: Adidas muss Teil-Niederlage einstecken

von Virginia Baumbach
28.05.2024 | 16:26 Uhr
Adidas und Nike streiten erneut vor Gericht, diesmal im Berufungsverfahren. Es geht um die Verwendung des ikonischen Streifen-Designs. Heute wurde ein Urteil gesprochen.
Adidas und Nike streiten vor Gericht um die Verwendung des Streifen-Designs (Symbolfoto).Quelle: dpa
Dürfen auf einer Nike-Hose Streifen in einer bestimmten Form angeordnet sein, wenn ja- wie viele? Mit dieser Frage hatte sich das Oberlandesgericht Düsseldorf in einem von Nike eingeleiteten Berufungsverfahren erneut zu befassen. Heute hat das Gericht entschieden: Nicht jedes Streifenmuster auf Sporthosen ist grundsätzlich zu untersagen. Nike darf vier von fünf beanstandeten Hosen auch in Deutschland anbieten.

Nike vs. Adidas: Nicht der erste Streit

Hintergrund des aktuellen Streits sind die drei parallel angeordneten Streifen, das bekannte Markenzeichen von Adidas. Weil insgesamt fünf Nike-Hosen eine angeblich zu große Ähnlichkeit mit dem eigenen Design aufwiesen, sah sich das Unternehmen aus Herzogenaurach im Jahr 2022 in seinen Markenrechten verletzt.

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Das Landgericht Düsseldorf untersagte Nike daraufhin per Beschluss, fünf bestimmte Hosen in Deutschland anzubieten. Das US-Unternehmen legte Widerspruch ein. Ein Jahr später, im September 2023, bestätigte das Landgericht die Entscheidung. Nike ging in Berufung gegen das Urteil - nun hat das Gericht klargestellt:
Auch wenn nicht jedes Streifenmuster per se von Verbrauchern ausschließlich Adidas zugeordnet werde, sondern es sich um ein beliebtes dekoratives Element handele - beim typischen Drei-Streifen-Muster ist Schluss. Denn unstreitig sei, dass die drei seitlichen Streifen für Adidas charakteristisch seien. Dieses Design sei auch einem Großteil der deutschen Bevölkerung bekannt, so der vorsitzende Richter.

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Es ist nicht das erste Mal, dass die beiden Sportartikelhersteller vor Gericht ziehen. Bereits 2005 sah sich Adidas in seinen Markenrechten verletzt und konnte sich gegen den US-Konzern durchsetzen - Auslöser damals: eine von Nike produzierte Hose mit zweistreifigen Design. Auch die Entscheidung des DFB, nach 70 Jahren Nike als neuen Ausrüstungspartner für den deutschen Fußball zu wählen, sorgt für zusätzliche Spannungen zwischen den Konkurrenten.

Nike: Streifen als Verzierung und Dekoration

Bereits zuvor hatte die Verteidigerseite des US-Unternehmens argumentiert, dass der von Adidas beanspruchte Schutzbereich im Hinblick auf die Streifenmuster zu eng bemessen sei.
Das Urteil ist rechtskräftig - ob der Streit zwischen den Konkurrenten damit auch wirklich beendet ist, bleibt abzuwarten.
Burkhard Führmeyer, Nike-Anwalt
Streifen an der Seite von Hosen gebe es schon lange. Es biete sich an, diese als Verzierungen und dekoratives Element anzubringen. Das Design der Nike-Produkte unterscheide sich von Adidas - unter anderem durch unterschiedlich viele und breite Streifen, Zwischenräume und Farbkontraste. Für Verbraucher sei außerdem unübersehbar das Swoosh-Logo von Nike abgebildet.

"Gezielter Angriff" auf Adidas

Adidas ging es hingegen in erster Linie um die Frage "Darf Nike das? Wie breit ist der Schutzumfang?", argumentierte Anwalt Christian Rassmann. Bei der Vielzahl an Streifenprodukten von Nike handle es sich "um einen gezielten Angriff" auf Adidas, argumentierte Anwalt Christian Rassmann. Für Fälle wie diese gebe es den Markenschutz, um den Inhaber zu schützen, der seine Marke über Jahrzehnte aufgebaut habe.
Neben einer Verwechslungsgefahr führe dies vor allem dazu, dass die Marke Adidas verwässert werde.

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Richter traf Einzelfallentscheidung

Der Vorsitzende Richter hatte den Streit bei Beginn des Berufungsverfahrens Ende April als rechtliches Dilemma bezeichnet: "Wir müssen irgendwo eine Grenze ziehen. Nur wo?" Er kündigte an, eine Einzelfallentscheidung treffen zu wollen. Es komme eben auf die konkrete Streifengestaltung an und darauf, ob weitere Erkennungszeichen angebracht seien, die eine Abhebung von Adidas als Hersteller ermöglichten.
Mit Blick auf die beanstandeten Nike-Hosen überwog für ihn eine zu große Ähnlichkeit und damit eine Verwechslungsgefahr lediglich bei dem Drei-Streifen-Design. Bei den anderen Hosen, die zum Teil nur zwei Streifen aufweisen und durch ein deutliches "Swoosh" - das typische Markenzeichen von Nike - gekennzeichnet sind, sei dies nicht der Fall. Diese dürfen daher künftig auch in Deutschland verkauft werden.

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Virginia Baumbach arbeitet in der ZDF-Redaktion Recht und Justiz.

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