: Das hat der Bundesrat beschlossen

16.12.2022 | 17:02 Uhr
Entlastungen beim Heizen, Geld für's 49-Euro-Ticket, Homeoffice-Pauschale - der Bundesrat hat in seiner letzten Sitzung im Jahr 2022 Dutzende Gesetze beschlossen. Ein Überblick.
Bundesratspräsident Peter Tschentscher (SPD, oben Mitte) spricht in der Länderkammer.Quelle: dpa
Der Bundesrat hat am Freitag zum letzten Mal in diesem Jahr getagt. Mehr als 70 Punkte standen auf der Tagesordnung. Die Länder haben davon 31 Gesetze gebilligt. Eine Auswahl der wichtigsten Beschlüsse.

Gas- und Strompreisbremse

Die vom Bundesrat gebilligten Gesetze zur Gas- und Strompreisbremse greifen ab März 2023, sollen rückwirkend aber auch für Januar und Februar gelten.
Der Gaspreis wird für Privathaushalte auf zwölf Cent pro Kilowattstunde gedeckelt. Der Preisdeckel gilt für 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs eines Haushalts - so sollen die Verbraucherinnen und Verbraucher zum Energiesparen angehalten werden.
Beim Strompreis gilt die Obergrenze von 40 Cent pro Kilowattstunde - ebenfalls für einen sogenannten Basisverbrauch von 80 Prozent. Der derzeitige Durchschnittspreis liegt bei um die 43 Cent pro Kilowattstunde an.

Strom- und Gaspreisdeckel

Für Haushalte, Gewerbe und Unternehmen werden die Strom-, Gaspreise für einen Basisverbrauch gedeckelt. Spüren werden das die Verbraucher erst ab März - allerdings rückwirkend ab Januar bis April 2024. Für Haushalte und Gewerbe gilt: 80 Prozent des Gas-Vorjahresverbrauchs werden auf 12 Cent pro Kilowattstunde begrenzt. Für Mengen darüber hinaus gilt als Sparanreiz der höhere Marktpreis. Beim Strom liegt der Deckel bei 40 Cent. Für die rund 25.000 Groß-Verbraucher der Industrie soll ebenfalls ab Januar ein Preis von 7 Cent für 70 Prozent des Gas-Verbrauchs und von 13 Cent beim Strom gelten. Für die Deutsche Bahn und andere Bahn-Betreiber gelten noch weitergehende Hilfen.

Boni und Dividenden

Unternehmen, die von den Hilfen profitieren, müssen Einschränkungen bei Boni-Zahlungen an Manager und Dividenden-Ausschüttungen an Anteilseigner hinnehmen. Ab 25 Millionen dürfen keine neuen Boni und Boni-Erhöhungen gezahlt werden. Ab 50 Millionen dürfen gar keine Boni- und auch keine Dividenden fließen. Dies gilt für das Jahr 2023.

Härtefallregeln

Über einen Härtefall-Fonds sollen auch Nutzer von Öl- und Pelletheizungen unter bestimmten Bedingungen profitieren. Die Hilfen sollen bis zu 2.000 Euro betragen. Insgesamt stellt der Bund dafür bis zu 1,8 Milliarden Euro zur Verfügung. Auch Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen sollen gesonderte Hilfen erhalten.

Abschöpfung bei Energieproduzenten

Vor allem Stromproduzenten von erneuerbaren Energien bis hin zur Atomkraft sollen einen Teil ihrer derzeit hohen Erlöse abtreten. Sie profitieren von der Kopplung des Strom- an den Gaspreis und können hohe Gewinne einstreichen, obwohl sie kaum höhere Erzeugungskosten haben. Je nach Technologie müssen sie über einer jeweiligen Obergrenze ihre Erlöse zu 90 Prozent bis April 2024 abgeben. Dies soll rückwirkend ab Dezember gelten. Damit werden Strom- und Gaspreisbremse mitfinanziert.

