: Gesetz zu Mehrwertsteuer auf Gas hängt fest

03.02.2024 | 12:29 Uhr
Eigentlich sollte der vergünstigte Mehrwertsteuersatz auf Gas im Februar aufgehoben werden. Doch jetzt bleibt er wohl bis März erhalten. Grund: das zuständige Gesetz hängt fest.
Mehrwertsteuersenkung bei Gas könnte doch erst Ende März auslaufen (Symbolbild)Quelle: dpa
Verbraucher können darauf hoffen, dass die Mehrwertsteuersenkung bei Gas doch erst Ende März ausläuft - und nicht Ende Februar. Aus der SPD kamen vor dem Hintergrund von Verhandlungen zwischen Bundesrat und Bundestag dazu entsprechende Signale.
Die Energiebranche forderte die Politik auf, die Steuersenkung bis Ende März gelten zu lassen. Das würde Haushalte bis zum Ende der Heizperiode entlasten, sagte die Chefin des Branchenverbandes BDEW, Kerstin Andreae, der Deutschen Presse-Agentur.
Wegen der gestiegenen Energiepreise nach dem russischen Angriff auf die Ukraine hatte die Bundesregierung den Mehrwertsteuersatz für Gas und Wärme von 19 auf 7 Prozent gesenkt und beides so billiger gemacht. Laut geltendem Gesetz soll die Maßnahme Ende März auslaufen.
Das vom Bundestag verabschiedete Wachstumschancengesetz sieht aber vor, dass die Mehrwertsteuersenkung bereits Ende Februar ausläuft. Denn die Energiepreise seien mittlerweile wieder gesunken, heißt es zur Begründung.

Gesetz hängt im Vermittlungsausschuss

Das Wachstumschancengesetz aber hängt im Vermittlungsausschuss von Bundesrat und Bundestag fest. Es sieht im Kern steuerliche Entlastungen für Firmen von sieben Milliarden Euro im Jahr vor. Der Bundesrat hatte das Gesetz blockiert, weil es zu Einnahmeausfällen bei den Ländern führt. Die Vermittlung zwischen Bund und Ländern kam dann nicht mehr voran. Die Unionsparteien sagten die Sitzungen im Dezember unter Verweis auf die unklare Haushaltslage für 2024 ab.
Die Deutsche Industrie und Handelskammer (DIHK) hofft auf einen Kompromiss mit "positiven Impulsen" bei den Beratungen von Bund und Ländern zum Wachstumschancengesetz.

Fristen für Gesetzesbeschluss zu knapp

Der Vermittlungsausschuss tagt erst wieder am 21. Februar. Die nächste reguläre Sitzung des Bundesrats ist am 22. März, wobei es auch eine Sondersitzung geben könnte.
Der finanzpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Michael Schrodi, sagte der dpa, das Auslaufen des ermäßigten Steuersatzes auf Gas und Fernwärme zu Ende Februar hätte erfordert, dass der Bundesrat am vergangenen Freitag die entsprechende Änderung des Umsatzsteuergesetzes beschließt. Das sei nicht passiert.
Wir gehen deswegen davon aus, dass es bei dem ursprünglich beschlossenen Zeitraum bis Ende März bleibt, denn ein rechtzeitiger Gesetzesbeschluss ist nun nicht mehr möglich.
Michael Schrodi, Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion

Themen der Sendung: Loch im Bundeshaushalt - Was kommt auf uns Verbraucher zu?; Klimaneutrale Landwirtschaft - Forschung unterstützt Bauern; Weihnachtsbäckerei - Backpapier und nachhaltige Alternativen; u.a.

27.11.2023 | 42:08 min

Energiebranche fordert Planungssicherheit für Arbeitsprozesse

Die Chefin des BDEW, Andreae, betonte: "Für die Unternehmen ist entscheidend, dass sie rechtzeitig Klarheit haben, um die notwendigen Anpassungen fristgerecht umzusetzen". Eine Rückumstellung sowie Rückverrechnung für die Unternehmen wäre "prozessual und technisch komplex, nur extrem schwer realisierbar und vor allem den Kunden nicht mehr vermittelbar" - sollte die Politik erst im März entscheiden, dass die Mehrwersteuersenkung Ende Februar ausläuft.
Aus Sicht der Energiewirtschaft sollte die vorgezogene Erhöhung im Vermittlungsausschuss fallengelassen werden. Stattdessen sollte die Senkung der Mehrwertsteuer verlässlich und planbar wie gesetzlich vorgesehen Ende März auslaufen.
Kerstin Andrea, Vorsitzende Energieverband BDEW
Der Hauptgeschäftsführer des Stadtwerkeverbandes VKU, Ingbert Liebing, kritisierte, das Hin und Her in den vergangenen Monaten habe Unruhe und Unsicherheit bei Stadtwerken und deren Kundinnen und Kunden geschaffen.
Quelle: AFP, dpa

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