: Viel Skepsis in Debatte über AfD-Verbot

13.01.2024 | 09:05 Uhr
Nach Enthüllungen zu einem Treffen von AfD-Politikern und Rechtsextremen ist die Verbots-Debatte wieder hochgekocht. Verfassungsrechtler sind skeptisch, Daniel Günther ist dafür.

Nach Enthüllungen zu einem Treffen von AfD-Politikern und Rechtsextremen ist die Verbots-Debatte wieder hochgekocht. Verfassungsrechtler sind skeptisch, Daniel Günther ist dafür.

13.01.2024
Sollte die AfD verboten werden? Nach den Berichten über einen Austausch von AfD-Politikern mit Rechtsextremen über eine massenhafte Ausweisung von Migranten ist die Debatte in Deutschland wieder aufgeflammt.
Der frühere Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, hat sich gegen Versuche ausgesprochen, die AfD verbieten zu lassen.
Das würde der AfD nur in die Hände spielen.
Ex-Verfassungsrichter Hans-Jürgen Papier zu einem AfD-Verbotsverfahren

AfD-Politiker haben sich mit bei einem Treffen im November mit Rechtsextremen ausgetauscht. Dabei ging es darum, Menschen mit Migrationshintergrund aus Deutschland zu vertreiben.

10.01.2024 | 01:44 min

AfD-Verbotsantrag hat hohe Hürden

Das Grundgesetz setze für einen Parteiverbot in Artikel 21 laut Papier hohe Hürden:
  • Angriff gegen Prinzipien von Rechtsstaat und Demokratie - in einer aggressiv-kämpferischen Art
  • Die Partei muss von ihrem Gewicht her in der Lage sein, diese grundlegende Werteentscheidung der Verfassung zu beseitigen

Die jüngsten Enthüllungen könnten für ein AfD-Verbotsverfahren eine Rolle spielen, sagt Rechtswissenschaftler Christian Waldhoff. Aber „allein das reicht nicht aus“.

11.01.2024 | 04:50 min
Auch wenn die AfD nach Einschätzung Papiers dieses Gewicht hätte, sieht er einen Verbotsantrag kritisch. Man sollte ihn nur dann stellen, "wenn man hinreichende Informationen hat, um alle die genannten Punkte wirklich zu belegen und man mit großer Wahrscheinlichkeit von einem Erfolg ausgehen kann", sagte Papier. Statt eines Verbotsverfahrens sieht Papier die gemäßigten Volksparteien der demokratischen Mitte in der Pflicht. Sie müssten Wähler zurückgewinnen.

Bundespräsident Steinmeier: AfD politisch stellen

Ähnlich sieht es Bundespräsident Frank-Walter-Steinmeier. Er riet in der "Süddeutschen Zeitung" ebenfalls zu einer politischen Auseinandersetzung mit der AfD.
Wir sollten die besseren Antworten geben, wir sollten demokratische Mehrheiten organisieren und diese stärken.
Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier
Auch NRW-Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU) riet unter der Woche bei "maybrit illner" in der Debatte um ein AfD-Verbot zur Vorsicht:

11.01.2024 | 01:08 min

Daniel Günther spricht sich für Verbotsverfahren aus

Schleswig-Holsteins Ministerpräsident Daniel Günther (CDU) sieht in der AfD eine Gefahr für die Demokratie und plädiert deshalb für ein Verbotsverfahren.
"Wir haben es mit einer Partei zu tun, die in drei Bundesländern als gesichert rechtsextrem eingestuft worden ist", sagte Günther der "Welt am Sonntag".
In einem solchen Moment sollte eine wehrhafte Demokratie die Instrumente, die ihr zu ihrem eigenen Schutz zur Verfügung stehen, auch nutzen.
Daniel Günther (CDU), Ministerpräsident von Schleswig-Holstein
Für ein AfD-Verbot protestierten am Freitag mehrere Hundert Menschen vor dem Kanzleramt in Berlin. Die Teilnehmer trugen Transparente mit Slogans wie "Nazis raus", "Refugees welcome" sowie Europa- und Antifa-Flaggen.

Es gebe eine Sammlungsbewegung innerhalb der Neuen Rechten um Martin Sellner als deren rechtsextremistischer Ideologe, erklärt Politikwissenschaftlerin Strobl.

11.01.2024 | 14:25 min

Verfassungsrechtlerin: Grundrechtsverwirkung ist wirksamer

Eine andere Möglichkeit bringt die Ex-Verfassungsrichterin Gertrude Lübbe-Wolff ins Spiel. Sie hält die Grundrechtsverwirkung laut Artikel 18 des Grundgesetzes gegen einzelne Akteure für wirksamer.
Lübbe-Wolff zufolge lasse sich verfassungsfeindliches Verhalten einzelner Politiker, wie etwa des Thüringer AfD-Landesvorsitzenden Björn Höcke, viel leichter nachweisen. "Einzelne Personen aus dem Spiel zu nehmen, indem ihnen in einem Verfahren der Grundrechtsverwirkung die Wählbarkeit entzogen und politische Betätigung untersagt wird", würde nach Meinung von Lübbe-Wolff auch "deutlicher machen als ein Parteiverbot, dass es wirklich um den Schutz der Verfassung und nicht darum geht, politische Konkurrenz grundsätzlich auszubooten".
Quelle: dpa, epd, Reuters

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