Erneuerbare Energien

Angesichts der Kostensteigerungen beim Bau von Wind- und Solarparks - etwa wegen stark gestiegener Kreditzinsen - soll die Förderung erhöht werden. Die Projekte werden vom Staat ausgeschrieben, wer die geringste Förderung verlangt, erhält den Zuschlag. Dabei gelten Höchstgebote für die geforderten Hilfen. Diese können nun um bis zu 25 Prozent erhöht werden. Damit soll sichergestellt werden, dass alle ausgeschriebenen Vorhaben auch umgesetzt werden.

Chancen-Aufenthaltsrecht

Geduldete Ausländer, die fünf Jahre in Deutschland leben, erhalten für 18 Monate ein Chancen-Aufenthaltsrecht. Voraussetzung für die Gewährung sind Deutschkenntnisse und die Sicherung des Lebensunterhalts. Stichtag für die Regelung war der 31. Oktober diesen Jahres.
Sofern die Voraussetzungen für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach der 18-monatigen Aufenthaltsdauer nicht erfüllt sind, sollen die Betroffenen in den Status der Duldung zurückfallen.

Entlastung von Studierenden

Studierende und Fachschüler bekommen als Ausgleich für die gestiegenen Energiepreise und Lebenshaltungskosten eine einmalige Pauschale von 200 Euro. Auch Berufsfachschüler in Bildungsgängen mit dem Ziel eines mindestens zweijährigen berufsqualifizierenden Abschlusses bekommen das Geld.
Die Energiepreispauschale soll erhalten können, wer am 1. Dezember 2022 an einer in Deutschland gelegenen Ausbildungsstätte immatrikuliert ist. Beantragt werden soll die Einmalzahlung über eine digitale Plattform, die noch erarbeitet wird.

Personalbedarf in Kliniken

Für die Bemessung des Personalbedarfs in der Pflege der Krankenhäuser gilt künftig ein besonderer Schlüssel. Mit der Neuregelung sollen Idealbesetzungen für die Stationen errechnet und durchgesetzt werden. Ab 2025 soll diese Personalbemessung verbindlich sein. Verbesserungen gibt es auch für die derzeit stark überlasteten Kinderkliniken.

Homeoffice-Pauschale

Die wegen der Corona-Pandemie eingeführte Homeoffice-Pauschale wird entfristet und von bislang fünf auf sechs Euro pro Tag angehoben. Sie kann außerdem für bis zu 210 Tage in Anspruch genommen werden (vorher 120 Tage). Der Höchstbetrag, der so steuerlich geltend gemacht werden kann, steigt demnach auf 1.260 Euro.

Geld für den öffentlichen Nahverkehr

Der Bund stellt bereits im laufenden Jahr eine Milliarde Euro zusätzlich an Mitteln für Erhalt und Ausbau des Nahverkehrs bereit. Diese Mittel sollen künftig jährlich um drei Prozent erhöht werden. Die Verkehrsminister der Länder hatten die Erhöhung zur Bedingung für das geplante 49-Euro-Ticket gemacht.

Haushalt

Der nun auch vom Bundesrat gebilligte Haushalt soll erstmals seit 2019 wieder die Schuldenbremse im Grundgesetz einhalten. Vorgesehen sind Ausgaben in Höhe von gut 476 Milliarden Euro.

Diesen Gesetzen stimmte der Bundesrat außerdem zu

Das Wahlalter wird für die kommende Europawahl auf 16 Jahre abgesenkt. Die Länder bekommen vom Bund in den Jahren 2023 und 2024 vier Milliarden Euro, um die Qualität der Kitas zu verbessern. Bei Immobiliengeschäften sind Barzahlungen künftig nicht mehr zulässig. Der Kohleausstieg im Rheinischen Revier wird um acht Jahre auf 2030 vorgezogen. Und die Durchsetzung von Sanktionen der Europäischen Union zum Beispiel gegen Russland soll verbessert und die Geldwäsche in Deutschland eingedämmt werden.
Quelle: AP, dpa

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