: Union fordert Neustart beim Heizungsgesetz

07.07.2023 | 09:06 Uhr
Nach dem vorübergehenden Stopp des Ampel-Heizungsgesetzes durch das Bundesverfassungsgericht diskutiert die Politik weiter. Die Union fordert einen generellen Neustart beim Gesetz.

Auf Antrag der CDU beschäftigt sich der Bundestag in der letzten Sitzung vor der Sommerpause mit dem Heizungsgesetz. Nach dem Stopp der Abstimmung fordert die CDU einen Neustart.

07.07.2023 | 00:21 min
Nach dem vorläufigen Stopp des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) durch das Bundesverfassungsgericht fordert die Unionsfraktion einen Neustart bei dem Vorhaben. Die Entscheidung sei eine schwere Niederlage für die Regierung von Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD), heißt es in einem Antrag der Fraktion, mit dem sich das Parlament am Freitagvormittag befassen sollte. Der Antrag lag der Deutschen Presse-Agentur vor.
Die Gerichtsentscheidung sei auch "ein Ausrufezeichen für das Recht der Abgeordneten" auf eine gründliche Beratung von Gesetzen. Sie zeige zudem, dass Klimaschutz nicht mit der Brechstange gelinge. In dem Antrag heißt es weiter:
Der schwere Schlag aus Karlsruhe für die Ampel darf nicht zum dauerhaften Rückschlag für Klimaschutz werden. (...) Nur mit einem grundlegenden neuen Anlauf in der Sache kann verloren gegangenes Vertrauen wiederhergestellt werden.
Auszug aus dem Unions-Antrag zum Heizungsgesetz

Millionen von Hausbesitzern und Mietern müssen beim umstrittenen Heizungsgesetz bis September auf Klarheit warten. Wie Eigentümer und Energieberater damit umgehen.

07.07.2023 | 01:30 min

Ampel: Inhaltlich keine Änderungen

Die Koalitionsfraktionen betonten, inhaltlich solle es keine Änderungen mehr geben. Der Chef der SPD, Lars Klingbeil, sagte dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND): "Die Bürgerinnen und Bürger können jetzt planen." Das Gesetz soll am 1. Januar 2024 in Kraft treten. Vizekanzler Robert Habeck (Grüne) sagte am Donnerstagabend in der ZDF-Sendung "Markus Lanz":
Wenn mehr Zeit gewünscht und erforderlich ist, weil das Gericht es festlegt, dann ist es eben so. Das ist auch kein Beinbruch.
Robert Habeck (Grüne), Bundeswirtschaftsminister

Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck über den aktuellen Stand des Gebäudeenergiegesetzes, den Wirtschaftsstandort Deutschland und die Herausforderungen der Energiewende

06.07.2023 | 75:04 min
Entscheidend sei, dass keine Fraktion, auch die FDP nicht, von dem Gesetz abgerückt sei, so der Politiker der Grünen. "Ich freue mich für die Union, dass sie jetzt Zeit hat, das Gesetz noch mal ausgiebig zu studieren", sagte Habeck.
Die wichtigsten Punkte des Heizungsgesetzes:

Mehr Klimaschutz:

Im Kern sieht das Gebäudeenergiegesetz (GEG) - das sogenannte Heizungsgesetz - vor, dass künftig nur noch Heizungen neu eingebaut werden dürfen, die zu mindestens 65 Prozent mit Erneuerbaren Energien betrieben werden können. Dafür gibt es aber Übergangsfristen, vor allem durch eine Kopplung des GEG an die kommunale Wärmeplanung.

Mit dem Gesetz soll der Klimaschutz im Gebäudebereich vorangebracht werden. Derzeit wird oft noch mit Erdgas und Heizöl geheizt. Funktionierende Heizungen können ohne Einschränkungen weiter betrieben und bei Bedarf repariert werden. Wenn eine Erdgas- oder Ölheizung irreparabel kaputt ist, soll es eine Übergangsfrist geben. Während der Übergangsfrist von fünf Jahren können Heizungsanlagen eingebaut, aufgestellt und betrieben werden, die nicht die Anforderungen von 65 Prozent erneuerbare Energien erfüllen. Nach Ablauf der Frist sollen dann vor Ort kommunale Wärmeplanungen vorliegen, auf Basis derer sich die Bürger für eine passende klimafreundliche Heizung entscheiden sollen.

Mehr Zeit durch kommunale Wärmeplanung:

Die Regelungen des GEG gelten ab dem 1. Januar 2024 unmittelbar erst einmal nur für Neubaugebiete. In solchen wird bereits ein hoher Anteil vor allem von Wärmepumpen verbaut. Bei Bestandsbauten soll der Dreh- und Angelpunkt eine verpflichtende und flächendeckende kommunale Wärmeplanung sein. Diese soll in Kommunen über 100.000 Einwohnern ab 2026 und für die restlichen Kommunen ab 2028 vorliegen. Außerdem wird ab 2029 vorgeschrieben, dass die Heizungen zunehmend mit klimafreundlichen Gasen und Ölen betrieben werden müssen.

In manchen Kommunen gibt es eine solche Wärmeplanung schon jetzt. Es geht also um die Frage: Wo ist ein Nah- und Fernwärmenetz sinnvoll, wo eher Lösungen wie Wärmepumpen, wo eine Umstellung eines Gasnetzes auf Wasserstoff? Länder und Kommunen sollen konkrete Pläne vorlegen, wie sie ihre Heizinfrastruktur klimafreundlich umbauen wollen. Auf dieser Grundlage sollen Hausbesitzer entscheiden können, was sie machen.

