: Das ändert sich 2024

von Luca Kissel
27.12.2023 | 19:17 Uhr
Mit dem Jahreswechsel treten einigen Änderungen in Kraft. Nicht alle davon entlasten die Bürger finanziell. Ein Überblick zu den wichtigsten Neuerungen im Jahr 2024.

Morgen ist Silvester, übermorgen beginnt das Jahr 2024. Damit treten viele neue Regelungen in Kraft: Beispielsweise steigt der CO2-Preis, Mindestlohn und Pflegegeld werden erhöht.

30.12.2023 | 01:38 min

Bürgergeld

Das Bürgergeld wird 2024 erhöht, um mit der Inflation Schritt zu halten. Die neuen Sätze sehen vor, dass Alleinstehende monatlich 563 Euro statt bisher 502 Euro erhalten. Jugendliche im Alter von 15 bis 18 Jahren bekommen eine Anpassung von bisher 420 Euro auf 471 Euro pro Monat. Für Kinder im Alter von 7 bis 14 Jahren ist ein Bürgergeld von 390 Euro vorgesehen, eine Erhöhung von 42 Euro gegenüber dem bisherigen Satz. Die jüngsten, bis sechs Jahre alt, sollen fortan 357 Euro monatlich erhalten, was eine Erhöhung um 39 Euro bedeutet.

Als Ausgleich für die Inflation ist der Regelsatz beim Bügergeld ab Januar deutlich gestiegen. Aus der Gastronomie kommt Kritik an der Erhöhung: Arbeit lohne sich immer weniger.

05.01.2024 | 01:40 min

Mindestlohn

Der Mindestlohn steigt von 12 Euro auf 12,41 Euro pro Stunde. Dies führt auch zu einer Anhebung der Obergrenze für Minijobs von 520 auf 538 Euro pro Monat. Im Jahr 2025 sind weitere Erhöhungen geplant: beim Mindestlohn 12,82 Euro pro Stunde, beim Minijob 556 Euro.
Auch Auszubildende können sich über eine Erhöhung ihrer Mindestvergütung freuen. Ab 2024 wird das Ausbildungsgehalt für Lehrlinge im ersten Jahr auf 649 Euro monatlich festgesetzt. Im zweiten Jahr steigt es auf 766 Euro, im dritten Jahr auf 876 Euro und erreicht im vierten Lehrjahr 909 Euro monatlich.

Änderungen 2024 für Verbraucher, Eltern & Arbeitnehmer

18.12.2023 | 03:27 min

Grundfreibetrag

Der Grundfreibetrag erhöht sich für Unverheiratete von 10.908 auf 11.604 Euro und für Verheiratete von 21.816 auf 23.208 Euro. Er soll dafür sorgen, dass das Existenzminimum für alle steuerfrei bleibt.

Energiepreisbremse

Die Bundesregierung setzt die Energiepreisbremse bereits ab Januar statt wie zuvor geplant im März 2024 aus. Nahezu eine Verdoppelung der Übertragungsnetzentgelte für Stromanbieter steht ebenfalls bevor, was nach Angaben des Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft zu deutlich spürbaren Preissteigerungen für die Verbraucher führen dürfte.

Heizungen bei Neubauten

Die ersten Regelungen des Heizungsgesetzes greifen: Ab Januar dürfen in Neubauten innerhalb von Neubaugebieten nur Heizungen eingebaut werden, die auf 65 Prozent erneuerbaren Energien basieren. Das dürfte in vielen Fällen eine Wärmepumpe sein.

CO2-Preis

Der CO2-Preis steigt zum 1. Januar auf 45 Euro je Tonne, was Tanken sowie Heizen mit Öl oder Gas verteuert.

Der CO2-Preis steigt im neuen Jahr von derzeit 30 auf 45 Euro pro Tonne Kohlendioxid. Vor allem Tanken und Heizen wird dadurch teurer.

26.12.2023 | 01:29 min

Kinderfreibetrag

Im nächsten Jahr steigt der Kinderfreibetrag um etwa 360 Euro auf 6.384 Euro für beide Elternteile. Dies betrifft alle Kinder bis 18 Jahre sowie volljährige Kinder unter 25 Jahren, die sich in Ausbildung befinden oder an einem Freiwilligendienst teilnehmen.

