: Zwei Iran-Diplomaten unerwünschte Personen
Baerbock fordert Widerruf des Todesurteils
Jamshid Sharmahd ist in Iran wegen Terrorvorwürfen zum Tode verurteilt worden. Der Deutsch-Iraner wurde 2020 vom Regime entführt. In Deutschland schlägt der Fall jetzt hohe Wellen.
22.02.2023 | 02:28 minWir fordern den Iran auf, das Todesurteil für Jamshid Sharmahd zu widerrufen und ihm ein faires und rechtsstaatliches Berufungsverfahren zu ermöglichen.
Sprecher: Tragweite wird deutlich
Sie können davon ausgehen, dass diese so gewählt sind, dass Iran die Tragweite der Situation in angemessener Weise deutlich gemacht wird.
Stichwort: Persona non grata
Der Heimatstaat ist völkerrechtlich verpflichtet, die "persona non grata" abzuberufen. Der fragliche Diplomat muss das Gastland innerhalb einer bestimmten Frist verlassen. Üblich sind laut Auswärtigem Amt 48 Stunden oder mehr. Die Erklärung zur "persona non grata" kann auch erfolgen, bevor jemand überhaupt im Gastland eintrifft.
Geregelt werden Rechte und Pflichten von Diplomaten durch das Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen (WÜD). Wichtigstes Vorrecht ist danach die Immunität eines Diplomaten. Wird er zur "persona non grata" erklärt, kann das Gastland die Immunität mit Ablauf der Ausreisefrist aberkennen. Ein konkretes Fehlverhalten des diplomatischen Personals ist nach Angaben des Auswärtigen Amtes keine Voraussetzung für die Erklärung zur "persona non grata". Vielmehr liegt dieser Schritt voll im Ermessen des Gastlandes und muss nicht begründet werden.
mit Material von AFP
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Wir verurteilen dies auf das Schärfste und fordern das iranische Regime auf, das Urteil zurückzunehmen.
Tochter: Letzte Chance zur Rettung
Mein Vater und die anderen Inhaftierten mit doppelter Staatsangehörigkeit sind Sündenböcke in diesem kranken Spiel, das sie spielen.