Technologieoffenheit:

Darauf hat vor allem die FDP gepocht.

Die 65-Prozent-Vorgabe soll durch viele Optionen erreicht werden können:

  • Wärmepumpe
  • Stromdirektheizung
  • Hybridheizung
  • Heizung, die auf Biomasse wie Holz und Pellets basiert

Wer nach dem 1. Januar 2024 eine Gasheizung einbauen möchte, soll vorher eine verpflichtende Beratung bekommen, um auf eine mögliche "Kostenfalle" hinzuweisen - weil fossile Brennstoffe mit dem steigenden CO2-Preis teurer werden. Nach dem Übergangszeitraum - also bei Vorlage einer Wärmeplanung - gelten bestimmte Anforderungen.

Sozialer Ausgleich:

Der Staat will die Wärmewende mit Milliarden fördern. Geplant ist, dass unter bestimmten Voraussetzungen bis zu 70 Prozent der Investition beim Kauf einer klimafreundlicheren Heizung übernommen werden. Die Grundförderung beträgt unabhängig vom Einkommen 30 Prozent der Kosten. Hauseigentümer mit einem Einkommen von unter 40.000 Euro und solche, die besonders schnell eine neue Heizung installieren lassen, werden stärker gefördert.

Mieterschutz:

Vermieter sollen Anreize bekommen, um in eine klimafreundliche Heizung zu investieren. Mieter sollen vor stark steigenden Mieten geschützt werden. Es soll eine neue Modernisierungsumlage eingeführt werden, über die Vermieter Investitionskosten für den Heizungstausch an Mieter weitergeben können. Bei Mieterhöhungen soll es aber eine Deckelung geben: Mieterinnen und Mietern sollen für eine neue Heizung nicht mehr als 50 Cent pro Quadratmeter auf die Kaltmiete aufgeschlagen werden, unabhängig davon, ob der Vermieter staatliche Förderungen in Anspruch nimmt oder nicht.

Für Hauseigentümer, die ein Heizungsaustausch finanziell überfordern würde oder deren Gebäude dafür besonders ungeeignet sind, soll es eine Härtefallklausel geben. Ältere Menschen sollen günstige Kredite bekommen.

Quelle: dpa, epd

CDU-Abgeordneter klagte erfolgreich gegen Ampel-Vorhaben

Der Stopp durch das Gericht löste auch eine Debatte darüber aus, dass Bundestagsabgeordnete mehr Zeit bei zum Teil komplexen Gesetzesverfahren bekommen sollen. Der CDU-Abgeordnete Thomas Heilmann hatte wegen des engen Zeitplans im Gesetzgebungsverfahren einen Antrag auf eine einstweilige Anordnung gestellt.
Die Unionsfraktion dringt nun unter anderem auf "seriöse Verfahren" in angemessenen Zeiträumen. In dem Antrag wird zudem gefordert, "ein neues Gebäudeenergiegesetz mit der kommunalen Wärmeplanung zu harmonisieren und zugleich Klarheit über die Förderung der privaten Haushalte bei der Umstellung auf ökologisches Heizen zu schaffen".

Das Heizungsgesetz hat sich geändert, gibt Wirtschaftsminister Habeck zu - das sei der Kompromiss. Die FDP habe dafür einer verpflichtenden kommunalen Wärmeordnung zugestimmt.

13.06.2023 | 06:36 min

Dobrindt kritisiert "vergiftetes Klima"

Der Chef der Abgeordneten der CSU im Bundestag, Alexander Dobrindt, sieht die Zusammenarbeit zwischen Ampel-Koalition und Opposition belastet. "Wir haben derzeit ein vergiftetes Klima im Bundestag, wie ich es noch nicht erlebt habe", sagte Dobrindt dem Redaktionsnetzwerk Deutschland.
Jeden Tag erfahren wir, dass die Koalitionsfraktionen jedes Verständnis für einen ordentlichen Umgang mit der Opposition verloren oder sogar bewusst abgelegt haben.
Alexander Dobrindt, CSU-Landesgruppenchef

Der Vorsitzende der Jungen Union, Johannes Winkel, kritisiert CDU-Chef Merz. Dessen Aussage, die Grünen seien Hauptgegner der Union, interessiere die Menschen wenig.

02.07.2023 | 00:16 min

Merz teilt gegen Bundestagspräsidentin und Kanzler aus

Ähnlich hatte sich zuvor bereits Unionsfraktionschef Friedrich Merz geäußert. Der "Rheinischen Post" sagte der Vorsitzende der CDU nun in Richtung Bärbel Bas:
Vielleicht ist die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts auch eine Ermutigung für die Bundestagspräsidentin, in Zukunft stärker darauf zu achten, dass die Rechte einzelner Abgeordneter und der Minderheiten besser geschützt werden.
Friedrich Merz, CDU-Chef
Der CDU-Chef wiederholte zudem seine Kritik am Führungsstil von Scholz. Der Kanzler lasse immer wieder zu, "dass sich einzelne Bundesminister über Wochen in der Öffentlichkeit streiten", sagte Merz und ergänzte: "So kann man nicht führen."
Quelle: dpa, AFP

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