: Anbieter verstoßen gegen Gesetz zu Kündigung
16.03.2024 | 12:58 Uhr
Trotz gesetzlicher Vorschrift bieten viele Firmen noch immer keinen Kündigungsknopf an. Die Verbraucherzentrale kritisiert die Anbieter und informiert: Kunden sind nicht wehrlos.Wer seinen Telefon-, Strom- oder Fitnessvertrag online kündigen will, stößt laut einer Untersuchung des Verbraucherzentrale Bundesverbands (VZBV) bei rund 20 Prozent aller Anbieter immer noch auf Probleme.
Jeder fünfte Anbieter habe noch keinen Kündigungsbutton auf seiner Internetseite eingebunden, obwohl dieser seit gut 20 Monaten gesetzlich Pflicht sei, schreiben die Zeitungen der Funke Mediengruppe vom Samstag unter Berufung auf eine VZBV-Untersuchung von 1.200 Websites.
Ein Vertrag, eine Mitgliedschaft oder App ist im Internet schnell bestellt. Das Kündigen ist aber oft schwierig. Dabei sollte es mit dem neuen Kündigungsgesetz einfacher werden.
15.05.2023 | 02:35 minTelekommunikation: Kündigungsbutton fehlt bei 40 Prozent
Den größten Nachholbedarf hat demnach die Telekommunikationsbranche: Dort fehlt der Online-Kündigungsknopf sogar bei 40 Prozent der Unternehmen. VZBV-Referentin Dietlinde Bleh forderte die verbliebenen Anbieter auf, den Kündigungsbutton endlich einzubinden.
Hier besteht weiter Handlungsbedarf seitens der Anbieter.
Sollte dies nicht der Fall sein, hätten die Verbraucher bei diesen Unternehmen sogar besondere Kündigungsrechte:
Wenn der Kündigungsbutton fehlt oder schwer auffindbar ist, haben Verbraucherinnen und Verbraucher das Recht, den Vertrag fristlos zu kündigen.
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Gesetz verpflichtet zu einfacher Kündigungsmöglichkeit
Seit Juli 2022 schreibt ein Gesetz vor, dass kostenpflichtige Laufzeitverträge, die im Internet abgeschlossen werden, ohne viel Aufwand online gekündigt werden können. Dazu zählen Mobilfunk-, Fitnessstudio-, Stromlieferverträge oder Abonnements für Medien- oder Streamingdienste.
Insgesamt wirke sich das neue Gesetz bislang positiv aus, sagte VZBV-Expertin Bleh. Für Verbraucher sei es sehr viel einfacher geworden, bestehende Dauerschuldverhältnisse zu kündigen.
Quelle: AFP