: US-Richterin verpasst Trump Maulkorb

16.10.2023 | 21:32 Uhr
Vor dem Verfahren gegen Donald Trump wegen versuchten Wahlbetrugs untersagt ihm eine Richterin bestimmte öffentliche Äußerungen. Der Ex-US-Präsident sieht sich als Kampagnen-Opfer.
Die zuständige Richterin untersagt Donald Trump bestimmte öffentliche Äußerungen mit Blick auf den Prozess wegen Wahlbetrugs (Archivbild).Quelle: dpa
Dem früheren US-Präsidenten Donald Trump werden mit Blick auf das Verfahren gegen ihn wegen versuchten Wahlbetrugs bestimmte öffentliche Äußerungen untersagt.
Das entschied die zuständige Richterin in dem Fall, Tanya Chutkan, am Montag in Washington, wie US-Medien aus dem Gericht berichteten. Konkret geht es dabei um Äußerungen des Republikaners, die er an die Justiz oder potenzielle Zeugen richtet. Allgemeine Kritik am Justizministerium dürfe Trump dagegen weiter äußern und auch weiter sagen, dass er den Prozess für politisch motiviert hält.

Der ehemalige US-Präsident Trump sieht sich mit seiner vierten Anklage konfrontiert – diesmal aus Georgia wegen versuchten Wahlbetrugs.

15.08.2023 | 01:47 min

Sonderermittler stellte Antrag auf Maulkorberlass

Sonderermittler Jack Smith hatte einen entsprechenden Antrag auf eine sogenannte "gag order" (auf deutsch etwa: einen Knebel- oder Maulkorberlass) gestellt und argumentiert, Trump habe öffentliche Äußerungen getätigt, mit denen er das Gericht, mögliche Zeugen und Staatsanwälte angegriffen und eingeschüchtert habe.
Trump reagierte wie üblich mit Empörung und schrieb in einer Stellungnahme, man wolle ihn mundtot machen. Die Entscheidung sei eine "absolute Abscheulichkeit" und ein "Messer" im Herz der Demokratie. Trump kündigte zudem an, in Berufung zu gehen.

Trump sieht sich in Meinungsfreiheit eingeschränkt

Trumps Verteidigung argumentierte, dass ein solches Redeverbot Zensur sei und gegen das Recht auf Meinungsfreiheit verstoße. Hinzu komme, dass sich der 77-Jährige, der nach der Präsidentenwahl 2024 für die Republikaner wieder ins Weiße Haus will, mitten im Wahlkampf befinde.
Es sei nicht rechtens, dass sein demokratischer Konkurrent Joe Biden sich frei äußern dürfe - Trump aber nicht, so Trumps Anwälte.

Richterin besorgt über Drohungen und Beleidigungen

Die Richterin argumentierte, dass Trump sehr wohl Biden kritisieren dürfe, da dieser nichts mit dem Fall zu tun habe. Sie zeigte sich stattdessen besorgt über Drohungen und Beleidigungen des Ex-Präsidenten - etwa gegen seinen damaligen Generalstabschef Mark Milley oder den Sonderermittler. Sie erklärte ihre Entscheidung so:
Wir sprechen von Einschränkungen, um eine faire Rechtsprechung in diesem Fall zu gewährleisten.
Tanya Chutkan, zuständige Richterin

Trump sieht sich als Opfer einer politischen Kampagne

Gegen den Republikaner war in dem Fall Anfang August Anklage erhoben worden. Er wird unter anderem beschuldigt, eine Verschwörung gegen die Vereinigten Staaten initiiert zu haben.

Donald Trump ist der erste Ex-US-Präsident, der in einem Gefängnis erscheinen musste. Trump nutzt nun das entstandene Polizeifoto für den Wahlkampf und inszeniert sich als Opfer.

25.08.2023 | 01:50 min
Trump streitet alle Vorwürfe ab und stellt sich als Opfer einer politisch motivierten Kampagne dar. In Reden und auf seinem sozialen Netzwerk Truth Social wettert der Republikaner regelmäßig gegen die Justiz und einstige Weggefährten.
Der Prozess in Washington soll am 4. März 2024 beginnen. Es ist eines von mittlerweile vier strafrechtlichen Verfahren gegen Trump.
Quelle: dpa, AP

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