Kinderkrankengeld

Ab dem Jahr 2024 haben Eltern, die gesetzlich versichert sind, Anspruch auf bis zu 15 Tage Kinderkrankengeld pro Jahr für jedes Kind. Alleinerziehende haben Anspruch auf bis zu 30 Tage pro Jahr. Ziel ist es, Einkommensausfälle zu kompensieren, die durch die Pflege erkrankter Kinder bis zum Alter von 12 Jahren entstehen.

Kinderreisepass

Der Kinderreisepass wird abgeschafft. Ab dem 1. Januar ist für Reisen außerhalb der EU ausschließlich der normale elektronische Reisepass erhältlich, welcher mit 37,50 Euro deutlich teurer als der bisherige Kinderreisepass ist. Bis zum Jahresende bleiben Kinderreisepässe noch verfügbar, jedoch sollte beachtet werden, dass je nach Ausstellungsort der 28. Dezember als letzter Ausstellungstag gelten könnte.

Arbeitszeiterfassung

Nach dem neuen Entwurf des Bundesarbeitsministeriums müssen Arbeitgeber ab 2024 die Arbeitszeiten ihrer Mitarbeiter elektronisch dokumentieren, sofern nicht spezielle tarifliche oder Regelungen für Kleinbetriebe bestehen. Mitarbeiter checken per Zeiterfassungssystem zu Beginn und Ende ihrer Arbeitszeit ein und aus. Kleinunternehmen mit bis zu zehn Mitarbeitern sind jedoch von dieser Pflicht ausgenommen, wie das Handwerksblatt berichtet.

Jens Niehl, Fachanwalt für Arbeitsrecht, erklärt die Pläne zur elektronischen Arbeitszeiterfassung und weitere arbeitsrechtliche Regelungen wie die telefonische Krankmeldung.

19.12.2023 | 05:04 min

E-Rezept

Ab Januar müssen Vertragsärzte für verschreibungspflichtige Medikamente das E-Rezept ausstellen. Patienten erhalten dieses Rezept per App, Krankenkassenkarte oder als Papierausdruck. Das digitale E-Rezept eröffnet Patientinnen und Patienten erweiterte Möglichkeiten zur Verwaltung ihrer Medikation. Es unterstützt nicht nur bei der Erinnerung an die Medikamenteneinnahme, sondern integriert auch einen Medikationsplan und einen Wechselwirkungscheck.

Deutschlands Gesundheitswesen steckt noch im 20. Jahrhundert fest, aber der Bundestag hat nun zwei Gesetze beschlossen, die einen Schub für die Digitalisierung bringen sollen.

14.12.2023 | 02:34 min

Handyverträge

Die Kündigungsfrist für automatisch verlängerte Handyverträge wurde auf einen Monat reduziert. Diese Änderung hebt die bisherige automatische Vertragsverlängerung von bis zu zwölf Monaten auf. Sie trat bereits 2022 für alle Neuverträge in Kraft und gilt nun auch für alle bestehenden Verträge.

Kabelfernsehen

Das sogenannte Nebenkosten-Privileg für Kabelfernsehen endet zum 30. Juni 2024. Bislang waren Mieter auch ohne Nutzung zur Zahlung verpflichtet. Ab Juli 2024 können Kabelgebühren nicht mehr auf Mieter umgelegt werden. Haushalte können dann entscheiden, ob sie auf eine andere Empfangsart umsteigen möchten.

Brustkrebs-Früherkennung

Ab Juli wird die Altersobergrenze für die kostenlose Brustkrebsvorsorge bei gesetzlich Versicherten von 69 auf 75 Jahre angehoben. Brustkrebs ist die am weitesten verbreitete Krebserkrankung bei Frauen in Deutschland. Jährlich sind etwa 69.000 Frauen von einer Brustkrebsdiagnose betroffen. Der Anspruch auf Vorsorge besteht alle zwei Jahre.

Reifenregelung

Ab dem 1. Oktober 2024 sind Reifen mit der M+S-Kennzeichnung nicht mehr zulässig. Zwar werden diese bereits seit längerem nicht mehr verkauft, können sich dennoch auf vielen Autos befinden. Stattdessen sind nur noch Winterreifen oder Ganzjahresreifen mit dem Alpine-Symbol erlaubt.
Mit Material von dpa

Was 2024 noch passiert