: Dürr: Soli schrittweise abschmelzen

09.02.2024 | 06:57 Uhr
Finanzminister Christian Lindner schlägt die Streichung des Solidaritätszuschlags zur Entlastung der Wirtschaft vor. Nun bringt sich FDP-Fraktionschef Dürr in die Debatte mit ein.
Christian Dürr (FDP) hat einen Vorschlag hinsichtlich des Solidaritätszuschlags zur Entlastung der Wirtschaft.Quelle: dpa
In der Debatte um die vollständige Abschaffung des Solidaritätszuschlags zur Entlastung der Wirtschaft schlägt FDP-Fraktionschef Christian Dürr einen schrittweisen Abbau vor.
"Wir können die Soli-Abschaffung auch in Schritten machen. Ich schlage vor, dass wir den Solidaritätszuschlag in mehreren Jahresschritten abschmelzen", sagte Dürr der "Rheinischen Post" zur Frage, wie die zu erwartenden Mindereinnahmen gegenfinanziert werden können.
Wir sollten schnellstmöglich damit beginnen. Wir brauchen jetzt Steuerentlastungen auf breiter Front, nicht nur bei den Unternehmen, sondern auch bei den Leistungsträgern.
Christian Dürr, FDP-Fraktionschef

Vorschlag von Lindner

Finanzminister Christian Lindner hatte die Streichung des Soli für Unternehmen am Sonntag im ARD-"Bericht aus Berlin" in die Debatte über eine Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit deutscher Unternehmen eingebracht. Wenn man wirklich etwas an den Steuern machen wolle, dann wäre dies der einfachste und schnellste Weg, sagte der Chef der FDP.
Das hätte auch den Vorteil, dass Länder und Gemeinden nicht belastet würden. Man müsse dann aber über die Gegenfinanzierung sprechen. Die SPD wies den Vorstoß zurück, Wirtschaftsminister Robert Habeck von den Grünen zeigte sich ebenfalls skeptisch.

Der SPD-Parteivorsitzende Lars Klingbeil erklärt: "Ich glaube nicht, dass [die Abschaffung des Soli] einen positiven Effekt auf die Wirtschaft hier hat. Es geht um andere Dinge."

07.02.2024 | 07:40 min

Der Solidaritätszuschlag

Der Soli war 1991 - ein Jahr nach der deutschen Einheit - eingeführt worden und sollte den wirtschaftlichen Aufbau in den neuen Ländern mitfinanzieren. Er wurde bis 2020 als Zusatzabgabe von 5,5 Prozent auf die Einkommens- und Körperschaftssteuer erhoben, um die Lasten der Wiedervereinigung zu finanzieren.

Der Bundesfinanzhof hat die Rechtmäßigkeit des Solidaritätszuschlages bei der Einkommen- und Körperschaftssteuer bestätigt. Der Zuschlag sei noch vom Grundgesetz gedeckt, urteilte das höchste deutsche Steuergericht am Montag in München.

30.01.2023 | 01:30 min
Seit 2021 müssen ihn nur noch Spitzenverdiener und Körperschaften zahlen. Im vergangenen Jahr erbrachte der Soli dem Bund Einnahmen von rund zwölf Milliarden Euro.
Quelle: dpa

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