: EU schlägt Gericht für Kriegsverbrechen vor

30.11.2022 | 11:34 Uhr
Die EU will Russland für seine Kriegsverbrechen zur Rechenschaft ziehen. Kommissionspräsidentin von der Leyen schlägt ein Sondergericht dafür vor.
EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen will Kriegsverbrechen besser verfolgen.Quelle: dpa
Die Europäische Union hat die Einrichtung eines Sondergerichts zur Untersuchung von russischen Kriegsverbrechen in der Ukraine vorgeschlagen. Das Gericht soll demnach die Unterstützung der Vereinten Nationen haben. EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen teilte an diesem Mittwoch in einem Video mit, die EU werde mit internationalen Partnern zusammenarbeiten, um so viel internationale Unterstützung wie möglich zu bekommen.
Gleichzeitig werde die EU weiter die Arbeit des Internationalen Strafgerichtshofs in Den Haag unterstützen.
Ursula von der Leyen über Sondergericht für Kriegsverbrechen

Eingefrorene russische Vermögen sollen Kriegsschäden bezahlen

Der Strafgerichtshof hat bereits Untersuchungen zu Kriegsverbrechen in der Ukraine eingeleitet. Nach dem Beginn der russischen Invasion im Februar ist den russischen Soldaten vorgeworfen worden, Menschen im Kiewer Vorort Butscha ermordet zu haben und tödliche Angriffe auf zivile Einrichtungen ausgeführt zu haben.
Dazu gehört die Bombardierung eines Theaters in der Stadt Mariupol, bei der einer Recherche der Nachrichtenagentur AP zufolge wahrscheinlich fast 600 Menschen getötet wurden.

Wann spricht man von einem Kriegsverbrechen?

In Artikel 8 des Gründungsvertrags des Internationalen Gerichtshofs, dem "Römischen Statut", wird ausführlich beschrieben, welche Handlungen als Kriegsverbrechen zu bezeichnen sind. Dazu zählen:

  • vorsätzliche Tötung, Folter oder unmenschliche Behandlung von zivilen Personen
  • vorsätzliche Angriffe auf Zivilpersonen, die an Feindseligkeiten nicht unmittelbar teilnehmen
  • vorsätzliche Zerstörung und Aneignung von Eigentum in großem Maß, die nicht militärisch gerechtfertigt sind
  • vorsätzliche Angriffe auf nicht-militärische Ziele
  • vorsätzliche Angriffe auf Personal, Einrichtungen, Material, Einheiten oder Fahrzeuge humanitärer und friedenserhaltender Missionen
  • Angriffe auf unverteidigte Städte, Dörfer, oder nicht militärische Objekte
  • Tötung oder Verwundung von Zivilisten oder wehrlosen Soldaten, die sich ergeben haben
  • Vertreibung oder Überführung von Zivilisten durch die Besatzungsmacht aus einem besetzten Gebiet.

Quelle: Auswärtiges Amt

Von der Leyen teilte mit, dass die EU eingefrorene russische Vermögen dazu nutzen wolle, um Russland für Kriegsschäden in der Ukraine zahlen zu lassen. Die Schäden in der Ukraine beliefen sich vermutlich auf 600 Milliarden Euro, gab von der Leyen an.
Russland und seine Oligarchen müssen die Ukraine für die Schäden entschädigen und die Kosten übernehmen, um das Land wiederaufzubauen.
Ursula von der Leyen, EU-Kommissionspräsidentin
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Quelle: AP

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