: Wie man sich gegen sexuelle Belästigung wehrt

von Jenna Busanny
09.09.2024 | 06:04 Uhr
Vor allem Frauen erfahren im beruflichen Alltag verbale und körperliche Grenzüberschreitungen. Wo sexuelle Belästigung anfängt und wie man sich dagegen wehren kann.

So wehren Sie sich juristisch gegen sexuelle Belästigung.

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Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz ist ein sensibles Thema, das in vielen Unternehmen zunehmend an Bedeutung gewinnt und sowohl rechtliche als auch zwischenmenschliche Herausforderungen mit sich bringt.

Wo fängt sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz an?

"Hat der Kollege gerade eine anzügliche Bemerkung gemacht - oder war das nur ein Scherz? Ich sage mal lieber nichts!" - solche Gedanken sind im Büroalltag von Frauen sicher nicht selten. "Sexuelle Belästigung fängt schon lange vor körperlichen Übergriffen an", sagt Karin Schwendler, Bereichsleiterin Frauen- und Gleichstellungspolitik bei ver.di. Das können Witze sein, sexualisierte Kommentare, E-Mails, Bilder oder unangebrachte Angebote für ein Treffen.
"Viele Frauen haben die Angewohnheit zu denken: 'Naja, blöder Spruch, den stecke ich mal weg'", so die Expertin. Oder sie werten Berührungen anfangs als Versehen - zum Beispiel, wenn ihnen jemand die Hand auf den Arm legt. Doch gilt der Grundsatz der Belästigung:
Es kommt nicht darauf an, wie es gemeint ist, sondern wie es ankommt.
Tanja Ziegler, Beraterin beim Frauenberatungs- und Therapiezentrum "Fetz“
Oft seien es absichtlich unauffällige Kommentare und Berührungen, um die Einordnung schwierig zu machen, so Beraterin Tanja Ziegler vom Frauenberatungs- und Therapiezentrum "Fetz“.
. Eine offizielle Definition findet sich im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG).

So wehrt man sich gegen sexuelle Belästigung

Laut Frauenberaterin Tanja Ziegler lasse sich sexuelle Belästigung in drei Kategorien unterteilen: Verbale sexuelle Belästigung, nonverbale sexuelle Belästigung und körperliche sexuelle Belästigung. Bei allen Formen sei es wichtig, dem ganzen so schnell es geht Einhalt zu gebieten. Denn die Hoffnung mancher Betroffenen, dass die Belästigung irgendwann von allein aufhört, werde selten erfüllt.
"Sobald mir etwas unangenehm ist, sollte ich mich dagegen wehren", rät Ziegler. Es können zum Beispiel Sätze sein wie "Ich mag es nicht, wenn du solche Witze machst", "Ich mag es nicht, am Arm angefasst zu werden" oder "Du überschreitest hier gerade meine Grenze". Doch jede Frau geht mit einer Situation anders um.
Manche Frauen sind so irritiert, dass sie gar nichts sagen können.
Tanja Ziegler, Beraterin beim Frauenberatungs- und Therapiezentrum "Fetz“
In diesem Fall empfiehlt Ziegler ein Stoppzeichen mit Gestik zu setzen: Es könne helfen, die Hand zu heben. "Wozu wir auch immer raten: Diskutieren Sie nicht mit den Personen, die Sie belästigen. Das führt meist zu nichts", so die Expertin. Am besten überlege man sich einen Satz, um auf das nächste Mal vorbereitet zu sein.

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Mit dem Vorgesetzten sprechen

Hört eine Belästigung nicht auf oder wird schlimmer, ist es wichtig, die Vorgesetzten anzusprechen, rät Karin Schwendler von ver.di. Alternativ: "Schauen Sie, ob es im Betrieb eine Interessenvertretung gibt, also einen Betriebsrat, Personalrat, eine Frauenbeauftragte."
Wichtig: Betroffene sollten sich Notizen machen, wann und welche Form der Belästigung stattgefunden hat, empfiehlt Schwendler. "Das hilft dem Arbeitgeber, nicht nur ein eindringliches Gespräch mit der Person zu führen, sondern, wenn nötig auch weitere Schritte einzuleiten." Da sei der Arbeitgeber laut der Expertin in der Pflicht. Laut AGG muss es in jedem Betrieb eine Beschwerdestelle geben.
Frauenberaterin Tanja Ziegler rät Betroffenen zusätzlich, sich vor einer offiziellen Beschwerde unabhängig beraten zu lassen. "Im besten Falle bietet die Beschwerdestelle auch ein unverbindliches Erstgespräch an."

Anlaufstellen bei sexueller Belästigung am Arbeitsplatz

Es gibt viele Möglichkeiten, sich zu informieren und sich Unterstützung zu holen. Einige Beispiele:

  • Das Hilfetelefon - Beratung und Hilfe für Frauen unter der Telefonnummer: 116 016
  • Eine Anlaufstelle für Beschäftigte und Arbeitgebende ist unter anderem die Antidiskriminierungsstelle des Bundes.
  • Informationen und Materialien zum Thema bietet der bff (Bundesverband Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe): Frauen gegen Gewalt mit dem Projekt „make it work - then make it better“.
  • Weitere Anlaufstellen gibt es bei ver.di.

Was tun, wenn man sexuelle Belästigung mitbekommt?

Wer nicht selbst Opfer sexueller Belästigung ist, sie aber beobachtet, sollte nicht wegschauen.
Wir empfehlen Kolleginnen und Kollegen, die etwas mitbekommen, die Betroffenen anzusprechen.
Karin Schwendler, Bereichsleiterin Frauen- und Gleichstellungspolitik bei ver.di
Allein der betroffenen Person zu signalisieren, dass man etwas gesehen hat, was nicht okay war, kann diese dazu ermutigen, sich zu wehren oder nötige Schritte einzuleiten. Wer die Möglichkeit hat, kann auch gleich in die Situation eingreifen und unterstützen.

Verhalten des Arbeitgebers

Arbeitgeber sollten ihre Belegschaft regelmäßig auf Beschwerdestellen hinweisen, klare Verfahrenswege im Falle einer Beschwerde haben und entsprechende Maßnahmen einleiten. Als Beraterin erlebt Tanja Ziegler auch Fälle, bei denen Frauen schwere sexualisierte körperliche Gewalt bis hin zur Vergewaltigung erfahren. Oft empfinden diese das Verhalten des Arbeitgebers als ebenso belastend, wenn dieser nicht weiß, wie er mit der Situation umgehen soll.

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Quelle: ZDF
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Quelle: dpa-Custom Content

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