: Heizungstausch - das sollten Mieter beachten

von Karen Grass
04.06.2024 | 07:06 Uhr
Haben Sie schon mal mit der Vermieterseite über Ihre Heizung gesprochen? Warum jetzt der richtige Zeitpunkt dafür sein könnte und wie Sie das Gespräch am besten angehen.
Die Heizkosten machen einen großen Anteil der Nebenkosten aus, die Mieter stemmen müssen. Mieter können sich für ihre Rechte beim Vermieter starkmachen.Quelle: Ole Spata/dpa
Vielleicht haben Sie in Ihrer Mietwohnung dieses gewisse Heizungsdilemma bemerkt: Die Vermieterseite baut die Heizung ein; Sie als Mieterin oder Mieter tragen aber große Teile der Kosten, etwa für den Betrieb. Verbraucherverbänden bereitet das zunehmend Sorgen - sie fürchten, dass Mieterinnen und Mieter perspektivisch auf hohen Kosten sitzen bleiben könnten.

Verkaufsbilanz Heizungen 2023

  • 2023 wurden so viele neue Heizanlagen wie selten verkauft.
  • Während im ersten Halbjahr viele Wärmepumpen verkauft wurden (Gesamtjahr: plus 51 Prozent, 356.000 Stück), boomten im zweiten Halbjahr besonders Gas-/Ölheizungen (plus 99 Prozent neue Ölheizungen, 112.500 Stück; bei Gasheizungen gab es ein Plus von 32 Prozent, 790.500 Stück).
  • Der Bundesverband der Heizungsindustrie erklärt sich den Boom durch Vor- und Nachholeffekte.
  • Der Einbau reiner Öl-/Gasheizungen ist regulär nur noch bis maximal 2028 möglich.
Zuletzt boomten neue Öl- und Gasheizungen. Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz warnt, langfristige Kostenrisiken seien bei diesen Käufen oft nicht bewusst. "Die Betriebskosten könnten bei fossil betriebenen Heizungen in den nächsten Jahren stark steigen", sagt Verbraucherzentralen-Experte Hans Weinreuter. "Doch das liegt abstrakt in der Zukunft und wird bei der Anschaffung schnell ausgeblendet."
Da Sie als Mieter oder Mieterin im jeweiligen Gebäude davon direkt betroffen sind, sollten Sie sich informieren und Ihre Rechte kennen.

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Kosten für Einbau neuer Heizung ist für Mieter gedeckelt

Während eine Gasheizung für insgesamt 8.000 bis 16.000 Euro eingebaut werden kann, können die Kosten inklusive Installation bei einer Wärmepumpe je nach Gebäude schnell das Doppelte und mehr betragen. Aus Mietersicht dabei wichtig: "Diese Kosten können bis zu einem gewissen Betrag auf die Mietparteien umgelegt werden, allerdings wurde hier zu ihrem Schutz eine gewisse Deckelung eingezogen", sagt Hans Weinreuter.

Umlageregeln für neue Heizung und energetische Sanierung

Umlage für Austausch der Heizung

  • Regulär darf die Vermieterseite für Maßnahmen wie den Einbau einer neuen Heizanlage insgesamt maximal acht Prozent der entstandenen Kosten auf die Mietparteien umlegen.
  • Die monatliche Miete darf durch einen Heizungswechsel allerdings innerhalb von sechs Jahren um maximal 50 Cent pro Quadratmeter erhöht werden.

Umlage bei Einbau neuer Heizungstechnik

  • Baut die Vermieterseite nun eine Wärmepumpe oder eine andere moderne Heizanlage (gemäß Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes) ein und nutzt dafür eine staatliche Förderung, dann darf sie sogar bis zu zehn Prozent der nicht geförderten Kosten auf die Mietparteien umlegen.
  • Auch hier sind Erhöhungen der monatlichen Miete um maximal 50 Cent pro Quadratmeter innerhalb von sechs Jahren erlaubt.

Umlage bei energetischer Sanierung des Gebäudes

  • Gibt es parallel weitere Maßnahmen (zum Beispiel energetische Sanierung), sind diese zusätzlich zur Heizung umlagefähig. Insgesamt darf dadurch die monatliche Miete innerhalb von sechs Jahren um maximal drei Euro pro Quadratmeter steigen.

Steigende Preise für Gas- und Öl

Neu eingebaute Gas- und Ölheizungen haben dagegen folgendes Problem: Es ist schwer abschätzbar, wie teuer ihr Betrieb künftig wird. Da sind einmal unklare Preisentwicklungen bei den Rohstoffen, die wir importieren. Ein weiterer Grund ist der mutmaßlich steigende CO2-Preis auf fossile Brennstoffe.

Steigender CO2-Preis

Rechenbeispiel zu steigendem CO2-Preis

Der CO2-Preis auf fossile Brennstoffe wird ab 2027 nicht mehr staatlich bestimmt, sondern am Markt gebildet. Er dürfte deshalb steigen: Laut Prognosen von aktuell 45 Euro auf dann 100 bis 300 Euro pro Tonne CO2. Dies ergibt für einen Drei-Personen-Haushalt jährliche Mehrkosten in Höhe von 360 Euro bis 1.080 Euro bei einer Gasheizung und 576 Euro bis 1.728 Euro bei einer Ölheizung.

