: Astrazeneca-Impfschaden? Klage abgewiesen

21.08.2023 | 11:42 Uhr
Streit über Astrazeneca: Angeblicher Impfschaden landet vor dem Landgericht Mainz. Das Gericht hat nun die Klage abgewiesen.
Landgericht weist Klage wegen möglichem Corona-Impfschaden ab.Quelle: dpa
Das Landgericht Mainz hat die Klage einer Frau wegen eines möglichen Corona-Impfschadens auf Schmerzensgeld abgewiesen. Die Urteilsbegründung werde schriftlich ergehen, und die Klägerin müsse die Kosten für das Verfahren tragen, verkündete die Richterin in dem Zivilprozess am Montag in Mainz. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Klägerin: Schlag ins Gesicht aller Betroffenen

Der Anwalt der Frau kündigte an, in die nächste Instanz beim Oberlandesgericht Koblenz zu gehen. Er sprach von einem "Fehlurteil". Die Klägerin von "einem Schlag ins Gesicht für alle Betroffenen".
"Mein Impfschaden ist offiziell von der Berufsgenossenschaft anerkannt", sagte die Klägerin, die zum Zeitpunkt der Impfung mit Astrazeneca 40 Jahre alt war. Es sei nicht verständlich, weshalb das Landgericht nicht in die Beweisaufnahme gegangen sei.

Gleich zwei Gerichte befassen sich mit Klagen gegen Impfstoffhersteller wegen möglicher Schäden. Eine Frau klagt gegen Astrazeneca, ein Mann fordert Schmerzensgeld von Biontech.

03.07.2023 | 01:46 min

OLG will Gutachten einholen

Ihr Anwalt verwies auf ein Verfahren vor dem Oberlandesgericht (OLG) in Bamberg. In diesem Zivilprozess um einen mutmaßlichen Corona-Impfschaden hatte der Senat am 14. August Zweifel daran erkennen lassen, ob der Hersteller Astrazeneca ausreichend über Nebenwirkungen informiert hatte.
Das OLG will ein Gutachten einholen. Mit diesem soll die Frage geklärt werden, "ob eine Darstellung in der Fachinformation nach dem damaligen wissenschaftlichen Stand geboten war".
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Anwalt: "Bärendienst" für Impfbereitschaft

Die 33 Jahre alte Klägerin vor dem OLG Bamberg sei zwei Tage nach seiner Mandantin im März 2021 geimpft worden, sagte ihr Anwalt in Mainz. Er nannte das Urteil des Landgerichts einen "Bärendienst" für die Impfbereitschaft der Menschen in einer neuen Pandemie.
Die Klägerin kritisierte, die Bundesregierung habe anders als andere Länder zu lange an Astrazeneca als Impfstoff festgehalten. Sie fürchte, dass ihr Fall erst vom Europäischen Gerichtshof entschieden werde.
Mehr Hintergründe zu Impfschäden durch die Corona-Impfung:

Wer ist für die Sicherheit von Impfstoffen zuständig?

Für die Sicherheit von Impfstoffen ist in Deutschland das Paul-Ehrlich-Institut zuständig. Laut diesem sind in der EU mehrere Impfstoffe gegen das Coronavirus zugelassen. Die Wirksamkeit dieser ist wissenschaftlich erwiesen.
Im März 2021 hatte die Bundesregierung die Coronaimpfungen mit dem Wirkstoff von Astrazeneca vorerst ausgesetzt, weil einzelne Fälle von Blutgerinnseln im zeitlichen Zusammenhang mit der Impfung bekannt geworden waren.
Die Ständige Impfkommission änderte ihre Empfehlung zu dem Wirkstoff Vaxzevria mehrfach. Mittlerweile wird in Deutschland nicht mehr damit geimpft.
Quelle: dpa, AFP

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