: Trump: Wegen "Bullshit" im Gerichtssaal

09.08.2023 | 03:53 Uhr
Donald Trump spart in der Regel nicht mit Beleidigungen und Lügen, bei einer Rede in New Hampshire wird er ausfällig: Die gegen ihn laufenden Anklagen nannte er "Bullshit".

Trumps "Bullshit"-Rede im Original.

09.08.2023 | 02:13 min
Der ehemalige US-Präsident Donald Trump hat nach der erneuten Anklage gegen ihn derbe Töne angeschlagen. Er werde an Wahlkampfveranstaltungen nicht teilnehmen können, weil er wegen "Bullshit" im Gerichtssaal sitze, schimpfte Trump am Dienstag bei einer Rede in Windham im US-Bundesstaat New Hampshire. Bei seinen Anhängern kam das gut an: Die Menge jubelte und rief "Bullshit, Bullshit, Bullshit". Trump wettert immer wieder heftig gegen die Justiz und macht diese verächtlich.

Richterin ordnet neue Anhörung an

Unterdessen setzte die zuständige Richterin in dem Fall einen Anhörungstermin fest - Trump kann diesem allerdings fernbleiben. Der 77-Jährige ist der erste Ex-Präsident in der US-Geschichte, der sich wegen mutmaßlicher Straftaten vor Gericht verantworten muss.

Donald Trump musste vor Gericht erscheinen. Bei den Anschuldigungen geht es um Verschwörung, Wahlbeeinflussung und den Kapitolsturm.

03.08.2023 | 02:30 min
Vergangene Woche wurde Trump wegen seiner Versuche angeklagt, das Ergebnis der Präsidentenwahl 2020 zu kippen. Der Republikaner, der bei der US-Wahl im Jahr 2024 wieder kandidieren will, hatte damals gegen seinen demokratischen Gegner Joe Biden verloren. Er erkennt diese Niederlage bis heute nicht an und verbreitet die Lüge vom Wahlbetrug.
Die neue Anklage ist bereits die zweite auf Bundesebene gegen Trump und insgesamt die dritte. "Dies wird die Zukunft der Wahlen in Amerika sein, wo ein amtierender Präsident seinem Justizminister sagt, er solle den Gegner anklagen, um zu versuchen, den Gegner zu Fall zu bringen", wetterte er nun in New Hamphsire.
ZDF-Korrespondent Elmar Theveßen zu den laufenden Gerichtsverfahren gegen Trump:

Ex-US-Präsident Donald Trump will trotz seines Gerichtsprozesses bei der Präsidentschaftswahl 2024 antreten. ZDF-Korrespondent Elmar Theveßen berichtet in Washington.

04.08.2023 | 01:17 min
Trump stellt die Anklagen als politische Verfolgung dar. Im Rennen um die Präsidentschaftskandidatur hat ihm die Strafverfolgung bisher allerdings nicht geschadet - in parteiinternen Umfragen der Republikaner führt er mit großem Abstand.

Umgang mit sensiblen Informationen: Anhörung am Freitag

Trump hatte nach der Anklage bereits auf seiner Online-Plattform Truth Social mit Verbalattacken reagiert und auf die Redefreiheit verwiesen. Nach Auffassung von Sonderermittler Jack Smith richten sich seine Äußerungen dort etwa gegen Zeugen, Richter und Anwälte, die an dem Strafverfahren beteiligt sind.
Sie seien ein Beleg dafür, dass man sich nicht darauf verlassen könne, dass Trump vertrauliche Informationen, die ihm im Laufe des Verfahrens zugänglich gemacht würden, geheim halten werde, schrieb Smith in einem Antrag. Es bestehe die Gefahr, dass Trump Beweismaterial verwende, um Zeugen einzuschüchtern. Smith bat das Gericht deswegen darum, Trump und seinen Anwälten im Rahmen einer Schutzanordnung Grenzen für den Umgang mit sensiblen Informationen aufzuzeigen.
Die zuständige Richterin ordnete nun eine Anhörung zu diesem Thema für diesen Freitag an. Dabei wird um die Frage gehen, ob die Richterin Trump verbieten wird, bestimmte Beweise, die im Rahmen der strafrechtlichen Ermittlungen gesammelt wurden, öffentlich zu machen.

Weiterer Termin am 28. August

Einen weiteren Termin hatte die Richterin bereits zuvor für den 28. August angesetzt. Auch hier ist Trumps Anwesenheit nicht notwendig. Dort soll über das weitere Prozedere entschieden werden, und damit möglicherweise auch über den Termin für einen Prozessauftakt. Trumps Anwälte versuchen, diesen Termin zu verzögern und begründen dies mit der Komplexität des Falls.
Dem Republikaner, der bei der Präsidentenwahl 2024 erneut antreten will, wird unter anderem vorgeworfen, eine Verschwörung gegen den Staat orchestriert zu haben. Trump plädierte auf "nicht schuldig".
Quelle: dpa

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