: 50 Stunden Streik: Bahn stoppt Fernverkehr

11.05.2023 | 11:15 Uhr
Die Gewerkschaft EVG will den Zugverkehr ab Sonntag bundesweit für 50 Stunden lahmlegen. Im Gegenzug kündigte die Bahn an, den Fernverkehr bis Dienstagabend komplett einzustellen.

Die Gewerkschaft EVG will den Druck im Tarifkonflikt weiter erhöhen. Sie rufen die Beschäftigten von Sonntag-Abend bis Dienstag-Abend zum Warnstreik auf.

11.05.2023 | 01:39 min
Mit einem 50-stündigen Warnstreik will die Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) den Bahnverkehr ab Sonntagabend weitgehend lahmlegen. Von 22 Uhr bis Dienstagnacht um 24 Uhr soll im Fern-, Regional- und Güterverkehr auf der Schiene nichts mehr gehen, teilte die EVG am Donnerstag mit. Im Gegenzug kündigte die Bahn an, den Fernverkehr im Zeitraum des Warnstreiks komplett einzustellen.
Von kommendem Sonntag, 22 Uhr bis Dienstag, 24 Uhr gelten demnach folgende Beeinträchtigungen:
  • Der Fernverkehr wird von Sonntag an eingestellt.
  • Der Nahverkehr wird bundesweit stark beeinträchtigt sein.

Druck auf Bahn und andere Betriebe wird erhöht

Mit dem bundesweiten Warnstreik will die Gewerkschaft den Druck auf die Arbeitgeberseite im laufenden Tarifkonflikt mit der Deutschen Bahn und 50 weiteren Bahnbetrieben erhöhen.
Da sich an den Verhandlungstischen nur wenig bewegt, wird jetzt noch einmal gestreikt.
Cosima Ingenschay, EVG-Tarifvorständin
"Insgesamt streiken wir 50 Stunden und erhöhen damit den Druck deutlich, weil uns die Arbeitgeber keine andere Wahl lassen", hieß es von Verhandlungsführer Kristian Loroch.
"Das Gesprächsklima zwischen Bahn und EVG ist vergiftet", sagt ZDF-Reporter Peter Theisen:

Mit einem 50-stündigen Warnstreik will die Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) den Bahnverkehr weitgehend lahmlegen.

11.05.2023 | 01:52 min

Deutsche Bahn kündigt Kulanzregelungen an

Bahn-Personalvorstand Martin Seiler kritisierte den Arbeitskampf als "irrsinnig" und "restlos überzogen.
Statt Kompromisse zu suchen, will die EVG unglaubliche 50 Stunden das Land lahmlegen. Das ist quasi der Vollstreik ohne Urabstimmung.
Martin Seiler, Bahn-Personalvorstand
Der Konzern kündigte im Personenverkehr umfangreiche Kulanzregelungen für die betroffenen Fahrgäste an.
Zugleich rechnet die Deutsche Bahn angesichts des Warnstreiks ab Sonntagabend mit "massiven Auswirkungen" auf den gesamten deutschen Bahnbetrieb. Auch der gesamteuropäische Güterverkehr werde betroffen.

Wie sind Streikrecht und Warnstreiks geregelt?

Das Recht der Gewerkschaften auf Streiks zur Verbesserung der Löhne und Arbeitsbedingungen leitet sich aus Artikel 9 des Grundgesetzes ab. Darin ist das Recht festgelegt, "zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen Vereinigungen zu bilden". Zur Wahrung eines Kräftegleichgewichts wird den Arbeitgebern wiederum ein begrenztes Recht anerkannt, Arbeitnehmer von ihrem Arbeitsplatz fernzuhalten (Aussperrung). Ein Anspruch auf Lohn besteht für diesen Zeitraum dann nicht.

Ein Streik unterliegt dem Gebot der Verhältnismäßigkeit und gilt als letztes und schärfstes Mittel abhängig Beschäftigter, die Arbeitgeber zu einem (besseren) Angebot in Tarifkonflikten zu bewegen. Zuvor sind Tarifgespräche als gescheitert erklärt worden. Ein Streik muss sich auf einen Gegenstand beziehen, der in einem Tarifvertrag geregelt werden kann. Daher sind Arbeitsniederlegungen aus politischen Motiven in Deutschland nicht zulässig.

Warnstreiks hingegen sind aus Sicht der Gewerkschaften kurze und zeitlich befristete Maßnahmen und ein Druckmittel, um wieder Bewegung in festgefahrene Gespräche zu bringen. Sie sind auch während Tarifverhandlungen zulässig, müssen aber verhältnismäßig sein. Bei einem Warnstreik haben die Teilnehmer keinen Anspruch auf Lohnzahlung.

Quelle: dpa

Dritter Warnstreik in diesem Jahr

Die Tarifverhandlungen im Bahnsektor laufen seit Ende Februar. Es ist der dritte bundesweite Warnstreik, zu dem die EVG seither aufruft. Im März legte sie gemeinsam mit der Dienstleistungsgewerkschaft Verdi große Teile des öffentlichen Verkehrs inklusive der meisten Flughäfen für einen Tag lahm. Der zweite Ausstand beschränkte sich im April auf einen Zeitraum von acht Stunden, sorgte aber ebenfalls für viele Ausfälle vor allem im Fernverkehr. Auf den Autobahnen blieben befürchtete zusätzliche Staus jedoch aus.
Die Gewerkschaft will bei den Verhandlungen mindestens 650 Euro mehr im Monat für die Beschäftigten herausholen oder zwölf Prozent bei den oberen Einkommen, bei einer Laufzeit von zwölf Monaten. Bei der DB arbeiten 180.000 der 230.000 Beschäftigten, für die die EVG aktuell verhandelt.

Die dritte Verhandlungsrunde zwischen der DB und der EVG war im April gescheitert.

26.04.2023 | 01:33 min
Die Deutsche Bahn will sich hingegen am Abschluss des öffentlichen Dienstes orientieren, der Ende April erzielt wurde.
Die Vorschläge der Bahn:
  • steuer- und abgabenfreier Inflationsausgleich in mehreren Stufen von insgesamt 2.850 Euro
  • stufenweise Erhöhung von Löhnen und Gehältern ab März 2024 - um insgesamt zehn Prozent für die unteren und mittleren sowie um acht Prozent für die oberen Lohngruppen.
Ein entscheidender Knackpunkt bei den Verhandlungen war zuletzt der gesetzliche Mindestlohn: Rund 2.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erhalten diesen aktuell bei der DB nur über Zulagen. Die EVG will vor den Verhandlungen über Tariferhöhungen zunächst den Mindestlohn von zwölf Euro in der Gehaltstabelle verankern. Etwaige Verhandlungsergebnisse würden dann auf diese zwölf Euro angerechnet.
Einen Vorschlag der Bahn, mit dem die zwölf Euro rückwirkend zum März dieses Jahres in die Tabellen aufgenommen werden sollten, wies die Gewerkschaft diese Woche zurück.
Quelle: dpa, AFP, Reuters

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