: Iran weist zwei deutsche Diplomaten aus

01.03.2023 | 12:37 Uhr
Nach der Ausweisung zweier iranischer Diplomaten hat Teheran nun zwei deutsche Diplomaten ausgewiesen. Das Auswärtige Amt bezeichnete die Reaktion als "willkürlich".
Die deutsche Botschaft in Teheran.Quelle: dpa
Als Vergeltung für die Ausweisung von zwei iranischen Diplomaten aus Deutschland hat Teheran am Mittwoch zwei deutsche Diplomaten des Landes verwiesen. Das Außenministerium in Teheran teilte mit, die beiden deutschen Diplomaten würden wegen der "Intervention der deutschen Regierung in innere und juristische Angelegenheiten" Irans zu unerwünschten Personen erklärt.

Berlin erklärt iranische Diplomaten für unerwünscht

Das Auswärtige Amt in Berlin hatte vor einer Woche zwei iranische Botschaftsangehörige zu unerwünschten Personen erklärt. Außenministerin Annalena Baerbock (Grüne) reagierte damit auf das von einem iranischen Gericht verhängte Todesurteil gegen den Deutsch-Iraner Jamshid Sharmahd.
Ein Revolutionsgericht hatte den 67-jährigen Sharmahd unter anderem für einen tödlichen Bombenanschlag 2008 verantwortlich gemacht, wie das Justizportal Misan am Dienstag bekanntgegeben hatte.

Jamshid Sharmahd ist in Iran wegen Terrorvorwürfen zum Tode verurteilt worden. Der Deutsch-Iraner wurde 2020 vom Regime entführt. In Deutschland schlägt der Fall jetzt hohe Wellen.

22.02.2023 | 02:28 min

Auswärtiges Amt: Willkürlich und ungerechtfertigt

Das Auswärtige Amt kritisierte nun die Ausweisung der beiden deutschen Diplomaten. "Der heutige Schritt war nach der Ausweisung von zwei iranischen Diplomaten am 22. Februar zu erwarten, er ist jedoch aus Sicht der Bundesregierung in keinster Weise gerechtfertigt", erklärte ein Sprecher am Mittwoch in Berlin.
Die Bundesregierung habe hingegen mit ihrer Ausweisungsentscheidung "in angemessener Weise auf das Todesurteil und die massive Verletzung der Rechte des deutschen Staatsangehörigen Jamshid Sharmahd reagiert".
Die deutschen Botschaftsangehörigen, die jetzt vom Iran des Landes verwiesen werden, seien "mit Offenheit, Interesse und großem Engagement vor Ort im Einsatz" gewesen, erklärte der Sprecher weiter.
Ihre Ausweisung ist willkürlich und ungerechtfertigt, sie haben sich nichts zu Schulden kommen lassen.
Auswärtiges Amt

Stichwort: Persona non grata

Eine "persona non grata" ist eine "unerwünschte Person". Wird ein Diplomat oder eine Diplomatin von einem Gastland zu einer solchen Person erklärt, sind sie nicht mehr willkommen. Ihre Tätigkeit vor Ort wird durch die entsprechende Benachrichtigung an den Heimatstaat beendet.

Der Heimatstaat ist völkerrechtlich verpflichtet, die "persona non grata" abzuberufen. Der fragliche Diplomat muss das Gastland innerhalb einer bestimmten Frist verlassen. Üblich sind laut Auswärtigem Amt 48 Stunden oder mehr. Die Erklärung zur "persona non grata" kann auch erfolgen, bevor jemand überhaupt im Gastland eintrifft.

Geregelt werden Rechte und Pflichten von Diplomaten durch das Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen (WÜD). Wichtigstes Vorrecht ist danach die Immunität eines Diplomaten. Wird er zur "persona non grata" erklärt, kann das Gastland die Immunität mit Ablauf der Ausreisefrist aberkennen. Ein konkretes Fehlverhalten des diplomatischen Personals ist nach Angaben des Auswärtigen Amtes keine Voraussetzung für die Erklärung zur "persona non grata". Vielmehr liegt dieser Schritt voll im Ermessen des Gastlandes und muss nicht begründet werden.

mit Material von AFP

Quelle: AFP, Reuters

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