: Umwelthilfe klagt gegen Zulassung von Roundup

26.07.2023 | 16:58 Uhr
Die Deutsche Umwelthilfe klagt gegen die Zulassung des Unkrautvernichtungsmittels Roundup. Der enthaltene Wirkstoff Glyphosat sei ein Risiko für Verbraucher und Artenvielfalt.
Die Deutsche Umwelthilfe und die Verbraucherschutzorganisation Foodwatch klagen gegen die Zulassung des Unkrautvernichters "Roundup PowerFlex".Quelle: dpa
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat Klage gegen die Zulassung eines Unkrautvernichtungsmittel mit dem umstrittenen Wirkstoff Glyphosat vor dem Verwaltungsgericht im niedersächsischen Braunschweig eingereicht. Unterstützt wird die Klage durch die Verbraucherorganisation Foodwatch, so eine Pressemitteilung.
Wie die DUH am Mittwoch in Berlin mitteilte, richtet sich die Klage gegen den Unkrautvernichter Roundup des zum Bayer-Konzern gehörenden US-Herstellers Monsanto. Glyphosat wirke "extrem schädlich auf die Artenvielfalt".
Tweet der Deutschen Umwelthilfe
Bayer war zuletzt immer wieder wegen eines Glyphosat-Streits in den Schlagzeilen:

Der Jahrhundert-Deal: 2016 kauft Bayer-Konzern den US-Saatguthersteller Monsanto und damit den Unkrautvernichter Glyphosat. 60 Milliarden zahlte Bayer. Eine teure Fehlentscheidung?

22.12.2022 | 44:06 min

Umwelthilfe sieht Risiko für Konsumenten und Artenvielfalt

Die DUH erklärte weiter, glyphosathaltige Pflanzenschutzmittel wie Roundup PowerFlex "vernichten nahezu alle wildwachsenden Pflanzen auf Äckern". Es fehlten Nahrungsquellen für blütenbesuchende Insekten und in der Folge auch für Vögel. Der Stoff gelange zudem "in erheblichem Ausmaß" in Böden und Gewässer und werde sogar in der Luft gemessen.
Unsere Klage auf Aberkennung der Zulassung von Roundup PowerFlex ist ein wichtiger Schritt in unserem Kampf gegen hochtoxische Pestizide.
Jürgen Resch, DUH-Geschäftsführer
Glyphosat sei wie kein anderes Produkt dafür verantwortlich, dass Insekten und Vögel aus der Kulturlandschaft verschwänden. Foodwatch-Expertin Annemarie Botzki ergänzte: "Glyphosat ist nicht nur ein Risiko für Konsumentinnen und Konsumenten, sondern gefährdet auch die Artenvielfalt auf unseren Feldern."

Roundup: Auswertungen kommen zu unterschiedlichen Ergebnissen

Roundup steht seit langem in der Kritik, wird in der Landwirtschaft aber weltweit trotzdem eingesetzt. In Europa konzentriert sich die Debatte insbesondere auf eine mutmaßliche krebserregende Wirkung des Stoffes. Untersuchungen unter anderem der Weltgesundheitsorganisation (WHO) hatten dies nahegelegt.
Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) kam im vergangenen Jahr indessen zu dem Schluss, dass Glyphosat die wissenschaftlichen Kriterien für eine Einstufung als krebserregender, erbgutverändernder oder fortpflanzungsgefährdender Stoff nicht erfüllt.

Glyphosateinsatz in Deutschland

Hierzulande ist Glyphosat seit 1974 zugelassen und wird von Landwirten und Gartenbauern intensiv genutzt. Auch im privaten Bereich und in öffentlichen Parkanlagen war der Einsatz des Unkrautvernichters lange Zeit üblich, was jedoch 2021 verboten wurde. Die entsprechende Verordnung setzte auch der Verwendung im landwirtschaftlichen Bereich engere Grenzen. Die Deutsche Bahn setzte Glyphosat lange zur "Vegetationskontrolle" entlang des Schienennetzes ein, 2019 erklärte der Konzern, künftig darauf zu verzichten.

EU-Behörde sieht keine Einwände - doch es fehlen Daten

Vor rund drei Wochen gab die für Lebensmittelsicherheit zuständige EU-Behörde Efsa bekannt, dass sie keine wissenschaftlichen Einwände gegen eine Verlängerung der Zulassung für Glyphosat sieht.
Gleichwohl konnten die Efsa-Untersuchungen in einigen Bereichen nicht abgeschlossen werden, weil relevante Daten fehlten. Dies betrifft der Behörde zufolge mögliche Risiken für die Ernährung der Verbraucher und für Wasserpflanzen. Auch die Auswirkungen auf die Artenvielfalt hätten noch nicht abschließend bewertet werden können, erklärte die Behörde.
Unmittelbar nach Bekanntgabe der Efsa-Entscheidung hatten die DUH und Foodwatch angekündigt, in Deutschland gegen die Zulassung von Roundup zu klagen. Glyphosatprodukte dürfte nicht länger erlaubt sein.
Quelle: AFP

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