FAQ

: Muss ich meine Ölheizung 2024 stilllegen?

von Oliver Klein
28.02.2023 | 16:56 Uhr
Die Regierung plant ein Verbot von neuen Öl- und Gasheizungen ab 2024. Was heißt das für bestehende Anlagen? Was, wenn die Heizung kaputtgeht? ZDFheute mit den Antworten.
Die Bundesregierung will ab 2024 den Einbau neuer Gas- und Ölheizungen verbieten - das hatte die Koalition schon vor etwa einem Jahr ins Auge gefasst. Zwei Ministerien arbeiten nun an einem entsprechenden Gesetzentwurf. Eine finale Version gibt es noch nicht, dafür aber einen Vorab-Entwurf, der ZDFheute vorliegt.
Das aktuelle Papier lässt jedoch noch viele Fragen offen, etwa: Was ist mit alten Öl- und Gasheizungen - müssten diese stillgelegt werden? Welche Heizungen sind ab 2024 überhaupt noch erlaubt? Wichtige Fragen und Antworten:

Welche Heizungen sollen ab 2024 noch erlaubt sein?

Ab dem 1. Januar 2024 soll "möglichst" jede neu eingebaute Heizung zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden, so hatte es die Koalition schon vor einem Jahr beschlossen. Damit wären ab 2024 nur noch wenige Heizungen erlaubt: Wärmepumpen, Biomasse-Kessel - zum Beispiel für Holzpellets - oder Fernwärme.

Muss ich meine alte Öl- oder Gasheizung bald stilllegen?

Das kommt drauf an! Bereits eingebaute Heizungen mit fossilen Brennstoffen dürfen laut Gesetzentwurf nur betrieben werden, wenn sie nicht zu alt sind: Ist eine Öl- oder Gasheizung schon mehr als 30 Jahre alt, darf sie laut den Regierungsplänen in der Regel nicht mehr weitergenutzt werden. Der Entwurf sieht außerdem vor, dass ab 2045 alle Heizungen mit fossilen Brennstoffen verboten sind.
Der Grund für den Schritt: Deutschland hat sich gesetzlich verpflichtet, bis spätestens 2045 klimaneutral zu werden. "Der bisherige Ansatz, weitgehend auf eine finanzielle Förderung zu setzen, hat in erster Linie kapitalstarke Eigentümer aktiviert, ihre Gebäude zu sanieren und auf erneuerbare Energien umzustellen", heißt es in dem Papier. Nun will die Koalition also statt auf Freiwilligkeit auf eine Pflicht zum Umrüsten setzen.

Was, wenn meine Öl- oder Gasheizung kaputtgeht?

In bestimmten Fällen sieht das Papier Übergangsfristen vor: Geht beispielsweise eine Heizung kaputt und kann nicht repariert werden, darf eine andere Heizungsanlage mit fossilen Brennstoffen als Übergangslösung angeschafft und drei Jahre lang betrieben werden. Erst dann muss auf eine Heizung umgestellt werden, die den neuen Vorgaben entspricht. Die Übergangsfrist beträgt laut Entwurf sogar fünf Jahre, wenn nach einer Heizungshavarie der Anschluss ans Fernwärmenetz absehbar, aber noch nicht möglich ist.

Welche Härtefall-Regelungen sind vorgesehen?

Das geplante Gesetz sieht ausdrücklich vor, dass es in bestimmten Härtefällen Ausnahmen von den Regeln geben kann. Dazu müssen Hauseigentümer dann einen Antrag bei der jeweils zuständigen Behörde stellen. Dennoch werden die Pläne - wenn sie wie bisher beschrieben umgesetzt werden - so manche Hauseigentümer vor Probleme stellen:
So könne man gerade in unsanierte Häuser nicht einfach so eine Wärmepumpe einbauen und effizient betreiben, erklärt Thomas Zwingmann, Energie-Experte von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Außerdem eigne sich nicht jedes Haus für eine Holzpellet-Heizung: Für Pellets benötigt man beispielsweise einen Lagerraum, ähnlich wie bei einem Öltank. "Aber Pellets haben mehr Volumen, da reicht eine Lieferung oft nicht für eine komplette Heizperiode, wenn das Pelletlager nur so groß sein kann wie der Öltank", so Zwingmann. So bleibe vielen zunächst nichts anderes als die Öl- oder Gasheizung.
"Wie man mit solchen Fällen umgeht, das wird vermutlich einer der wichtigsten Knackpunkte sein, über die man beim Gesetzgebungsverfahren noch verhandeln muss", vermutet Patrick Biegon vom Energieteam des Bundesverbands der Verbraucherzentralen. Grundsätzlich gelte aber: Beim Heizungsumbau spielt vor allem die Frage der Dämmung eines Hauses eine wichtige Rolle. "Die meisten Gebäude können durch eine energetische Sanierung in einen Zustand versetzt werden, dass sich auch eine Wärmepumpe lohnt."

Was sollten Hausbesitzer jetzt tun?

Wer seine Heizungsanlage bald erneuern muss, sollte zunächst einen Energieberater konsultieren, rät Zwingmann. "Da kann man klären, welcher Heizungstyp in Frage kommt. Man sollte dann auch eine sogenannte Heizlastberechnung durchführen - da wird die erforderliche Heizleistung ermittelt und geschaut, wie viel Wärme jeder einzelne Raum im Haus braucht." Dann sieht man beispielsweise, ob mit den vorhandenen Heizkörpern eine Wärmepumpe effizient betrieben werden könnte.

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