: Heizungsgesetz beschlossen: Was das bedeutet

Es ist eines der umstrittensten Projekte der Ampelkoalition – das Heizungsgesetz. Nun wurde es beschlossen. Ein Überblick über die wichtigsten Punkte.
08.09.2023 | 01:59 minDas Wichtigste in Kürze
- Neu eingebaute Heizungen sollen ab 1. Januar 2024 mit mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien betrieben werden können.
- Die Regelung gilt vorerst nur für Neubaugebiete.
- Für Bestandsbauten soll erst eine kommunale Wärmeplanung erarbeitet werden.
- Es gibt keine sofortige Austauschpflicht für bestehende Heizungen.
- Defekte Gas- oder Ölheizungen dürfen repariert werden, bei Havarien gibt es Übergangsfristen von bis zu 13 Jahren.
- Der Staat kann 30 bis 70 Prozent der Kosten durch Förderung übernehmen.
- Holzheizungen bleiben weiterhin erlaubt.
- Vermieter können die Kosten für eine neue Heizung anteilig über Mieterhöhungen umlegen.
Das größte Missverständnis im Moment ist, dass viele noch immer davon ausgehen, dass ab 2024 jede auch noch funktionierende Gas- oder Ölheizung ausgetauscht werden muss. Das ist nicht der Fall.
Mit dem Heizungsgesetz will die Bundesregierung den Austausch von Öl- und Gasheizungen vorantreiben. Es gibt ständige Änderungen von gesetzlichen Rahmenbedingungen: Wie wird diese Aufgabe gemeistert?
08.09.2023 | 03:36 minWie viele Menschen sind von dem Gesetzentwurf betroffen?
Welche Heizung lohnt sich noch? Und welche Heizungsanlage darf ab dem Jahr 2024 überhaupt noch eingebaut werden? Heizungsexpertin Sandra Duy erklärt, was zu beachten ist.
26.04.2023 | 06:01 minWas steht im Gesetzentwurf?
- Wer ab 2024 eine neue Heizung einbaut, muss einen Weg finden, seinen Wärmebedarf zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien abzudecken. Klassische Öl- und Gasheizungen können dies im Regelfall nicht leisten. Die Vorgabe kann durch eine Wärmepumpe erreicht werden, durch Solarthermie, aber auch durch eine Gasheizung, die grüne Gase wie Biomethan oder Wasserstoff nutzt. Heizungen, die mit Holz und Pellets betrieben werden, erfüllen nach Ansicht der Bundesregierung ebenfalls die 65-Prozent-Vorgabe und dürfen ausnahmslos weiter betrieben werden.
Egal ob Pellets, Schnitzel oder Scheite, Hauptsache es brennt und macht warm. Die Nachfrage nach Holz ist so groß wie nie, dabei haben sich die Preise im Vergleich zum letzten Jahr zum Teil mehr als verdoppelt.
24.09.2022 | 04:56 min- Die Vorgaben sollen aber für die meisten Gebäude sehr viel später greifen als zunächst geplant. Außerdem gibt es zahlreiche Ausnahmen. Der Einbau von Gas- und sogar Ölheizungen bleibt so in vielen Fällen noch einige Zeit möglich.
- Bestehende Heizungen können weiter betrieben werden. Es gibt also keine sofortige Austauschpflicht. Geht etwas an der Heizung kaputt, darf es repariert werden.
- Wenn eine Erdgas- oder Ölheizung nicht mehr repariert werden kann (Heizungshavarie), haben die Besitzer*innen drei Jahre Zeit, eine klimafreundlichere Alternative einzubauen. In der Übergangszeit kann nochmal eine gebrauchte Heizung mit fossilen Brennstoffen genutzt werden. Im Bundeswirtschaftsministerium hofft man, dass sich ein Markt mit gebrauchten Heizungen oder Mietmodellen rasch entwickeln wird.
Welche Sonderregelungen gibt es?
- Sollte in absehbarer Zeit der Anschluss an ein Wärmenetz möglich sein, darf noch zehn Jahre lang eine Heizung genutzt werden, die die "Heizen mit Erneuerbaren"-Vorgabe nicht erfüllt. Zur Planung soll eine verpflichtende kommunale Wärmeplanung erarbeitet werden. Großstädte ab 100.000 Einwohnern sollen eine verpflichtende Wärmeplanung bis Juli 2026 vorlegen, kleinere Städte bis Juli 2028. Solange die noch nicht vorliegt, gelten die Regeln des GEG auch noch nicht und es dürfen auch nach dem 1. Januar 2024 noch Gasheizungen eingebaut werden, wenn diese auf Wasserstoff umrüstbar sind.
- Wer nach dem 1. Januar 2024, aber bevor die neuen GEG-Regeln gelten, eine Gasheizung einbaut, muss diese ab 2029 zu anteilig 15 Prozent mit klimaneutralem Gas etwa aus Biomasse oder Wasserstoff betreiben. Dieser Pflichtanteil steigt 2035 auf 30 Prozent und 2040 auf 60 Prozent. Wenn die GEG-Regeln bereits gelten, ist der Einbau einer Gasheizung noch erlaubt, wenn sie auf Wasserstoff umgestellt werden kann und die Wärmeplanung der Kommune ein entsprechendes Versorgungsnetz vorsieht.
- Auch in Mehrfamilienhäusern gelten längere Fristen: Hier haben die Eigentümer drei Jahre Zeit, um zu entscheiden, wie in Zukunft geheizt werden soll. Beim Umbau von etwa Gasetagenheizung auf Zentralheizung sind dann nochmal zehn Jahre Zeit.
Was wird gemacht, um den Umstieg zu beschleunigen?
Ab kommendem Jahr dürfen nur noch neue Heizungen eingebaut werden, die mit 65% erneuerbaren Energien zu betreiben sind. So hat es die Ampelkoalition letzte Woche beschlossen. Doch viele Details sind noch unklar.
03.04.2023 | 02:03 minGibt es Fördergelder für den Umbau?
- Die Maßnahmen im Detail: Das ist bei der Heizungs-Förderung geplant