: So können Verbraucher höhere Kosten auffangen

von Zarah Reinders
07.03.2024 | 07:22 Uhr
Dieses Jahr steigen die finanziellen Belastungen, vor allem werden Versicherungen und Energie teurer. Was Sie tun können, um die steigenden Kosten zumindest teilweise aufzufangen.
Neben den deutlich gestiegenen Lebensmittelpreisen spüren die Verbraucher die Preissteigerungen vor allem bei Versicherungen, Sozialabgaben und Energiepreisen.Quelle: dpa
2024 steigen die Kosten für Versicherungen, darunter die Kfz-Haftpflicht- und Wohngebäudeversicherung. Auch Strom und Gas werden teurer. Zudem belastet der gestiegene Beitragssatz zur Pflegeversicherung Verbraucher*innen, wenn auch nur leicht.

Inflation, steigende Mieten, höhere CO2-Preise: Das Leben in Deutschland wird teurer. So teuer, dass es für manche zum Monatsende zunehmend eng wird.

30.01.2024 | 06:07 min

Energiekosten steigen

Drei Faktoren sorgen derzeit im Wesentlichen für steigende Energiekosten: die ausgelaufenen Preisbremsen, die Wiederanhebung der Umsatzsteuer sowie die Steigerung der Strom-Übertragungsnetzentgelte um rund drei Cent pro Kilowattstunde.
In den letzten Monaten seien die Strom- und Gaspreise jedoch wieder gesunken, was die wiederum gestiegenen Kosten etwas relativiere, so Hans Weinreuter, Fachbereichsleiter für Energie und Bauen der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz.

Energieversorger vergleichen

Dennoch könnte es sich für Verbraucher*innen, die einen direkten Vertrag mit einem Energieversorger haben, lohnen, die Konditionen zu vergleichen und so günstigere Anbieter zu finden.
Gerade in der jetzigen Situation, in der große Preisunterschiede bestehen, kann ein Wechsel einiges an Einsparungen bringen.
Hans Weinreuter, Experte für Energie und Bauen der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz
In der Regel gilt die vertraglich vereinbarte Kündigungsfrist, soweit kein Sonderkündigungsrecht besteht. Eine zeitnahe Kündigung ist durchweg nur in der Grundversorgung möglich.

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Egal ob Strom, Gas, Benzin, Gemüse, Obst oder Backwaren – statistische Zahlen belegen, dass das Jahr 2023 extrem teuer war. Die Inflation war hoch und lässt nur allmählich nach.

04.01.2024 | 01:36 min

Versicherungen erhöhen ihre Preise

Ein weiterer Kostenpunkt in diesem Jahr: höhere Beitragssätze für Versicherungen, unter anderem um bis zu 15 Prozent für Kfz-Haftpflichtversicherungen. Verbraucher*innen müssen eine Erhöhung aber nicht hinnehmen. Sie könnten innerhalb eines Monats ihr Recht auf eine Sonderkündigung nutzen, erklärt Philipp Wolf, Berater bei der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz.
Dieses Sonderkündigungsrecht gilt allerdings nicht für die Wohngebäudeversicherung, da der Preis der Versicherung an den Baupreisindex gekoppelt ist.

Tipps bei einer Erhöhung des Versicherungsbeitrags

  • Prüfen, ob die Versicherung wirklich notwendig ist
  • Jährlich statt monatlich zahlen und so bis zu fünf Prozent des Beitrags sparen
  • Im Vorhinein die Leistungen verschiedener Versicherungen nachlesen und vergleichen (zum Beispiel bei Stiftung Warentest und der Verbraucherzentrale)

Sozialabgaben gestiegen

Bereits 2023 ist der Beitrag zur Pflegeversicherung gestiegen. Der wird direkt vom Bruttogehalt abgezogen. Hier übernehmen Arbeitnehmer*in und Arbeitgeber*in jeweils einen Teil der Abgaben. Nicht betroffen sind unter anderem Mini- und Midijobber*innen, da sie nicht gesetzlich sozialversichert sind oder höchstens geringe Beiträge zahlen.
Gute Nachricht für Arbeitnehmer*innen: Ihren Anteil der Sozialabgaben können sie bis zu einem Höchstbetrag über die Steuererklärung wieder zurückholen, so der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe (VLH) e. V. In der Steuererklärung wird die gesetzliche Rentenversicherung als Altersvorsorgeaufwendung eingetragen. Beiträge in die Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung gehören zu den sonstigen Vorsorgeaufwendungen.

Sozialhilfen in Anspruch nehmen

Haben Verbraucher*innen Schwierigkeiten, die steigenden Kosten zu bewältigen, können sie insbesondere für ihre Heizkosten verschiedene Sozialleistungen beantragen. Für erwerbstätige oder -fähige Personen ist das örtliche Jobcenter zuständig. Arbeitsunfähige Personen oder Rentner*innen können sich an das Sozialamt wenden.

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