: Zehn Tage Sonderurlaub für zweites Elternteil

02.04.2023 | 17:56 Uhr
Für die Zeit nach der Geburt mussten Partner oder Partnerin der Mutter bisher regulären Urlaub nehmen. Mit dem Gesetzentwurf "Familienstartzeit" der Ampel soll sich das ändern.
Künftig soll der Partner der Mutter nach der Geburt eines Kindes zwei Wochen arbeitsfrei bekommen.Quelle: imago
Bei der Geburt eines Kindes sollen künftig Partner oder Partnerin der Mutter zwei Wochen von der Arbeit freigestellt werden - mit vollem Lohnausgleich. Dafür legte Bundesfamilienministerin Lisa Paus einen Gesetzentwurf vor.
Mit der so genannten "Familienstartzeit" sollten Eltern "zielgenauer unterstützt werden, in der frühen Familienphase Partnerschaftlichkeit gemeinsam umzusetzen", erklärte eine Sprecherin des Bundesfamilienministeriums gegenüber ZDFheute.

Anspruch für die zehn Arbeitstage nach der Entbindung

Wenn ein Kind auf die Welt kommt, soll der Partner oder die Partnerin der Frau zwei Wochen bezahlt frei nehmen können. In den allermeisten Fällen betrifft diese Freistellung die Väter. Wer sich bislang nach der Geburt ausklinken will, muss dafür Urlaub oder Elternzeit nehmen.
Mütter werden durch die gesetzlichen Regeln des Mutterschutzes nach einer Geburt ohnehin für einen gewissen Zeitraum bezahlt freigestellt.
Quelle: ZDF/iStock

Lohnausgleich zahlt nicht der Arbeitgeber

Der Gesetzentwurf sehe vor, dass die entstehenden Kosten nicht die Arbeitgebenden tragen, sondern sie sollen durch ein Umlageverfahren finanziert werden. Arbeitgebende erhalten mit Aufwendungen für den Partnerschaftslohn einen Erstattungsanspruch.
Und werden so von den Lohnkosten während der Partnerfreistellung freigehalten, stellt die Sprecherin weiter gegenüber ZDFheute fest.
Arbeitgebende sollen laut Ministerium einen Erstattungsanspruch für die Lohnfortzahlungen erhalten. Dies solle "insbesondere kleinen und mittelständischen Unternehmen" zugute kommen.

Gesetzentwurf "Familienstartzeit" in Abstimmung

Der entsprechende Gesetzentwurf des Grünen-geführten Familienministeriums befinde sich derzeit in Abstimmung mit den anderen Ressorts, erklärte die Ministeriumssprecherin.
Die zweiwöchige "Familienstartzeit" war bereits im Koalitionsvertrag der Ampel-Regierung von SPD, Grüne und FDP vereinbart worden.
Quelle: AFP, dpa, ZDF

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