könnten Sie selbst oder mit unserer Hilfe schriftlich Widerspruch beim Vermieter einlegen und darauf verweisen, dass Sie da noch Klärungsbedarf sehen.
Jahrelang stiegen die Immobilienpreise, doch das hat sich 2023 geändert. Ob man jetzt schon sagen könne, dass die Immobilienblase geplatzt sei, weiß Valerie Haller.
22.12.2023 | 01:19 minMieter können Belege bei Bedarf einsehen
Widerspruch, Belegeinsicht und Zurückbehaltungsrecht
- Haben Sie den berechtigten Verdacht, dass Ihre Abrechnung fehlerhaft ist, legen Sie schriftlich Widerspruch dagegen ein.
- Nutzen Sie dazu idealerweise ein Einwurfeinschreiben, um die Zustellung sicherzustellen.
- Verweisen Sie dabei konkret auf die Positionen in der Abrechnung, für die Sie Klärungsbedarf sehen und fordern Sie die Belege der Vermieterseite dafür an.
- Haben Sie tatsächlich einen Fehler entdeckt, teilen Sie diesen der Vermieterseite schriftlich mit und bitten Sie um Korrektur.
- Falls dabei die Frist für die Nachzahlungsforderung noch läuft, können Sie von Ihrem Zurückbehaltungsrecht Gebrauch machen: Übersteigen die von Ihnen beanstandeten Posten die geforderte Nachzahlungssumme, müssen Sie dann bis zur Klärung gar nichts bezahlen.
- Ist Ihnen das zu riskant, können Sie die Nachzahlung aber auch ausdrücklich unter Vorbehalt zahlen, schreiben Sie dazu der Vermieterseite und vermerken Sie den Vorbehalt in der Überweisung.
- Im Netz finden Sie Musterschreiben für den Widerspruch, zum Beispiel von den Verbraucherzentralen (1, 2).
Quellen: Mieterverein Köln; Hamburgischer Mieterschutz; Verbraucherzentrale
Betriebskostenabrechnung: Unbedingt die Fristen checken
Fristen für die Nachzahlungsforderung
- Laut Bürgerlichem Gesetzbuch hat die Vermieterseite für Nachzahlungsforderungen nach Ablauf des Abrechnungsjahres nur zwölf Monate Zeit, sprich: in der Regel bis zum 31. Dezember des Folgejahres.
- In manchen Fällen wird mietvertraglich auch der Start des Mietverhältnisses als Abrechnungsstichtag festgehalten, dann läuft die Frist ab diesem Datum für ein Jahr.
- "Nach Ablauf dieser Frist ist die Geltendmachung einer Nachforderung durch den Vermieter ausgeschlossen, es sei denn, der Vermieter hat die verspätete Geltendmachung nicht zu vertreten", heißt es im Gesetz dazu.
- Ein Nichtverschulden kann etwa durch Verzögerungen bei der Festlegung kommunaler Abgaben entstehen, die Vermieterseite muss das glaubhaft darlegen.
Quelle: Bürgerliches Gesetzbuch