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: Roaming in der Schweiz: Was man beachten muss

von Elias Partheniadis
27.07.2023 | 10:49 Uhr
Wer innerhalb der EU verreist, kann ohne weitere Kosten mobil surfen. Bei einer Reise in die Schweiz kann das Roaming aber teuer werden. Was man beachten sollte.
Datenroaming in der Schweiz kann ohne passenden Vertrag teuer werden.Quelle: dpa/Arno Burgi
Viele Deutsche verreisen im Urlaub innerhalb der Europäischen Union und können dort ihren Mobilfunktarif so nutzen wie in der Heimat. Doch der Grundsatz "Roam like at home" gilt nur für Länder, die der EU angehören, sowie in Norwegen, Liechtenstein und Island.
Worauf sollte man also bei seinem Mobilfunkvertrag achten, wenn man in ein Nicht-EU-Land wie die Schweiz reist? Was kann man tun, um hohe Kosten zu vermeiden und kann man auch Opfer der Kostenfalle werden, obwohl man sich selbst gar nicht in der Schweiz befindet?

Was muss ich beim Roaming in der Schweiz beachten?

  • Um hohe Kosten zu vermeiden: Deaktivieren Sie am besten in Ihren Betriebseinstellungen mobile Daten oder schalten Ihr mobiles Endgerät in den Flugmodus, da ansonsten Kosten durch Mails oder SMS entstehen könnten.
  • Zudem ist es ratsam, einen Blick auf Ihren heimischen Tarif zu werfen. Es besteht die Möglichkeit, dass Ihr Mobilfunkanbieter auch für die Schweiz ähnliche Konditionen wie den EU-Tarif oder andere bezahlbare Optionen anbietet. Die Roaminggebühren hängen folglich vom entsprechenden Mobilfunkvertrag ab.
  • Bei längerem Aufenthalt in der Schweiz kann es sich lohnen, eine Prepaid-Karte zu organisieren, da damit Inlandsgespräche in der Schweiz sowie das Surfen im Internet günstiger sind. Jedoch bleiben Auslandsgespräche weiterhin teuer.

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Warum ist in Grenzregionen zur Schweiz Vorsicht geboten?

Doch nicht nur in der Schweiz selbst ist Vorsicht geboten. Sie können auch in Grenzregionen der Schweiz Opfer der Kostenfalle werden. Ist zum Beispiel bei Ihrem Handy die automatische Netztreiberwahl aktiviert, verbindet sich das Gerät immer mit dem stärksten Netz - in Grenzregionen oft das kostspielige Schweizer Netz.
Auch ohne aktives Roaming können dann Kosten durch das Erhalten von Mails oder automatisches Laden von Updates entstehen. Um dieses zu vermeiden, empfiehlt Oliver Buttler von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg, "die manuelle Netzwahl zu wählen und seinen spezifischen Anbieter anzugeben, wenn klar ist, dass man eine Grenzregion passieren wird oder mehr noch in der Gegend sesshaft ist".

Am 3. Dezember 1992 verschickte der englische Softwareentwickler Niel Papworth die erste SMS der Welt. Sie lautete "Merry Christmas" - und ging an den damaligen Direktor bei Vodafone.

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Wieso ist die Kostenbremse nicht immer zuverlässig?

Bei mobilem Internet gilt weltweit eine Kostenbremse von 59,50 Euro: Wenn dieser Betrag erreicht ist, sollte die Internetverbindung automatisch getrennt werden. Telefonate stellen kein Problem dar, da dort der Minutenticker mitläuft und sich die Kosten so einfach berechnen lassen. Oliver Buttler warnt jedoch:
Wenn jemand seine mobilen Daten verwendet, läuft die Übertragung des verbrauchten Volumens nicht in Echtzeit ab und damit ist der Volumenticker zeitverzögert.
Oliver Buttler, Verbraucherzentrale Baden-Württemberg
Dies kann seiner Expertise nach zu höheren Kosten führen als der Kostenairbag von 59,50 Euro hergibt.

Können Kosten durch Datenroaming rückerstattet werden?

Sollte es passiert sein, dass man in der Grenzregion zur Schweiz im falschen Netz telefoniert oder gesurft hat, gibt es leider eine ernüchternde Nachricht für die Verbraucher: Es gebe keinerlei Möglichkeiten, sich das Geld zurückzuholen, so Buttler. Auch nicht, wenn man gar nicht in der Schweiz gewesen sei.
Der Experte verweist darauf, dass es in der eigenen Verantwortung liege, seine Einstellungen so zu optimieren, dass keinerlei unerwünschte Kosten entstehen und diese sich in den unterschiedlichen Tarifen unterscheiden.

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