: So setzen Sie ein Testament richtig auf

von Sven-Hendrik Hahn
13.12.2022 | 19:49 Uhr
Wer soll nach dem Tod meinen Besitz erben und wer geht leer aus? Schon ein einfaches kostenloses Testament ohne Notar kann viel Ärger ersparen. Wir zeigen, wie es geht.

Wir zeigen, wie einfach ein kostenloses Testament erstellt wird

12.12.2022 | 03:54 min
Der Alltag ist stressig, da geht es vielen Familien so wie den Müllers. Tanja und Jörg sind vollauf mit dem Management ihrer fünfköpfigen Familie befasst und die Gedanken wandern nur selten weiter: Was man mal regeln müsste im Falle eines Falles – Stichwort: "Erbe und Testament". Das Ziel: "Vermeiden möchten wir, dass es Streitigkeiten gibt zwischen den Kindern: Wem gehört das Haus, wem gehört dieses und jenes?", sagt Jörg Müller.

So ist die gesetzliche Erbfolge geregelt

Unter Umständen entstehen bei einem einfachen Testament keine Kosten und es braucht oft keinen Notar, aber allzu lange sollte man das nicht aufschieben, denn: Wird kein Testament aufgesetzt, gilt die gesetzliche Erbfolge:
  • In einer Familie werden dann Ehepartner und auch die Kinder berücksichtigt.
  • Der Partner erhält die Hälfte des Vermögens, der Rest wird zu gleichen Teilen unter den Kindern aufgeteilt.
Alle gemeinsam bilden die Erbengemeinschaft, die einstimmig entscheiden muss. Das gilt etwa für Immobilien wie das gemeinsame Haus, in dem die Ehepartner bislang wohnen, betont Eugénie Zobel, Juristin bei der Stiftung Warentest: "Es gibt dann vielleicht ein Kind, das sagt, es möchte Geld haben. Dann muss man die Immobilie zu Geld machen, weil man den Erbanspruch auszahlen muss.
Deshalb ist es so wichtig, dass man da ein Testament macht."
Eugénie Zobel, Juristin bei der Stiftung Warentest

Pflichtteil für Kinder

Beim Testament bestimmt die Erblasserin, der Erblasser selbst, wer was zu welchen Teilen erhält. Für Paare und auch Familien eignet sich oft schon das einfache "Berliner Testament": Darin kann man gegenseitig festlegen, dass der Partner oder die Partnerin alles erbt und die Kinder zunächst leer ausgehen. Aber Achtung: Der Pflichtteil in Höhe der Hälfte des gesetzlichen Erbteils steht den Kindern dennoch zu, wenn sie darauf bestehen.
Tipp der Expertin der Stiftung Warentest: "Um diesen Fall auszuschließen, müssen Ehepartner in ihrem Testament entweder eine Pflichtteilsstrafklausel übernehmen, das heißt, das Kind darf den Pflichtteil nicht fordern, ansonsten bekommt es nach dem Tod des zweiten Partners nichts oder das Kind verzichtet freiwillig auf seinen Pflichtteil und bekommt dann nach dem Tod des zweiten Ehepartners später den Nachlass."

Testament selbst aufsetzen

Ein kostenloses Testament kann grundsätzlich jeder eigenhändig aufsetzen. Wichtig ist, feste Regeln einzuhalten:
  • So muss das Testament vom ersten bis zum letzten Wort handschriftlich verfasst und mit Vor- und Zunamen unterschrieben werden. Sonst ist es ungültig.
  • Geben Sie zudem Ort und Zeit an. Denn durch ein neues Testament wird ein älteres aufgehoben.
Unser Tipp: Verwahren Sie Ihr Testament bei Gericht. Das kostet eine geringe Gebühr in Höhe von 75 Euro, das Testament wird aber sicher gefunden und kann nach dem Tod eröffnet werden.
Doch auch beim eigenhändigen Testament kann es sich lohnen, Rat vom Profi zu holen, denn das Erbrecht birgt viele Fallstricke. Geht es um ein größeres Vermögen oder sind die Verhältnisse komplex, etwa bei Patchwork-Familien, ist ein Notar oder Fachanwalt für Erbrecht ohnehin die beste Adresse. Formfehler sind dann nahezu ausgeschlossen und das Testament ist amtlich verwahrt. Dafür fallen Gebühren an, je nach Erbmasse.

Vormund für Kinder benennen

Wichtig insbesondere für junge Familien zu klären: Wer kümmert sich um die minderjährigen Kinder, wenn beiden Eltern etwas zustößt? Ein schwieriges Thema, das Juristin Zobel für enorm wichtig hält: "Bei Minderjährigen muss man vorsorgen, weil sie nach dem Tod ihrer Eltern alleine sind, aber auch nicht über das Vermögen entscheiden können und einen neuen gesetzlichen Vertreter brauchen." Deswegen sollten Eltern im Testament einen Vormund benennen für den Fall, dass sie sterben.
Vorsorgethemen wie der letzte Wille werden häufig verdrängt. Oft so lange, bis es zu spät ist mit dem Testament. Tanja Müller ist froh, dass sie es gemeinsam angepackt haben: "Es ist wie mit Versicherungen, die wichtig sind. Es sind trockene Themen. Es ist anstrengend. Die Bedingungen sind komplex zu lesen, aber man ist unheimlich erleichtert, wenn man’s dann auch einfach erledigt hat."

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