: Richterin hebt Maulkorb für Trump vorerst auf

21.10.2023 | 11:45 Uhr
Immer wieder polterte Donald Trump in seinem Strafverfahren gegen Staatsanwälte, Zeugen und Justiz - bis ein Gericht ihm dies untersagte. Eine Richterin kassierte nun das Verbot.
Eine "Trump hassende Richterin" und ein "geistesgestörter Irrer" - der Ex-Präsident hält sich mit verbalen Tiefschlägen gegen seine Gegner nicht zurück.Quelle: Reuters
Im Strafverfahren gegen Donald Trump um versuchten Wahlbetrug ist eine gerichtliche Anordnung aufgehoben worden, die dem früheren US-Präsidenten bestimmte öffentliche Äußerungen untersagt.
Bundesrichterin Tanya Chutkan gab damit am Freitag einem Antrag der Anwälte Trumps statt, die Anordnung auszusetzen, während sie dagegen in Berufung gehen. Weder die Richterin noch die Staatsanwälte hätten das eingeschränkte Redeverbot für Trump auch nur ansatzweise rechtfertigen können, argumentierte die Verteidigung.

Donald Trump ist angeklagt, für seine Kandidatur kann ihm das von Nutzen sein, sagen Republikaner. Wie geht es für die Republikaner weiter?

12.04.2023

Ex-Präsident sieht "Trump hassende Richterin"

Trump hatte das Justizsystem zuvor als manipuliert bezeichnet und Chutkan eine "Trump hassende Richterin" genannt. Die Staatsanwälte seien ein Team von Schlägern und der Sonderermittler Jack Smith ein "geistesgestörter Irrer".
Trump habe zwar das Recht, das Justizministerium generell zu kritisieren und seinen Standpunkt zu bekräftigen, dass das Verfahren politisch motiviert sei, doch dürfe er keine Verleumdungskampagne gegen die Staatsanwaltschaft und Personal des Gerichts betreiben, erklärte die Bundesrichterin. Trumps Anwälte gingen umgehend gegen die Anordnung in Berufung - mit Erfolg.
Quelle: AP, Reuters

Themen

Mehr zum Prozess gegen Trump