: Bundestag stimmt Solarpaket zu - darum geht's

26.04.2024 | 09:48 Uhr
Balkonkraftwerke, Mieterstrom, Photovoltaik auf Freiflächen: Der Bundestag hat neue Regeln für die Produktion von Solarenergie verabschiedet. Darum geht's im Solarpaket.

Rund 400.000 Solarkraftwerke für den Balkon sind laut Bundesnetzagentur in Deutschland in Betrieb. Mit dem Solarpaket will die Bundesregierung den Trend weiter fördern.

26.04.2024 | 03:06 min
Der Bundestag hat das Solarpaket I beschlossen. Die Installation von Photovoltaik-Anlagen soll so mehr Menschen ermöglicht und die Energiewende vorangetrieben werden. Das sind die Kernpunkte:

Mehr Solarenergie

Bis 2030 sollen 80 Prozent des Energiebedarfs Deutschlands aus Erneuerbaren Energien stammen. Eine wichtige Säule dabei ist die Solarenergie, die bis Ende dieses Jahrzehnts 215 Gigawatt (GW) Strom beisteuern soll. Im vergangenen Jahr wurden laut Bundesregierung mehr als eine Million neue Anlagen mit einer Leistung von 14,6 GW installiert - fast doppelt so viele wie 2022. Im vergangenen Jahr machte Solarstrom knapp zwölf Prozent der eingespeisten Strommenge aus.
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Mehr Flächen für PV-Anlagen

Nach dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Solarpaket soll die Hälfte der neuen Solaranlagen auf Gebäude, also vor allem Dächer, die andere Hälfte auf Freiflächen wie Felder entfallen. Damit sich der Bau von Dachanlagen auf Gewerbegebäuden mit einer Leistung über 40 Kilowatt in Zukunft mehr lohnt, wird die Förderung als Reaktion auf gestiegene Baukosten auf 1,5 Cent pro Kilowattstunde angehoben. Zusätzlich werden die Mengen für PV-Dachausschreibungen etwa verdoppelt.

Der Bundestag hat am Freitag das Solarpaket beschlossen. Damit soll der Ausbau von Solaranlagen in Deutschland, unter anderem auch von Balkonkraftwerken, vorangetrieben werden.

26.04.2024 | 00:19 min
Außerdem sollen mehr Flächen für Solarparks freigegeben werden. Dafür werden Solarkraftwerke auf Freiflächen bis zu einer Leistung von 50 Megawatt förderfähig, bislang waren es Anlagen mit maximal 20 Megawatt.

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Moore und Berghänge: Besondere Solaranlagen

Solaranlagen sollen künftig verstärkt auch auf versiegelten Flächen wie Parkplätzen gebaut werden. Auch landwirtschaftliche Flächen und Moore sollen stärker zur Energiegewinnung genutzt werden. Zudem sollen Berghänge grundsätzlich für Solaranlagen zur Verfügung stehen. Die sogenannten besonderen Solaranlagen bekommen ein eigenes Untersegment für Ausschreibungen bei der Bundesnetzagentur. Die Menge der Anlagen, die in diesem Bereich jährlich ausgeschrieben wird, wächst schrittweise auf bis zu 2.075 Megawatt an.

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Mehr Balkonkraftwerke

Ein für Verbraucher wichtiger Baustein des Solarpakets sind die sogenannten Balkonkraftwerke, also Mini-Solaranlagen, die nicht viel Platz brauchen und direkt über die Steckdose angeschlossen werden können. Das Gesetz sieht vor, dass die bisher komplizierte Anmeldung beim Netzbetreiber der Vergangenheit angehört.
Künftig müssen Verbraucherinnen und Verbraucher das Balkonkraftwerk lediglich in einer Datenbank der Bundesnetzagentur registrieren. Zudem dürfen alte, nicht-digitale Stromzähler übergangsweise weiterverwendet werden. Diese drehen sich dann einfach rückwärts, wenn Strom vom Balkon ins Netz eingespeist wird.

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Mieterstrom und gemeinschaftliche Gebäudeversorgung

Die Weitergabe von Solarstrom innerhalb eines Gebäudes an mehrere private oder gewerbliche Stromverbraucher dürfte mit dem neuen Gesetz attraktiver werden, erklärt der Bundesverband der Solarwirtschaft (BSW).
Betreiber von Photovoltaik-Anlagen können demnach ihren Solarstrom barrierearm an Mieterinnen und Mieter abgeben, ohne dass sie zum Energieversorger werden. Das bedeutet unter anderem, dass sie nicht verpflichtet sind, die umfassende Versorgung der Verbraucher mit Strom sicherzustellen. Parallel wird mit dem Solarpaket das bereits etablierte Mieterstrommodell weiter optimiert, indem es auch für die Belieferung von gewerblichen Stromverbrauchern geöffnet wird und bürokratische Anforderungen reduziert werden.

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Duldungspflicht nur auf öffentlichen Flächen

Mit dem Solarpaket kommt auch eine sogenannte Duldungspflicht auf öffentlichen Flächen. Demnach müssen Betreiber einer Solaranlage auf Grundstücke der öffentlichen Hand gelassen werden, um Anschlussleitungen zu verlegen oder zu warten.

EU-Notfallverordnung

Nach dem Gesetzentwurf soll auch die EU-Notfallverordnung in nationales Recht umgesetzt und um ein Jahr bis 30. Juni 2025 verlängert werden. Damit können beispielsweise Genehmigungen für Windenergieanlagen, Solaranlagen und Stromnetze schneller erteilt werden.
Quelle: AFP

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