Aufteilung CO2-Preis zwischen Mietern und Vermietern

  • Dies gilt seit 2023 und geschieht anteilig je nach Gebäudestandard.
  • Die Verbraucherzentrale und die Bundesregierung stellen Infos und Online-Tools zur Berechnung Ihres Anteils bereit.
  • Wichtig: Überprüfen Sie daher Ihre nächste Betriebskostenabrechnung!

Umstellung auf Wasserstoff könnte teuer werden

Sorge bereitet Verbraucherverbänden aber noch etwas: Ab 2029 gelten laut Gebäudeenergiegesetz (GEG) Quotenregelungen für jetzt neu eingebaute Öl- und Gasheizungen. Das heißt: Wenn sie absehbar nicht an ein zentrales Wasserstoff- oder Wärmenetz angeschlossen werden können, müssen sie anteilig mit selbst beschafftem Wasserstoff oder Biogas betrieben werden.
"Es ist unklar, ob dafür genug Wasserstoff und Biogas verfügbar sein werden - und zu welchen Preisen", sagt Hans Weinreuter. "und hier liegt eben ein erhebliches Risiko für Hausbesitzer und Mieter."

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Fakt ist natürlich auch: In etlichen Bestandsimmobilien dürften moderne Systeme wie Wärmepumpen schwierig realisierbar sein. Hier müssen Betroffene auf einen Anschluss ans öffentliche Wärmenetz hoffen. Neben Fernwärme aus anderen Quellen ist dabei auch denkbar, jetzt eingebaute neue Gasheizungen künftig auch zentral mit Wasserstoff zu versorgen.
Dafür müssen kommunale Netze allerdings erst noch aufgebaut oder Gasnetze des Bundes auf Wasserstoff umgerüstet werden. Auch das könnte erhebliche Mehrkosten bringen - die wohl auch auf Mieterinnen und Mieter umgelegt werden.

Besonderheiten beim Heizen mit Wasserstoff

  • Die Wärmegewinnung durch Wasserstoff ist sehr ineffizient, da für die Produktion von Wasserstoff sehr viel Strom aufgewendet werden muss.
  • Letztlich stehen nur 60 Prozent der elektrisch in der Produktion zugeführten Energie nach der Verbrennung des Wasserstoffs als Wärmeenergie zum Heizen zur Verfügung.
  • Für die gleiche Wärmeleistung benötigt ein dezentrales mit Wasserstoff betriebenes Heizungssystem deshalb das Fünf- bis Sechsfache an Stromzufuhr wie eine handelsübliche Wärmepumpe.
  • Diverse Studien sehen Wasserstoff aufgrund dieser Ineffizienz und mutmaßlich hoher Kosten nicht als sinnvolles Kernstück der zukünftigen Wärmeversorgung.
Verbraucherverbände kritisieren deshalb, dass im GEG kurz vor der Verabschiedung eine Passage gestrichen wurde, die die Umlage hoher Betriebskosten von Wasserstoff- oder Biogasheizungen deckeln sollte.

Mieterinnen und Mieter sollten das Gespräch suchen

Melanie Weber-Moritz, Bundesdirektorin des Deutschen Mieterbundes sagt: "Das Kostenrisiko für die Technologieoffenheit im Gebäudeenergiegesetz tragen hier insbesondere die Mieterinnen und Mieter." Das sei problematisch, da diese kaum Handhabe dagegen hätten.
"Es gibt zwar die theoretische Möglichkeit für Mieterinnen und Mieter, sich in Fällen extrem hoher Kosten auf Unwirtschaftlichkeit zu berufen und die Kosten anzufechten", sagt Melanie Weber-Moritz. "Aber das hat nach unserer Erfahrung in der Praxis keine guten Erfolgsaussichten." Deshalb raten die Fachleute: Suchen Sie das konstruktive Gespräch mit der Vermieterseite!

Tipps für das Gespräch mit Vermieter

  • Ist ein Heizungstausch geplant - welcher und wann?
  • Inwiefern sind verschiedene Kostenrisiken - auch für Sie als Mieter oder Mieterin - berücksichtigt?
  • Wurde eine Fachberatung hinzugezogen? Diese ist vor dem Einbau einer neuen Öl-/Gasheizung mittlerweile Pflicht.
  • Suchen Sie Verbündete und tun Sie sich zum Beispiel mit Nachbarn zusammen. Bei großen Hausverwaltungen kann eventuell ein Mieterbeirat helfen.
  • Allerdings: Sie haben kein Anrecht auf Mitsprache bei der Heizanlage. Die Verbraucherverbände gehen jedoch davon aus, dass viele Vermieter durchaus für ein vernünftiges Gespräch zugänglich sind.
Karen Grass ist Redakteurin des ZDF-Magazins "WISO"

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