: Reform: Hürden für Einbürgerung senken

07.01.2023 | 02:06 Uhr
Künftig sollen Ausländer, die die deutsche Staatsangehörigkeit annehmen, nicht mehr ihren alten Pass abgeben müssen. Das sieht eine Reform des Innenministeriums vor.
Reform des Staatsangehörigkeitsrechts: Einbürgerung nach fünf Jahren.Quelle: Fabian Sommer/dpa
Wer sich in Deutschland einbürgern lassen will, soll dafür künftig grundsätzlich nicht mehr die Staatsangehörigkeit des Herkunftslandes seiner Familie aufgeben müssen.
Das geht aus einem Entwurf des Bundesinnenministeriums für ein neues Staatsangehörigkeitsrecht hervor, der am Freitag den anderen Ressorts der Bundesregierung zur Abstimmung zugeleitet wurde.

Mindestaufenthaltszeit wird verkürzt

Das im Koalitionsvertrag vereinbarte Vorhaben für ein "modernes Staatsangehörigkeitsrecht" lockert zudem für bestimmte Gruppen die Anforderungen an den Erwerb der deutschen Sprache.
Dieser ist im Regelfall Voraussetzung für die Einbürgerung. Außerdem wird die Mindestaufenthaltszeit bis zur Antragstellung verkürzt.
ZDFheute Infografik
Mehr
Mehr
Mehr

Einbürgerungstest soll für über 67-jährige wegfallen

In dem Entwurf, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt, heißt es, die Erleichterungen beim Sprachnachweis und die Verpflichtung zu einem Einbürgerungstest sollten für alle Ausländer wegfallen, die mindestens 67 Jahre alt sind.
Damit solle die Lebensleistung der sogenannten Gastarbeiter-Generation gewürdigt werden, denen in den ersten Jahren ihres Aufenthalts in Deutschland weder Sprachkurse noch andere Integrationsangebote offen standen.
Profitieren sollen von den Erleichterungen aber nicht nur ältere Menschen, die über ein Anwerbeabkommen nach Deutschland gekommen sind, sondern alle Angehörigen dieser Altersklasse.

Welche Voraussetzungen müssen für eine Einbürgerung erfüllt werden? Wie hoch sind die Kosten? Wir schauen auf die Richtlinien in Großbritannien, Frankreich und Österreich.

01.12.2022 | 03:37 min

Sprachnachweis soll erleichtert werden

Außerdem soll es, was den Sprachnachweis angeht, auch für jüngere Einbürgerungswillige eine Härtefallregelung geben. In begründeten Ausnahmefällen - etwa wegen der Pflegebedürftigkeit eines Familienmitglieds - soll es ausreichen, dass sich der Betreffende ohne nennenswerte Probleme im Alltag in deutscher Sprache mündlich verständigen kann.
Das Vorhaben ist Teil einer von SPD, Grünen und FDP angekündigten umfassenden Reform der Migrations- und Integrationspolitik.

Was im Koalitionsvertrag von SPD, Grünen und FDP steht:

"Wir schaffen ein modernes Staatsangehörigkeitsrecht. Dafür werden wir die Mehrfachstaatsangehörigkeit ermöglichen und den Weg zum Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit vereinfachen. Eine Einbürgerung soll in der Regel nach fünf Jahren möglich sein, bei besonderen Integrationsleistungen nach drei Jahren. Eine Niederlassungserlaubnis soll nach drei Jahren erworben werden können.

In Deutschland geborene Kinder ausländischer Eltern werden mit ihrer Geburt deutsche Staatsbürgerinnen bzw. Staatsbürger, wenn ein Elternteil seit fünf Jahren einen rechtmäßigen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hat. Für zukünftige Generationen prüfen wir, wie sich ausländische Staatsbürgerschaften nicht über Generationen vererben.

In Anerkennung ihrer Lebensleistung wollen wir die Einbürgerung für Angehörige der sogenannten Gastarbeitergeneration erleichtern, deren Integration lange Zeit nicht unterstützt wurde, indem wir für diese Gruppe das nachzuweisende Sprachniveau senken. Zudem schaffen wir eine allgemeine Härtefallregelung für den erforderlichen Sprachnachweis. Das Einbürgerungserfordernis der "Einordnung in die deutschen Lebensverhältnisse" werden wir durch klare Kriterien ersetzen. Wir werden mit einer Kampagne über die Möglichkeiten zum Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit werben und begrüßen die Durchführung von Einbürgerungsfeiern ausdrücklich."

Quelle: Bundesregierung

Deutschland: Einbürgerung nach fünf Jahren möglich

Der Entwurf sieht generell die Möglichkeit zur Einbürgerung nach fünf Jahren rechtmäßigen gewöhnlichen Aufenthalts in Deutschland vor - bisher waren es acht Jahre.
Die durch frühere Reformen bereits eingeschränkte sogenannte Optionspflicht für in Deutschland geborene Kinder von Ausländern soll komplett abgeschafft werden. Das bedeutet, dass sie sich als junge Erwachsene nicht mehr zwischen der deutschen Staatsbürgerschaft und der Staatsbürgerschaft der Eltern entscheiden müssen.
Die für den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit eines Kindes ausländischer Eltern durch Geburt im Inland erforderliche Dauer des rechtmäßigen gewöhnlichen Aufenthalts eines Elternteils wird zudem von acht auf fünf Jahre verkürzt.

Union gegen geplante Reform

Die Union war bereits als die ersten Ideen der Ampel-Regierung für die geplante Reform des Staatsangehörigkeitsrechts bekannt wurden, Sturm gelaufen gegen diese Pläne.
CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt hatte gesagt: "Die deutsche Staatsbürgerschaft zu verramschen, fördert nicht die Integration, sondern bezweckt geradezu das Gegenteil und wird zusätzliche Pulleffekte bei der illegalen Migration auslösen."
Quelle: dpa

Themen

Mehr zum Thema Einbürgerung