: Der schwierige Weg von Nüssen zum Kunden
Nüsse gelten als kerngesund. Doch die Arbeitsbedingungen in Anbauländern und gigantische Transportwege weltweit verursachen dramatische Gesundheitsprobleme und Umweltschäden.
07.05.2023 | 28:55 minHerkunft und Frische von Nüssen
Woher kommt die Nuss?
Sobald Nüsse allerdings verarbeitet und nicht mehr in der Schale sind, also gehackt, geschält oder gehobelt, ist die Herkunftsangabe auch bei Hasel-, Walnüssen und Mandeln freiwillig.
Nicht jede Nuss ist eine Nuss
- Erdnüsse: Die Frucht der Erdnuss zählt zu den Hülsenfrüchten so wie Bohnen und Erbsen.
- Mandeln: Sie sind die Samen einer Steinfrucht. Auch Pfirsiche und Pflaumen zählen zu Steinfrüchten.
- Haselnüsse sind echte Nüsse, ebenso wie Macadamias oder Maroni.
- Cashews sind die Samen des Cashewapfelbaums. Die Kerne entwickeln sich außen an den Früchten.
- Walnüsse gehören, ebenso wie beispielsweise Bucheckern, zu den echten Nüssen.
- Pistazien zählen zu den Steinfrüchten.
Sind die Nüsse noch frisch?
Nüsse fair und nachhaltig konsumieren
Wir bezahlen einen fairen Preis dafür, dass Menschen sich ihren Lebensunterhalt sichern können.
Fair gehandelte Nüsse sind Mangelware
Nährstoffe der verschiedenen Nuss-Sorten
Haselnüsse
Walnüsse
Mandeln
Erdnüsse
Cashewnüsse
Paranüsse
Undurchsichtige Deklarierung bei Nüssen
Beeren liegen im Trend. Doch unser Hunger auf Beeren hat ökologische und soziale Konsequenzen in den Anbauländern. "planet e." fragt: Wie geht nachhaltiger Beerenkonsum?
21.01.2024 | 28:05 minNüsse zu günstig in den Regalen?
Wenn ich für 15 Euro Mandeln kaufe, dann bezahle ich nicht den wahren Preis, da bezahlt jemand anderes mit.
Nuss-Marketing statt fairer Löhne vor Ort
Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz
Das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (kurz Lieferkettengesetz) verpflichtet Unternehmen seit 2023 zur Umsetzung definierter Sorgfaltspflichten. Menschenrechtsverletzungen, Umweltschäden, Kinder- und Zwangsarbeit, unfaire Löhne, fehlender Arbeits- und Gesundheitsschutz, Landraub und umweltrechtliche Verstöße sollen so verhindert werden. Das gilt für Unternehmen mit mindestens 3.000 Mitarbeitenden, ab 2024 sinkt die Mitarbeitergrenze auf 1.000 Angestellte.
Bei Missachtung werden Unternehmen mit Bußgeldern belegt - diese können bis zu acht Millionen Euro oder bis zu zwei Prozent des weltweiten Jahresumsatzes betragen. Je nach Höhe des Bußgeldes können Unternehmen zusätzlich für drei Jahre von öffentlichen Auftragsvergaben ausgeschlossen werden.
Kritische Stimmen bemängeln, dass die geplanten Entwürfe nicht weit genug gehen, insbesondere beim Thema Umweltschutz und Haftbarkeit. Unternehmen sollen demnach nicht für Schäden aufkommen, die von Tochterfirmen im Ausland verursacht wurden. Für Kläger würde dies bedeuten, dass die Beweislast allein bei ihnen liegen würde - für die betroffenen Menschen am Anfang der Lieferkette oftmals eine unüberwindbare bürokratische Hürde.