: Iran weist zwei deutsche Diplomaten aus
Berlin erklärt iranische Diplomaten für unerwünscht
Jamshid Sharmahd ist in Iran wegen Terrorvorwürfen zum Tode verurteilt worden. Der Deutsch-Iraner wurde 2020 vom Regime entführt. In Deutschland schlägt der Fall jetzt hohe Wellen.
22.02.2023 | 02:28 minAuswärtiges Amt: Willkürlich und ungerechtfertigt
Ihre Ausweisung ist willkürlich und ungerechtfertigt, sie haben sich nichts zu Schulden kommen lassen.
Stichwort: Persona non grata
Der Heimatstaat ist völkerrechtlich verpflichtet, die "persona non grata" abzuberufen. Der fragliche Diplomat muss das Gastland innerhalb einer bestimmten Frist verlassen. Üblich sind laut Auswärtigem Amt 48 Stunden oder mehr. Die Erklärung zur "persona non grata" kann auch erfolgen, bevor jemand überhaupt im Gastland eintrifft.
Geregelt werden Rechte und Pflichten von Diplomaten durch das Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen (WÜD). Wichtigstes Vorrecht ist danach die Immunität eines Diplomaten. Wird er zur "persona non grata" erklärt, kann das Gastland die Immunität mit Ablauf der Ausreisefrist aberkennen. Ein konkretes Fehlverhalten des diplomatischen Personals ist nach Angaben des Auswärtigen Amtes keine Voraussetzung für die Erklärung zur "persona non grata". Vielmehr liegt dieser Schritt voll im Ermessen des Gastlandes und muss nicht begründet werden.
mit Material von AFP