FAQ

: Welche Versicherungen helfen

von Florence-Anne Kälble
22.06.2023 | 10:57 Uhr
Wenn die Wetterdienste ein schweres Unwetter ankündigen: Wie lässt sich das eigene Hab und Gut sichern und welche Versicherungen greifen im Schadensfall?

Vielen Teilen Deutschlands steht ein ungemütlicher Sommertag voller Unwetter mit Starkregen und Hagel bevor.

22.06.2023 | 01:30 min

Das Wichtigste in Kürze

  • Verschiedene Versicherungen regeln unterschiedliche Schäden.
  • Schäden müssen umgehend dokumentiert und der Versicherung gemeldet werden.
  • Fahrlässigkeit ist mittlerweile in den meisten Versicherungen abgedeckt.
  • Vorbereitung für den Ernstfall: Vorräte anlegen

In welchen Fällen tritt die Versicherung in Erscheinung?

Ob und welche Versicherung bei welchen Schäden greift, hängt von der Art des Unwetters ab: Starkregen, Gewitter oder Überschwemmung.
Grundsätzlich gilt: Bei Schäden am Haus greift die Wohngebäudeversicherung.
Anna Follmann, Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz
"Bei Schäden am Hausrat - also alles, was im Haus ist und nicht fest mit diesem verbunden - ist es ein Fall für die Hausratversicherung", erklärt Anna Follmann, Versicherungsexpertin bei der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. "Beim Auto ist es die Kasko-Versicherung."

Was muss beim Auftreten eines Schadens beachtet werden?

Handeln lautet die Devise: Die Feuerwehr sollte nur in akuten Notfällen gerufen werden. Laut Expertin Follmann sollen die Betroffenen auch direkt mit Sofortmaßnahmen starten und nicht erst auf Hilfe warten: "Wenn der Keller mit Wasser vollläuft, sollte direkt mit dem Abschöpfen des Wassers begonnen werden, um größeren Schaden durch das stehende Wasser zu verhindern und nicht darauf gewartet werden, bis die Feuerwehr zum Abpumpen kommt."

Wann muss die Versicherung informiert werden?

Ist ein Schaden durch ein Unwetter aufgetreten, muss dieser direkt dokumentiert werden.
Am besten viele Fotos aus unterschiedlichen Perspektiven machen und wenn möglich auch Videos erstellen, damit die Versicherung ein gutes Bild der vorhandenen Schadenssituation erhält.
Anna Follmann, Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz
Grundsätzlich ist der Versicherungsnehmer verpflichtet, sich unverzüglich bei seinem Versicherer zu melden. "Zudem ist es doppelt ärgerlich, wenn es einen Wasserschaden im Haus gibt und der eine ganze Weile vor sich hindümpelt, denn dann gibt es im Ernstfall auch Nachweis-Probleme über den tatsächlich entstandenen Schaden", fügt Follmann hinzu.

Welche Schäden übernimmt die Wohngebäudeversicherung?

Die Wohngebäudeversicherung greift im Standard-Fall, also bei Hagelschäden, Sturm ab Windstärke 8, Leitungs- und Feuerschäden. Bei weiteren Naturgefahren wie Hochwasser, Starkregen oder Überschwemmung braucht es eine Erweiterung des Versicherungsschutzes, den sogenannten Elementar-Baustein.
Gerade bei älteren Versicherungen ist der Elementar-Baustein häufig nicht dabei, deshalb sollten Versicherte genau schauen, was alles in ihrer Police inbegriffen ist.
Anna Follmann, Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz

Bei welchen Schäden betrifft es die Hausratversicherung?

Gegenstände, die sich im Haus oder in der Wohnung befinden, wie beispielsweise Möbel, Elektrogeräte oder die Einbauküche, können über die Hausratversicherung abgesichert werden.
Hier wird bei Schäden der Neuwert ersetzt. Die Verbraucherschützerin rät, bei kostspieligeren Anschaffungen immer den Kaufbeleg sicher aufzubewahren, denn "das erleichtert gegenüber der Versicherung den Nachweis, wann man es zu welchem Preis gekauft hat".

Vorsorge für den Katastrophen-Fall

Dokumenten-Mappe

Wichtige Dokumente wie Geburts-, Ehe- und Sterbeurkunden sowie Ausweis-Dokumente und Bankunterlagen sollten nicht im Keller aufbewahrt werden, sondern an einem Ort, an dem sie bei einer Überschwemmung nicht nass werden können. Alle Dokumente sollen dabei in einer Dokumenten-Mappe sein.

Not-Vorrat

Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe empfiehlt, dass jeder Haushalt einen Not-Vorrat für zehn Tage vorhält. Dieser sollte, ebenso wie ein Wasser-Vorrat, nicht in einem von Überschwemmung bedrohten Keller gelagert werden.

Der Not-Vorrat sollte aus Lebensmitteln bestehen, die gerne gegessen werden und die Vorratshaltung sollte als "lebender Vorrat" in den tagtäglichen Lebensmittelgebrauch integriert werden. Wichtig ist, dass zwei Liter Flüssigkeit pro Person und Tag vorhanden sind. Auch sollten bei der Bevorratung Nahrungsmittel für Haustiere nicht vergessen werden.

Stromausfall

Um bei einem Stromausfall nicht im Dunklen zu stehen, sollte laut der Verbraucherzentrale jeder Haushalt über Streichhölzer, mindestens ein Feuerzeug, eine funktionsfähige Taschenlampe und Kerzen verfügen.

Personen, die auf Sauerstoff-Geräte angewiesen sind, die am Stromnetz hängen, sollten sich informieren, wie diese bei einem Stromausfall zu handhaben sind. Beispielsweise ob sie über Batterie oder einen externen Strom-Generator weiter betrieben werden können.

Quelle: Essen und Trinken bevorraten - BBK (bund.de)

Was passiert bei Schäden an Kraftfahrzeugen?

Durch die Teilkasko sind Sturmschäden an Fahrzeugen abgedeckt. Meist wird bei der Beseitigung des Schadens die Selbstbeteiligung von 150 Euro fällig.

Wer ist im Schadensfall der Ansprechpartner?

Bei einem Schaden in einer Mietwohnung ist der Vermieter der erste Ansprechpartner. Im Eigentum muss der Eigentümer sich selbst um alles kümmern.

Was passiert, wenn die Wohnung nicht mehr bewohnbar ist?

In solchen Fällen zahlen Versicherer in der Regel bis zu 100 Tage ein Hotelzimmer, sofern es als Zusatz in der Wohngebäude- oder Hausratversicherung vereinbart wurde.
Sturmschäden und Versicherungen - mehr dazu hier:

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