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: "Compact"-Verbot: Was steckt dahinter?

16.07.2024 | 13:34 Uhr
Das Magazin "Compact" gilt als rechtsextremistisch und macht gegen das politische System mobil. Innenministerin Faeser hat es verboten. Was Sie über das Verbot wissen sollten:

Das Bundesinnenministerium hat das rechtsextreme "Compact"-Magazin verboten. ZDFheute live analysiert die Hintergründe des Verbots und beleuchtet mögliche Folgen.

16.07.2024 | 25:18 min
Mit dem rechtsextremen "Compact"-Magazin hat Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) ein Unternehmen verboten, das Minister als "Verbrecher" beschimpft und sich selbst als "Stimme des Widerstands" bezeichnet. Die wichtigsten Fragen und Antworten zu dem Verbot:

Wofür ist "Compact" bekannt?

Seit 2010 erscheint das im Boulevard-Stil aufgemachte "Compact"-Magazin monatlich. Sein Chefredakteur Jürgen Elsässer tritt zudem bei Veranstaltungen auf. Durch Videos und Online-Angebote erreicht das Medienunternehmen inzwischen auch über den Kreis der Magazin-Leser hinaus ein größeres Publikum.
Das Magazin spricht beispielsweise von einer "Asylbombe". Auf einem Titelbild wurde kürzlich behauptet, dass "deutsche Generale den Angriff auf Russland planen". Unlängst zeigte "Compact" den Thüringer AfD-Landesvorsitzenden Björn Höcke neben dem früheren US-Präsidenten Donald Trump mit der Schlagzeile "2024 Die Wende". Führende Politiker werden in dem Magazin immer wieder als "Verbrecher" beschimpft - mit Ausnahme von Vertretern der AfD.

Womit begründet Faeser das Verbot?

Faesers Ministerium ist zu dem Schluss gekommen, dass Menschen durch Publikationen und Veranstaltungen von "Compact" aufgewiegelt und "zu Handlungen gegen die verfassungsmäßige Ordnung animiert werden" können. Dabei verweist es auf "antisemitische, rassistische, minderheitenfeindliche, geschichtsrevisionistische und verschwörungstheoretische Inhalte". Das Medienunternehmen agitiert nach Einschätzung des Verfassungsschutzes nicht nur gegen die Bundesregierung, sondern auch "allgemein gegen das politische System".
Zum Verbot der rechtsextremistischen "Compact-Magazin" sagt Ministerin Nancy Faeser:
Laut Innenministerium bedient sich "Compact" einer "Widerstands- und Revolutionsrhetorik" und nutzt "verzerrende und manipulative Darstellungen". Rechtlich handelt es sich bei dem Schritt um ein Vereinsverbot - laut Innenministerium können auch Unternehmen unter bestimmten Voraussetzungen darüber verboten werden.

"Compact" sei nicht nur eine Zeitschrift, sondern Teil einer Kampagnen- und Organisationsplattform, sagt Soziologe Felix Schilk. Sie wolle "Proteste, auf die Straße bringen".

16.07.2024 | 13:46 min

Was ist jetzt genau verboten?

Der Verkauf des Magazins, die Website sowie Symbole, die dem Magazin zugeordnet werden. Dazu gehört auch die "Blaue Welle". Dieses noch relativ neue Symbol hat Chefredakteur Elsässer für eine Kampagne gewählt, mit der er einen Regierungswechsel nach der nächsten Bundestagswahl im September 2025 befördern wollte. Blau ist die Farbe der AfD, deren Vertreter allerdings teilweise Bedenken gegen die Kampagne geäußert hatten, wohl weil man eine mögliche neue Parteispenden-Affäre befürchtete.

Das Bundesinnenministerium hat das rechtsextremistische Magazin des Publizisten Elsässer verboten. Der Verfassungsschutz beobachtet seit Jahren die Veröffentlichungen des Magazins.

16.07.2024 | 03:06 min

Hat das Verbot Auswirkungen für die AfD?

Nicht direkt, aber vor allem dem Rechtsaußen-Flügel der Partei geht dadurch eine Plattform für die Verbreitung seiner Inhalte verloren. Der AfD-Bundestagsabgeordnete Jürgen Braun, der dieser Strömung nicht zugerechnet wird, schreibt bei X: "Compact-Elsässer hat gegen mich primitiv gepöbelt." Dennoch unterstütze er "Compact" gegen das, wie er sagt, "verfassungswidrige Verbot".
X-Beitrag von AfD-Bundestagsabgeordnete Jürgen Braun
Die Bundesgeschäftsführerin der Partei Die Linke, Katina Schubert, meint, nun sei die Prüfung eines AfD-Verbots "unumgänglich". Sie findet: "Das Verbot vom rechten Hetzblatt darf nicht nur ein symbolischer Paukenschlag bleiben." Die AfD wird aktuell vom Verfassungsschutz als rechtsextremistischer Verdachtsfall beobachtet. Ob perspektivisch eine Einstufung der Gesamtpartei als gesichert rechtsextremistische Bestrebung durch den Inlandsgeheimdienst folgen könnte, ist momentan noch nicht absehbar.

Das Bundesinnenministerium bediene sich beim „Compact“-Verbot eines „kleinen Umwegs“, erklärt ZDF-Rechtsexperte Jan Henrich. Man habe ein Vereinigungsverbot ausgesprochen.

16.07.2024 | 08:20 min

Wie ungewöhnlich ist ein Medien-Verbot?

Das kommt relativ selten vor - in solchen Fällen muss die Pressefreiheit abgewogen werden gegen die Argumente, die für ein Verbot sprechen. In seiner Zeit als Bundesinnenminister hatte Thomas de Maizière (CDU) 2016 die rechtsextremistische Internetplattform "Altermedia Deutschland" verboten. Ex-Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) machte 2019 die Mezopotamien Verlag und Vertrieb GmbH und die MIR Multimedia GmbH als Teilorganisationen der kurdischen Arbeiterpartei PKK dicht.
Quelle: dpa

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